bilden & beschäftigen Zuschuss

Offene Hochschulen

Offene Hochschulen - Potenziale nutzen, Übergänge gut vorbereiten

Die Entwicklung zu mehr Diversität an den Hochschulen erfordert entsprechende Anpassungen von Studienangeboten und -strukturen.

Dieses Programm kann nicht mehr beantragt werden

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind Modellprojekte zur Entwicklung und Erprobung von neuen integrativen und/oder praxisorientierten Qualifizierungs- und Unterstützungsangeboten. Förderfähige Maßnahmen sind sowohl Pilotstudienmodule und -programme als auch neue Studienbegleitprogramme in folgenden Bereichen: 

  • zur Integration von unterrepräsentierten und benachteiligten Studierendengruppen an den Hochschulen und zur Nutzung ihrer Potenziale,
  • zur Förderung der internationalen Öffnung der Hochschulen im Hinblick auf eine mögliche Integration von ausländischen Studierenden in den deutschen Arbeitsmarkt,
  • zur Anpassung der Hochschulangebote an die Herausforderungen des Arbeitsmarkts.

Wie sind die Konditionen?

Die Förderung erfolgt als Projektförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Es handelt sich um einen Ausgabenzuschuss im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung. Der Anteil der ESF-Mittel darf 50 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des ESF Hessen www.esf-hessen.de.

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Anträge sind über das Kundenportal einzustellen.


Weg zur Förderung

Anträge sind einzureichen über das Kundenportal.

Antragsprüfung durch die WIBank.

Ggf. Bewilligung mittels Zuwendungsbescheid durch die WIBank.

Die Antragstellung und Projektbearbeitung für den ESF und EFRE in Hessen erfolgt über das Kundenportal. Zur Nutzung des Kundenportals sind folgende technische Voraussetzungen zu erfüllen: Verwendung des Internet Explorers; Aktivierung der Kompatibilitätsansicht für wibank.de; Aktivierung von JavaScript; Verwendung des Adobe Acrobat Readers.

Kundenportal für Förderperiode 2014-2020

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