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Klimaschutz

Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen

Durch die Förderung sollen die Ziele der Hessischen Landesregierung im Bereich des Klimaschutzes zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels unterstützt werden.

  • Für den Umweltschutz
  • Unterstützung der Kommunen
  • Förderung in ganz Hessen möglich

Die kommunale Klimarichtlinie wird derzeit überarbeitet. 

Die neue Richtlinie soll zum 01.07.2025 in Kraft treten. Aktuell erreicht uns eine ungewöhnlich hohe Anzahl an Förderanträgen. Damit bereits vorliegende Anträge mit der notwendigen Sorgfalt bearbeitet und nach den derzeit geltenden Förderkonditionen bewilligt werden können, können wir ab sofort leider keine neuen Förderanträge mehr annehmen.

Neuanträge sind dann wieder mit dem Start der novellierten Richtlinie möglich. 

Was wird gefördert?

Bei dieser Förderung gibt es sechs Fördermöglichkeiten:

  1. Förderung investiver kommunaler Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (Klimaschutzmaßnahmen)
  2. Förderung kommunaler Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels (Klimaanpassungsmaßnahmen)
  3. Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (Klimaschutzmaßnahmen) oder zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels (Klimaanpassungsmaßnahmen)
  4. Förderung von kommunalen Informationsinitiativen, Beteiligungen an Wettbewerben der Europäischen Union oder des Bundes
  5. Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen in direkter Nachbarschaft, bzw. Nähe zu Windenergieanlagen.
  6. Förderung von Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer als Klimaanpassungsmaßnahme in Kommunen

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, Städte und Landkreise, deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen.

Wie sind die Konditionen?

Die Zuschusshöhe ist unterschiedlich je nach Fördermöglichkeit (siehe Ziffern II/1-6 der Richtlinie).

Rechtliche Hinweise

Es gelten die Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen.

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Die Förderanträge zu den Programmteilen II/1 und 2 sind bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen einzureichen, Förderanträge zu den Programmteilen II/3, 4, 5 und 6 sind beim Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat in Wiesbaden einzureichen.


Weg zur Förderung

Antragstellung bei dem zuständigen Ministerium oder der WIBank. Vor Antragstellung wird eine kostenfreie Vorfeldberatung durch hessenEnergie dringend empfohlen.

Antragsprüfung bei den zuständigen Stellen

Nach der Prüfung erfolgt ggf. die Zusage durch die WIBank

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Ingrid Leopold

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