bilden & beschäftigen Zuschuss

Qualifizierungsschecks

Qualifizierungsschecks sollen die Beschäftigungschancen von gering qualifizierten Beschäftigten durch Erlangung eines Berufsabschlusses steigern.

Dieses Programm kann nicht mehr beantragt werden

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen die von einem zertifizierten Weiterbildungsanbieter angeboten werden und über Nachqualifizierungen zu einem Berufsabschluss führen. Geeignete Maßnahmen sollen in der Hessischen Weiterbildungsdatenbank eingestellt sein. Auch die Förderung von Teilabschnitten auf dem Weg zu einer abschlussbezogenen Qualifizierung ist möglich. Voraussetzung ist eine Beratung durch einen Bildungscoach, eine Nachqualifizierungsberatungsstelle oder eine zuständige Stelle.

Es können mehrere aufeinander aufbauende Teilabschnitte einer Qualifizierung bei einem Weiterbildungsanbieter gefördert werden. Eine erneute Förderung ist erst nach Ende der letzten Maßnahme aus dem vorherigen Qualifizierungsscheck möglich.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigte, für die vom Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden

  • mit Hauptwohnsitz in Hessen und
  • mit einem Mindestalter von 21 Jahren und
  • die über keinen beruflichen Abschluss verfügen oder
  • in der ausgeübten Tätigkeit über keinen Berufsabschluss verfügen, wobei ein Berufsabschluss in einem anderen beruflichen Bereich länger als 4 Jahre zurückliegt.

Wie sind die Konditionen?

Gefördert werden Maßnahmen, die über Nachqualifizierungen zu einem Berufsabschluss hinführen. Die Förderung liegt bei 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und beträgt maximal 4.000 Euro.
Förderfähig sind Teilnahme- und Prüfungsgebühren der Qualifizierung. Bei einer einfachen Entfernung über 50 km zwischen Wohn- und Qualifizierungsort wird zusätzlich einmalig pro Qualifizierungsscheck eine Aufwandspauschale von 105 Euro gezahlt. Der Beginn der Maßnahme muss innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks liegen. Unterkunfts- oder Verpflegungskosten sind nicht förderfähig.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des ESF Hessen www.esf-hessen.de.

Rechtliche Hinweise

  • Rahmenrichtlinie ESF Förderperiode 2014 bis 2020, StAnz. Nr. 3-2015, S. 47 ff.
  • Förderrichtlinie Qualifizierungsoffensive Programme der beruflichen Bildung, StAnz. Nr. 38-2018, S. 1075 ff.

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Die Förderung durch einen Qualifizierungsscheck basiert für Beschäftigte auf folgenden kostenfreien Verfahrensschritten:

  • Nachqualifizierungsberatung durch einen Bildungscoach, eine Nachqualifizierungsberatungsstelle oder eine zuständige Stelle
  • Feststellung des Qualifikationsstands, zum Beispiel mit dem Instrument Nachqualifizierungspass
  • Festlegung der Weiterbildungsmaßnahme in einem Beratungsprotokoll
  • Einreichen des Beratungsprotokolls bei Weiterbildung Hessen e. V.
  • Ausstellung eines Qualifizierungsschecks durch Weiterbildung Hessen e.V.
  • Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme bei einem zertifizierten Weiterbildungsanbieter
  • Vorlage des Qualifizierungsschecks und Bezahlung des Eigenanteils an den Teilnahme- und Prüfungsgebühren der Qualifizierung.

Ansprechpartner / in für Umsetzungsfragen

Weiterbildung Hessen e.V.
Eschersheimer Landstr. 61-63
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069/9150129-0
Fax: 069/9150129-29

 

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