Forstliche Förderung
Förderung des hessischen Privat- und Körperschaftswaldes nach der "Richtlinie für forstliche Förderung in Hessen" als auch nach der "Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald in Hessen". Die Forstliche Förderung wird EU-, Bundes- und Landesmittel finanziert.
- Stärkung der Waldökosysteme
- Wiederherstellung geschädigter Wälder
- Pflanzung von heimischen Bäumen
In Kooperation mit:
Für die Stellung eines Antrags auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie für die forstliche Förderung in Hessen vom 27.05.2025 sowie der Extremwetterrichtlinie-Wald 2.0 vom 05.03.2025 klicken Sie bitte hier.
Was wird gefördert?
- Förderung der Erstaufforstung
- Neuanlage von Wald
- Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung
- Vorarbeiten
- Waldumbau
- Jungbestandspflege
- Bodenschutzkalkung
- Bodenschonende Holzbringung
- Landesförderung Waldumbau
- Projektförderung für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
- Waldpflegevertrag
- Mitgliederinformation und Mitgliederaktivierung
- Zusammenfassung des Holzangebots
- Professionalisierung
- Aus- und Fortbildung der Beschäftigten und Organ-Mitglieder
- Projektmanagement
- Förderung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur
- Forstwirtschaftlicher Wegebau
- Holzkonservierungsanlagen
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald in Hessen (Extremwetterrichtlinie-Wald 2.0)
- Entnahme von Kalamitätshölzern (Verkehrssicherung)
- Waldschutz I
- Holzlagerplätze
- Wiederaufforstung nach Extremwetterereignissen
Wer wird gefördert?
Öffentliche und private Wald- / Flächeneigentümer und anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (Forstbetriebsgemeinschaften).
Welche Voraussetzungen gibt es?
Die Fördervoraussetzungen sind maßnahmenabhängig und beim Regierungspräsidium Darmstadt zu erfragen.
Wie sind die Konditionen?
Die Förderkonditionen sind maßnahmenabhängig und beim Regierungspräsidium Darmstadt zu erfragen.
Wer sind die Kooperationspartner?
- Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
- Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. V 52-Forsten, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Anträge sind beim Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Martina Weber
Kontakt
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Martina Weber