MBG H Kleinbeteiligung
Gefördert werden Investitionen und Aufwendungen im Rahmen der Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte oder Verfahren, Umstrukturierungen, Wachstum, die Erweiterung eines Betriebes sowie Unternehmensübernahmen. Ebenso können Liquiditätsengpässe infolge der Corona-Krise gefördert werden.
- Stille Beteiligung
- max. 100.000 Euro
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen und Aufwendungen im Rahmen der Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte oder Verfahren, Umstrukturierungen, Wachstum, die Erweiterung eines Betriebes sowie Unternehmensübernahmen. Ebenso können Liquiditätsengpässe infolge der Corona-Krise gefördert werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Handwerks.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Antragsberechtigt sind bereits gegründete Unternehmen mit Sitz in Hessen. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der finanziellen Förderung ausgeschlossen.
Folgende Unterlagen sind bei der Antragsstellung einzureichen:
- Businessplan / Vorhabensbeschreibung
- Liquiditätsplan für 12 Monate
- Aktuelle BWA
- 3-Jahres-Planung
Wie sind die Konditionen?
Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 100.000 Euro.
- Fester Zinssatz 4% p.a.
- Variabler Zinssatz 1,5% p.a.
Hinzu kommen die Garantieprovision der BBH von 1,5% p.a. und eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 1,5% des Beteiligungsvolumens.
Diese Regelung ist befristet bis zum 31.12.2020.
Rechtliche Hinweise
Der Liquiditätsengpass muss nachweislich durch die Corona-Krise verursacht worden sein. Das Unternehmen muss zum 31.12.2019 kapitaldienstfähig gewesen sein. Unternehmen, die bereits vor der Corona-Krise schon in Schwierigkeiten waren, können nicht berücksichtigt werden.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie unter www.mbg-hessen.de.
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Weg zur Förderung
Kontaktaufnahme und Einreichung der Unterlagen.
Erstellung der Beteiligungsvorlage und Entscheidung.
Beteiligungsvertrag und Auszahlung.