Klimaschutz
Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen
Durch die Förderung sollen die Ziele der Hessischen Landesregierung im Bereich des Klimaschutzes zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels unterstützt werden.
- Für den Umweltschutz
- Unterstützung der Kommunen
- Förderung in ganz Hessen möglich
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
Bei dieser Förderung gibt es sechs Fördermöglichkeiten:
- Förderung investiver kommunaler Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (Klimaschutzmaßnahmen)
- Förderung kommunaler Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels (Klimaanpassungsmaßnahmen)
- Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (Klimaschutzmaßnahmen) oder zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels (Klimaanpassungsmaßnahmen)
- Förderung von kommunalen Informationsinitiativen, Beteiligungen an Wettbewerben der Europäischen Union oder des Bundes
- Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen in direkter Nachbarschaft, bzw. Nähe zu Windenergieanlagen.
- Förderung von Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer als Klimaanpassungsmaßnahme in Kommunen
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, Städte und Landkreise, deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen.
Wie sind die Konditionen?
Die Zuschusshöhe ist unterschiedlich je nach Fördermöglichkeit (siehe Ziffern II/1-6 der Richtlinie).
Rechtliche Hinweise
Es gelten die Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen.
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Die Förderanträge zu den Programmteilen II/1 und 2 sind bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen einzureichen, Förderanträge zu den Programmteilen II/3, 4, 5 und 6 sind beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Wiesbaden einzureichen.
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Anträge
Weg zur Förderung
Antragstellung beim Hess. Umweltministerium oder der WIBank. Vor Antragstellung wird eine kostenfreie Vorfeldberatung durch hessenEnergie dringend empfohlen.
Antragsprüfung bei den zuständigen Stellen
Nach der Prüfung erfolgt ggf. die Zusage durch die WIBank
Hinweis
Anstelle der Förderung nach dem GZSG aus dem Jahr 2021 wird in 2022 weiterhin eine erhöhte Konjunkturförderung angeboten. Bewilligungen dazu sind nur im Jahr 2022 möglich. Förderfähige Maßnahmen, die nicht den Bedingungen des Merkblatts „Kommunale Klimarichtlinie – Konjunkturförderung“ vom 14.02.2022 entsprechen oder deren Anträge nicht mehr in 2022 bewilligt werden können, werden zu den Konditionen der Richtlinie Klimaschutz gefördert.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Aufgrund der hohen Nachfrage kann das Bewilligungskontingent auch bereits deutlich vor Ende des Jahres 2022 erschöpft sein.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Ingrid Leopold
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