Landwirtschaft Zuschuss

Forstliche Förderung

Förderung des hessischen Privat- und Körperschaftswaldes nach der "Richtlinie für forstliche Förderung in Hessen" als auch nach der "Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald in Hessen". Die Forstliche Förderung wird EU-, Bundes- und Landesmittel finanziert.

  • Stärkung der Waldökosysteme
  • Wiederherstellung geschädigter Wälder
  • Pflanzung von heimischen Bäumen

Für die Stellung eines Antrags auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie für die forstliche Förderung in Hessen vom 27.05.2025 sowie der Extremwetterrichtlinie-Wald 2.0 vom 05.03.2025 klicken Sie bitte hier.

 

Was wird gefördert?

  • Förderung der Erstaufforstung 
    • Neuanlage von Wald 
  • Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung
    • Vorarbeiten 
    • Waldumbau 
    • Jungbestandspflege 
    • Bodenschutzkalkung 
    • Bodenschonende Holzbringung 
    • Landesförderung Waldumbau 
  • Projektförderung für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse 
    • Waldpflegevertrag 
    • Mitgliederinformation und Mitgliederaktivierung
    • Zusammenfassung des Holzangebots 
    • Professionalisierung 
    • Aus- und Fortbildung der Beschäftigten und Organ-Mitglieder 
    • Projektmanagement 
    • Förderung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur
    • Forstwirtschaftlicher Wegebau 
    • Holzkonservierungsanlagen


Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald in Hessen (Extremwetterrichtlinie-Wald 2.0)

  • Entnahme von Kalamitätshölzern (Verkehrssicherung)
  • Waldschutz I
  • Holzlagerplätze
  • Wiederaufforstung nach Extremwetterereignissen
     

Wer wird gefördert?

Öffentliche und private Wald- / Flächeneigentümer und anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (Forstbetriebsgemeinschaften).

Welche Voraussetzungen gibt es?

Die Fördervoraussetzungen sind maßnahmenabhängig und beim Regierungspräsidium Darmstadt zu erfragen.

Wie sind die Konditionen?

Die Förderkonditionen sind maßnahmenabhängig und beim Regierungspräsidium Darmstadt zu erfragen.

Wer sind die Kooperationspartner?

  • Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
  • Regierungspräsidium Darmstadt,  Dez. V 52-Forsten, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Martina Weber

Kontakt

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Martina Weber

Verwendung von Cookies

Die WIBank setzt beim Besuch der Website und der Nutzung des Chatbots gelegentlich essentielle Cookies ein. Außer den essentiellen Cookies verwendet die WIBank keine Cookies. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert. Sie dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher zu machen - beispielsweise damit ein vorgeschalteter Disclaimer nicht mehrmals von Ihnen bestätigt werden muss. Solche von uns verwendeten Cookies sind sogenannte "Session-Cookies", weil sie nach Ende Ihres Besuchs automatisch zurückgesetzt werden. Unsere essentielen Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Wenn Sie keine Cookies erlauben möchten, können Sie das in den Einstellungen Ihres Browsers jederzeit unterbinden oder bereits gesetzte Cookies löschen. Unter Umständen sind dann nicht alle Funktionen unserer Website nutzbar.

Datenschutz