bilden & beschäftigen Zuschuss

Qualifizierung Strafgefangener

Berufliche Qualifizierung Strafgefangener

Strafgefangene sollen an berufliche Tätigkeiten herangeführt und für kontinuierliche Arbeit motiviert werden. Dadurch sollen sie beruflich und sozial integriert werden.

Dieses Programm kann nicht mehr beantragt werden

Was wird gefördert?

Durchführung beruflicher Vollzeit- und Teilzeitqualifizierungsmaßnahmen für Strafgefangene (Zwischenprüfung, Facharbeiterbrief, Gesellenbrief,  Meisterzertifikat, IHK und HWK-Bescheinigungen etc.).

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Träger von außerbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen; Einrichtungen sozialer Verbände und Vereine;  Bildungseinrichtungen von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sowie Einrichtungen gemeinnütziger freier Träger und Vereine.

Wie sind die Konditionen?

Es handelt sich um einen Zuschuss zu den Ausgaben im Rahmen der Fehlbedarfsfinanzierung. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des ESF Hessen www.esf-hessen.de.

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Anträge sind einzureichen über das ESF-Kundenportal.

 


Weg zur Förderung

Anträge sind einzureichen über das Kundenportal.

Antragsprüfung durch die WIBank.

Ggf. Bewilligung mittels Zuwendungsbescheid durch die WIBank.

Die Projektbearbeitung für ESF und EFRE in Hessen wurde für die Förderperiode 2014 – 2020 abgeschlossen. Sollten Sie noch Rückfragen zu einzelnen Geschäftsvorfällen haben, setzen Sie sich gerne mit Ihrer Sachbearbeitung der WIBank in Verbindung. Für die Förderperiode 2021-2027 steht das neue Kundenportal zur Verfügung. Dieses erreichen Sie über den unten angefügten Link. Bitte beachten Sie, dass hierüber keine Anträge aus dem alten Kundenportal der Förderperiode 2014-2020 eingesehen werden können.

Kundenportal

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