bilden & beschäftigen Zuschuss

Nachwuchsgewinnung

Zur Verbesserung der Nachwuchsgewinnung und der Berufsorientierung von hessischen Schülern/- innen werden gezielte Maßnahmen gefördert.

Dieses Programm kann nicht mehr beantragt werden

Was wird gefördert?

Durch die geförderten Maßnahmen soll insbesondere das Qualifizierungs- und Ausbildungspotenzial von Personen besser erschlossen werden, die in der betrieblichen Ausbildung unterrepräsentiert sind: Jugendliche aus Haupt- und Realschulen, mit Migrationshintergrund und junge Frauen in gewerblich-technischer und naturwissenschaftlicher Ausbildung.

Beide Geschlechter sollen für zukunftsfähige Berufe interessiert werden. Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung sollen die Ausbildungsreife stärken, Bewerbungskompetenzen fördern, den Berufswahlprozess vorbereiten und dadurch den späteren Ausbildungserfolg besser absichern.

Gefördert werden Maßnahmen der Berufsorientierung für hessische Schüler/-innen ab Jahrgangsstufe 8, die über das Regelangebot von Schule oder Berufsberatung hinausgehen und deren Inhalt nach den Kriterien des § 48 SGB III in Kooperation mit der regionalen Arbeitsagentur oder der Regionaldirektion Hessen der Bundesanstalt für Arbeit förderfähig ist. Gewünscht sind Maßnahmen, die überregional/landesweit umgesetzt werden oder modellhafte Konzepte für bestimmte Personengruppen oder Themen realisieren.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind  juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund), sowie juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.

Wie sind die Konditionen?

Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben auf Basis eines Ausgaben- und Finanzierungsplans gewährt. Die Förderung kann aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie aus Landesmitteln erfolgen. Der Fördersatz darf 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des ESF Hessen www.esf-hessen.de.

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Zur Antragstellung wird über Projektaufrufe des HMWEVW aufgefordert, die im Hessischen Staatsanzeiger, auf der Homepage des HMWEVW unter www.wirtschaft.hessen.de (Aus- und Weiterbildung) und der Homepage des ESF Hessen unter www.esf-hessen.de veröffentlicht werden.



Weg zur Förderung

Anträge sind einzureichen über das Kundenportal.

Antragsprüfung durch die WIBank.

Ggf. Bewilligung mittels Zuwendungsbescheid durch die WIBank.

Die Projektbearbeitung für ESF und EFRE in Hessen wurde für die Förderperiode 2014 – 2020 abgeschlossen. Sollten Sie noch Rückfragen zu einzelnen Geschäftsvorfällen haben, setzen Sie sich gerne mit Ihrer Sachbearbeitung der WIBank in Verbindung. Für die Förderperiode 2021-2027 steht das neue Kundenportal zur Verfügung. Dieses erreichen Sie über den unten angefügten Link. Bitte beachten Sie, dass hierüber keine Anträge aus dem alten Kundenportal der Förderperiode 2014-2020 eingesehen werden können.

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