bauen & wohnen Zuschuss

Nachhaltige Kommunalentwicklung

Förderung nachhaltiger Kommunalentwicklung

Gemeinden im Umfeld des Flughafens Frankfurt können lärmbedingte Nachteile durch eine Verbesserung der Lebens-, Sozial- und Bildungsbedingungen ausgleichen.

Antragsmappe downloaden

Dieses Programm kann nicht mehr beantragt werden

Was wird gefördert?

Gefördert werden insbesondere der Ausbau und die Fortentwicklung der bestehenden Sozial- und Bildungsinfrastruktur.

Die gewährten Zuschüsse können vorrangig für folgende Zwecke  verwendet werden:

  • Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen
  • Gestaltung von Freiflächen
  • Kinder- und Jugendbildungsarbeit 

Wer wird gefördert?

Berechtigt sind Gemeinden (kommunale Gebietskörperschaften), die nach den Vorgaben des Kriterienkataloges der Arbeitsgruppe des FFR als betroffen gelten. Der Kriterienkatalog ist unter dieser Internetseite abrufbar.

Eine Liste dieser Gemeinden ist als Anlage 4 Gemeinden Kommunalentwicklung im Bereich Downloads einsehbar. Der räumliche Anwendungsbereich erstreckt sich auf die gesamte Gemarkungsfläche der berechtigten Gemeinde. 

Welche Voraussetzungen gibt es?

Voraussetzungen ergeben sich aus den Vorgaben des Kriterienkatalogs der Arbeitsgruppe des FFR.

Wie sind die Konditionen?

Vorgegebene Förderhöhe gemäß Richtlinie, eine hundertprozentige Förderung ist möglich (Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Maßnahmen des passiven Schallschutzes und der nachhaltigen Kommunalentwicklung). 

Rechtliche Hinweise

Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Maßnahmen des passiven Schallschutzes und der nachhaltigen Kommunalentwicklung

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Die Anträge für eine Förderung sind bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen einzureichen.  


Weg zur Förderung

Antragsabgabe bei der WIBank.

Weiterleitung des Antrags an das HMWEVW

Nach möglicher erfolgreicher Prüfung Rückgabe an WIBank und ggf. Bescheidversand.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Christoph Wagner

Kontakt

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Christoph Wagner

Verwendung von Cookies

Die WIBank setzt beim Besuch der Website und der Nutzung des Chatbots gelegentlich essentielle Cookies ein. Außer den essentiellen Cookies verwendet die WIBank keine Cookies. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert. Sie dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher zu machen - beispielsweise damit ein vorgeschalteter Disclaimer nicht mehrmals von Ihnen bestätigt werden muss. Solche von uns verwendeten Cookies sind sogenannte "Session-Cookies", weil sie nach Ende Ihres Besuchs automatisch zurückgesetzt werden. Unsere essentielen Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Wenn Sie keine Cookies erlauben möchten, können Sie das in den Einstellungen Ihres Browsers jederzeit unterbinden oder bereits gesetzte Cookies löschen. Unter Umständen sind dann nicht alle Funktionen unserer Website nutzbar.

Datenschutz