bilden & beschäftigen Zuschuss

Grundkompetenzen gering literalisierter Erwachsener

Förderung von Grundkompetenzen gering literalisierter Erwachsener

Ziel ist, mehr Lernarrangements für gering Literalisierte, mehr Maßnahmen zur Sensibilisierung von Schlüsselpersonen und mitwissendem Umfeld und zu Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsmarketing sowie die Ausweitung der Qualifizierung von Kursleitenden zu ermöglichen.

  • Antragsberechtigt sind zertifizierte Träger mit nachgewiesener Vorerfahrung
  • Gefördert werden Lese- und Schreibkompetenzen und weitere Grundkompetenzen
  • Auch förderfähig: Sensibilisierungsmaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung

Wer und was gefördert wird

Erwachsene, die Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben haben, sogenannte „gering literalisierte Erwachsene“ und ihr Umfeld sowie Träger, die mit dieser Zielgruppe arbeiten.

Ziel ist, die Grundkompetenzen gering literalisierter Erwachsener in Hessen in verschiedenen Lebensbereichen zu verbessern und damit deren Teilhabe am sozialen, kulturellen, politischen, digitalen und beruflichen Leben zu stärken.

Gefördert werden sollen Maßnahmen, die zur Stärkung von Praktiken und Grundkompetenzen gering literalisierter Erwachsener in folgenden Bereichen beitragen:

  • schriftsprachliche Grundkompetenzen,
  • digitale Grundkompetenzen,
  • finanzbezogene Grundkompetenzen,
  • gesundheitsbezogene Grundkompetenzen,
  • politische Grundkompetenzen,
  • schriftsprachliche Kompetenzen im Kontext von Arbeit, Familie und Alltag,
  • Lese- und Schreibkompetenzen im Kontext von Weiterbildung,
  • Lese- und Schreibkompetenzen im Kontext von Migration und Mehrsprachigkeit.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, die oder deren durchführende Stellen einen Nachweis der Einrichtungs- und Durchführungsqualität erbringen können und ihre Kompetenz im Handlungsfeld Alphabetisierung und Grundbildung (Vorarbeiten im Handlungsfeld) sowie ihr Eigeninteresse nachweisen können.

Art und Höhe der Förderung

Projektförderung, Fehlbedarfsfinanzierung, maximal 80.000 Euro pro Jahr für längstens 3 Jahre, mindestens 15% Eigenbeteiligung an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Antragsverfahren

Das Verfahren ist zweistufig angelegt. Zunächst sind Projektskizzen einzureichen. Nach fachlicher Bewertung und positivem Prüfergebnis werden ausgewählte Träger zur Antragsstellung auf die Zuwendung aufgefordert. Näheres zum Verfahren ist in den Förderaufrufen geregelt, die immer auf der Webseite www.esf-hessen.de veröffentlicht werden.

Programmverantwortliches Landesressort

Hessisches Kultusministerium



Weg zur Förderung

Förderaufruf auf www.esf-hessen.de und Einreichung der Projektskizze (Adressat siehe Förderaufruf).

Nach positivem Prüfergebnis der Projektskizze, Aufforderung zur Antragstellung über das Kundenportal.

Antragsprüfung und ggf. Zusendung des Bewilligungsbescheids durch die WIBank.

Die Antragstellung und Projektbearbeitung für den ESF und EFRE in Hessen erfolgt in der Förderperiode 2021 - 2027 über ein neues Kundenportal. **Es ist nicht identisch mit dem Kundenportal für die Förderperiode 2014 - 2020.** Zur Nutzung des Kundenportals sind folgende technische Voraussetzungen zu erfüllen: Verwendung eines aktuellen Browsers; Aktivierung von JavaScript; Verwendung des Adobe Acrobat Readers. Bei technischen Problemen mit dem Kundenportal wenden Sie sich bitte an den Support. Diesen erreichen Sie direkt unter 069/9132-6299 oder per Mail: support.kundenportal@wibank.de.

Kundenportal für Förderperiode 2021-2027

Lisa-Marie Harnisch

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