Kommunaldarlehen
Kommunalkredit
Darlehen für sämtliche Investitionszwecke der kommunalen Daseinsvorsorge und zur Deckung des Liquiditätskreditbedarfs gemäß HGO.
- Kommunen und Eigenbetriebe
- Kommunale Finanzierungswünsche
- Günstiger Zinssatz
Was wird gefördert?
Grundsätzlich förderfähig sind alle im Rahmen der Haushaltssatzung genehmigten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie Liquiditätskreditbedarfe.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind hessische Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Für die Kreditaufnahme von Investitions- bzw. Liquiditätskredite muss eine Genehmigung der kommunalen Aufsichtsbehörde vorliegen.
Wie sind die Konditionen?
Die Kommunalkredite sind nicht subventioniert. Der Zinssatz liegt am unteren Rand des jeweils aktuellen Kapitalmarktniveaus.
Ansprechpartner
Ansprechpersonen zu dem Förderprogramm bei der WIBank sind:
Martin Wilck, Telefon: 069 9132-3247
Martin Arnold, Telefon: 069 9132 -1090
Zlatan Mujagic, Telefon: 069 9132 -6439
Sie sind zudem unter der E-Mail-Adresse kommunalkredit@wibank.de erreichbar.
Bitte nutzten Sie für Ihre Anfrage ausschließlich das folgende Formular:
Zur Angebotsabgabe sind neben der Genehmigung der Kreditaufnahme der kommunalen Aufsichtsbehörde auch die dazugehörige Haushaltssatzung und ggf. das aktuelle Haushaltssicherungskonzept vorzulegen.
> Onlineantrag - Kommunalkredit WIBank (bitte hier klicken) <