Infrastruktur finanzieren Zuschuss

Förderung von Forschungsinfrastruktur - Auf- und Ausbau von Forschungsinfrastruktur

Förderung von Vorhaben zum Auf- und Ausbau der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur

  • an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen

Eine Antragstellung ist jetzt möglich. Die abschließende Entscheidung über die Bewilligung kann allerdings erst erfolgen, sobald die EFRE-Förderrichtlinie im Staatsanzeiger des Landes Hessen veröffentlicht und in der Folge in Kraft gesetzt wurde.


Was wird gefördert?

Förderfähig sind Ausgaben für die Anschaffung, Erweiterung und Modernisierung von Forschungsinfrastruktur sowie deren Aufbau und Installation. Ausgaben für die Fachplanung, für Gutachten, die für den gemäß Art. 67 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2021/1060 in der jeweils geltenden Fassung zu erbringenden Nachweis erforderlich sind sowie Rechtsberatung im Hinblick auf die mögliche Durchführung von Vergabeverfahren im Rahmen des Vorhabens sind ebenfalls förderfähig.

Sachleistungen in Form einer Bereitstellung von Waren sind nach den Voraussetzungen des Art. 67 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2021/1060 in der jeweils geltenden Fassung förderfähig; Sachleistungen in Form einer Erbringung von Arbeits- und Dienstleistungen sowie die Bereitstellung von Grundstücken und Immobilien nach Art. 67 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2021/1060 in der jeweils geltenden Fassung nicht. 

Die Abrechnung der Sachkosten erfolgt gemäß Art. 53 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2021/1060 in der jeweils geltenden Fassung mittels Erstattung tatsächlich entstandener Kosten. Die Abrechnung der Gemeinkosten erfolgt gemäß Art. 54 Buchst. a der Verordnung (EU) 2021/1060 in der jeweils geltenden Fassung mittels einer Pauschale von 7 Prozent der Sachkosten. 

Nicht förderfähig sind Kosten für Personal, Bauleistungen, Instandhaltung und Wartung sowie den laufenden Betrieb von Forschungsinfrastruktur und Forschungsgroßgeräten.
Die Zuwendung beträgt bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei Vorliegen eines besonderen Landesinteresses kann die Zuwendung bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

Wer wird gefördert?

Begünstigte können Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen als Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung mit Sitz in Hessen sein.

Die Antragstellung und Projektbearbeitung für den ESF und EFRE in Hessen erfolgt in der Förderperiode 2021 - 2027 über ein neues Kundenportal. **Es ist nicht identisch mit dem Kundenportal für die Förderperiode 2014 - 2020.** Zur Nutzung des Kundenportals sind folgende technische Voraussetzungen zu erfüllen: Verwendung eines aktuellen Browsers; Aktivierung von JavaScript; Verwendung des Adobe Acrobat Readers. Bei technischen Problemen mit dem Kundenportal wenden Sie sich bitte an den Support. Diesen erreichen Sie direkt unter 069/9132-6299 oder per Mail: support.kundenportal@wibank.de.

Kundenportal für Förderperiode 2021-2027

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