Landwirtschaft Zuschuss

HALM2

Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM2)

Das Programm dient einer besonders nachhaltigen Landbewirtschaftung in Hessen. Es leistet einen Beitrag zu Erreichung der Ziele des Landes, des Bundes und der EU.

  • Unterschiedliche Maßnahmen förderfähig
  • Besonders nachhaltige Landwirtschaftsbewirtschaftung
  • jährliche Auszahlungsbeantragung zum 15.05.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen in den unterschiedlichsten Bereichen, so zum Beispiel ökologischer Landbau und Grünlandextensivierung.

HALM2 A: Förderung der Zusammenarbeit

Förderung der Zusammenarbeit von Landwirten und relevanten Akteuren im ländlichen Raum zur verbesserten Umsetzung von Agrarumweltmaßnahmen.

Die Zuwendungsbestimmungen sind in HALM2 A1 und A2 näher definiert, siehe Download Übersicht Maßnahmen HALM2 . Die Höhe der Förderung kann bei der Konzepterstellung einmalig 50.000 Euro, für die Umsetzung und Begleitung jährlich bis zu 50.000 Euro betragen.

HALM2 B1: Förderung des ökologischen Landbaus

Förderung der Einführung oder der Beibehaltung des ökologischen Landbaus und des ökologischen Weinbaus.

Die Zuwendungsbestimmungen sind in HALM2 B näher definiert, siehe Download Übersicht Maßnahmen HALM2 . Die Höhe der Förderung ist abhängig von der zu fördernden Kultur (Acker, Grünland, Feldgemüse, Dauer- und Baumschulkulturen).

HALM2 C: Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Ackerbau

Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Ackerbau.

Die Zuwendungsbestimmungen sind in HALM2 C näher definiert, siehe Download Übersicht Maßnahmen HALM2 . Die Höhe der Förderung ist abhängig von der gewählten HALM2-Untermaßnahme.

HALM2 D: Förderung besonders nachhaltiger Verfahren auf Dauergrünland

Förderung besonders nachhaltiger Verfahren auf Dauergrünland.

Die Zuwendungsbestimmungen sind in HALM2 D näher definiert, siehe Download Übersicht Maßnahmen HALM2 . Die Höhe der Förderung ist abhängig von der gewählten HALM2-Untermaßnahme.

HALM2 E: Förderung besonders nachhaltiger Verfahren bei Dauerkulturen

Förderung besonders nachhaltiger Verfahren bei Dauerkulturen.

Die Zuwendungsbestimmungen sind in HALM2 E näher definiert, siehe Download Übersicht Maßnahmen HALM2 . Die Höhe der Förderung ist abhängig von der gewählten HALM2-Untermaßnahme.

HALM2 H: Förderung des Arten- und Biotopschutzes in Agrarökosystemen

Förderung des Arten- und Biotopschutzes in Agrarökosystemen.

Die Zuwendungsbestimmungen sind in HALM2 H näher definiert, siehe Download Übersicht Maßnahmen HALM2 . Die Höhe der Förderung ist abhängig von der gewählten HALM2-Untermaßnahme.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind die Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe oder von Betrieben des Weinbaus, sowie Zusammenschlüsse von Inhabern, die eine Tätigkeit auf überwiegend landwirtschaftlich oder weinbaulich genutzten Flächen ausüben. Zudem müssen die Eigenschaften eines „Aktiven Betriebsinhabers“ (§8 GAPDZV) gegeben sein, d.h.:

- Mitglied in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung oder

- von der Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung befreit (kein Mitglied einer Unfallversicherung in Deutschland –A1-Bescheinigung) oder

- Mitglied der Unfallversicherung Bund und Bahn oder eines Unfallversicherungsträgers im Landesbereich oder

- für das Vorjahr wurden weniger als 5.000 € Direktzahlungen (exklusive Sanktionen) bewilligt oder

- die im aktuellen Jahr (Jahr des Zuwendungsantrags) im Gemeinsamen Antrag angegebene, förderfähige Fläche beträgt nicht mehr als 22,22 ha (5.000€/225€)


Welche Voraussetzungen gibt es?

Das Antragsverfahren unterteilt sich in einen Zuwendungsantrag und einen Auszahlungsantrag. Der Zuwendungsantrag ist bis zum 01. Oktober eines Jahres für das kommende Jahr zu stellen. Der Auszahlungsantrag ist mit dem Gemeinsamen Antrag  zum 15.05. des Verpflichtungsjahres zu stellen. In Einzelmaßnahmen kann es zu Abweichungen kommen.

Beide Anträge sind im hessischen Agrarportal zu stellen (www.agrarportal-hessen.de).

Wie sind die Konditionen?

HALM2 A: Förderung der Zusammenarbeit

Förderfähig ist die Erarbeitung von Konzepten zur Zusammenarbeit und deren Umsetzung und Begleitung.

Die Konzepte werden im Wege der Zusammenarbeit mit anderen relevanten Akteuren (z.B. Umweltverbänden) erstellt und umgesetzt.

Zuwendungsempfänger sind Betriebsinhaber oder Zusammenschlüsse von Betriebsinhabern, auch sofern diese nur zum Zwecke der gemeinsamen Konzeptentwicklung gebildet worden sind.

HALM2 B: Förderung des ökologischen Landbaus

Gefördert wird die Einführung oder die Beibehaltung eines ökologischen Anbauverfahrens für in Hessen liegende Flächen, die den Kulturgruppen Ackerland, Dauergrünland, Feldgemüse oder Dauerkulturen angehören.

Förderfähig in diesem Sinne kann ebenfalls die ökologische Bienenhaltung und die ökologische Aquakultur sein.

Der Verpflichtungszeitraum beträgt grundsätzlich fünf Jahre.

HALM2 C: Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Ackerbau

Die Fördermaßnahme ist in insgesamt vier Untermaßnahmen unterteilt:  

  • Mehrjährige Blühstreifen/-flächen
  • Erosionsschutzstreifen
  • Ackerwildkrautflächen
  • Gewässerschutzstreifen
HALM2 D: Förderung besonders nachhaltiger Verfahren auf Dauergrünland

Die Maßnahme ist in drei Untermaßnahmen gegliedert 

  • Grünlandextensivierung
  • Bodenbrüterschutz
  • Kennartennachweis (Schutz pflanzengenetisch wertvoller Grünlandvegetation)

Für bestimmte Untermaßnahmen hängt die Förderfähigkeit von Flächen davon ab, dass sie in einer entsprechenden HALM-Flächenkulisse gelegen sind.

Der Verpflichtungszeitraum beträgt grundsätzlich fünf Jahre.

HALM2 E: Förderung besonders nachhaltiger Verfahren bei Dauerkulturen

Die Maßnahme ist in zwei Untermaßnahmen gegliedert:

  • Erhaltungsschnitt von Streuobstbeständen
  • Nachpflanzung von Streuobstbeständen

Die Förderfähigkeit der Flächen hängt von der Lage in der entsprechenden HALM2-Flächenkulisse ab.

Der Verpflichtungszeitraum beträgt grundsätzlich fünf Jahre.

HALM2 H: Förderung des Arten- und Biotopschutzes in Agrarökosystemen

Die Maßnahme umfasst zwei Untermaßnahmen:

  • naturschutzfachliche Sonderleistungen auf Grünland
  • Arten- und Biotopschutz im Offenland

Für bestimmte Untermaßnahmen hängt die Förderfähigkeit von Flächen davon ab, dass sie in einer entsprechenden HALM2-Flächenkulisse gelegen sind.

Der Verpflichtungszeitraum beträgt grundsätzlich fünf Jahre.

Rechtliche Hinweise

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Bewilligung einer Förderung. Die Inhalte der Förderung sind in der Landesrichtlinie „Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen HALM2“ mit ihren ergänzenden und erläuternden Anlagen und Leitlinien definiert.


Wer sind die Kooperationspartner?

  • Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
  • Die hessischen Landkreise, hier die für Landwirtschaft zuständigen Fachdienste und  Ämter 
  • Europäische Union

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Zuwendungsanträge der HALM2 Maßnahmen A1, A2 und H2 sind beim zuständigen Landwirtschaftsamt zu stellen. Zuwendungsanträge aller anderen HALM2 Maßnahmen sind über das hessische Agrarportal zu stellen: www.agrarportal-hessen.de.

Bei Fragen zur Zuwendungsantragstellung steht Ihnen das zuständige Landwirtschaftsamt ( Bewilligungsstellen: Landratsämter ) gerne zur Verfügung.



Weg zur Förderung

Der Zuwendungsantrag ist bis zum 01.10. über www.agrarportal-hessen.de zu stellen.

Der Auszahlungsantrag ist im Gemeinsamen Antrag des Verpflichtungsjahres zu stellen.

Die Auszahlung erfolgt ggf. nach Verwaltungs- und eventueller Vor-Ort-Kontrolle in der Regel nach Ablauf des Verpflichtungsjahres.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Daniela Benedix

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