Infrastruktur finanzieren Zuschuss

Förderung von effizienten und CO2-armen Wärmenetzen

Ziel der Förderung sind Investitionen in die Modernisierung von Wärmeleitungen, die Steigerung ihrer Effizienz sowie die Erneuerung von zugehörigen technischen Anlagen für die effiziente und erweiterte Nutzung der Infrastrukturen. Hierzu zählen auch Vorhaben zum Anschluss neuer Wärmeabnehmer an die Wärmenetze.

  • Steigerung der Effizienz
  • Erneuerung von zugehörigen technischen Anlagen

Was wird gefördert?

Ziel der Förderung sind Investitionen in die Modernisierung von Wärmeleitungen, die Steigerung ihrer Effizienz sowie die Erneuerung von zugehörigen technischen Anlagen für die effiziente und erweiterte Nutzung der Infrastrukturen. Hierzu zählen auch Vorhaben zum Anschluss neuer Wärmeabnehmer an die Wärmenetze.

Fördergegenstand ist auch der Neubau von Wärmenetzen in Quartieren oder im ländlichen Raum.

Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus regenerativen Energien sind als integrierte Teile von intelligenten Energiesystemen/intelligenten Netzen ebenfalls Fördergegenstand.

Im Zuge der Modernisierung bestehender Wärmenetze muss die prognostizierte jährliche Wärmeeinspeisungsmenge aus Erneuerbaren Energien oder Abwärme um mindestens eine Kilowattstunde pro Euro der Zuwendung ansteigen. Die dabei zu berücksichtigenden Anlagen zur Wärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien oder Abwärme müssen dabei nicht nach dieser Richtlinie gefördert werden. Bioenergie wird bei der rechnerischen Prognose des Anteils Erneuerbarer Energien an der Wärmeeinspeisung nicht berücksichtigt. Die rechnerische Prognose der jährlichen Wärmeeinspeisungsmenge aus erneuerbaren Energien und Abwärme ist im Antrag plausibel darzulegen.

Die neugebauten Wärmenetze müssen bei Fertigstellung eine CO2-freie Wärmeversorgung gewährleisten können oder gegenüber einem fossilen Referenzsystem eine CO2-Einsparung von mindestens 50 Prozent aufweisen.

Bei Bezugnahme auf ein fossiles Referenzsystem ist mit dem Antrag eine Prognose vorzulegen, welche technisch und wirtschaftlich nachvollziehbar darstellt, wie die vollständige Klimaneutralität des Wärmenetzes bis zum Jahr 2045 erreicht werden kann, sofern Klimaneutralität nicht schon von Beginn an gegeben ist.

Der Antrag muss erkennen lassen, dass die Anforderungen der Energieeffizienzrichtlinie der Europäischen Union in der geltenden Fassung an eine effiziente Fernwärme erfüllt werden und die Erfüllung in der Zukunft zu erwarten ist.

Die Anträge werden nach elektronischem Eingang im Kundenportal der Bewilligungsbehörde durch die HA Hessen Agentur GmbH als fachtechnische Dienststelle fachtechnisch beurteilt.

Wer wird gefördert?

Begünstigte können Unternehmen, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, kommunale Gebietskörperschaften, Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften, Verbände, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften sein.

Wie wird gefördert?

Förderfähig sind die entweder in Art. 36 Nr. 4 oder Nr. 11 oder in Art. 41 Nr. 6 oder in Art. 46 Nr. 6 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der jeweils geltenden Fassung genannten Kosten. Vorhaben mit weniger als 400.000 Euro förderfähigen Ausgaben und Kosten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Zuwendung beträgt bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten für die Gewährung einer Beihilfe nach Art. 36 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der jeweils geltenden Fassung. Die in Art. 36 Nr. 5, Nr. 7 und Nr. 8 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der jeweils geltenden Fassung genannten Erhöhungen können Anwendung finden.

Die Zuwendung beträgt bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten für die Gewährung einer Beihilfe nach Art. 41 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der jeweils geltenden Fassung. Die in Art. 41 Nr. 8 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der jeweils geltenden Fassung genannten Erhöhungen können Anwendung finden.

Die Zuwendung beträgt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten für die Gewährung einer Beihilfe nach Art. 46 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der jeweils geltenden Fassung. Die in Art. 46 Nr. 7 und Nr. 8 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der jeweils geltenden Fassung genannten Erhöhungen können Anwendung finden.

Beihilfefreie Vorhaben:

Vorhaben, die von Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, kommunalen Gebietskörperschaften, Zusammenschlüssen von kommunalen Gebietskörperschaften, Verbänden, Vereinen, Stiftungen oder Genossenschaften, durchgeführt werden, werden gefördert soweit sie als Begünstigte im Vorhaben nicht wirtschaftlich tätig sind. Die Zuwendungen dürfen nicht zu einer unmittelbaren oder mittelbaren staatlichen Beihilfe an Unternehmen führen.
 
Förderfähig sind Sachausgaben und Gemeinkosten.
Die Förderung von indirekten Kosten eines Vorhabens (Gemeinkosten) erfolgt nach Art. 54 Buchst. a der Verordnung (EU) 2021/1060 in der jeweils geltenden Fassung mittels eines Pauschalsatzes. Zur Ermittlung der förderfähigen Gemeinkosten eines Vorhabens werden die förderfähigen direkten Sachausgaben mit einem Pauschalsatz in Höhe von 7 Prozent multipliziert. Der dabei ermittelte Wert stellt die Höhe der förderfähigen Gemeinkosten des entsprechenden Vorhabens dar.

Die Zuwendung beträgt bis zu 65 Prozent der förderfähigen Ausgaben und Kosten.

Die Vorhaben können ergänzend zu den Mitteln des EFRE auch aus Mitteln des Landes Hessen kofinanziert werden.

Unterstützung bei der Antragstellung:

Das Förderprogramm wird von der HA Hessen Agentur GmbH fachlich begleitet. Nutzen Sie bei Fragen gerne schon vor und während der Antragstellung die Möglichkeit einer ersten Beratung.

Ihr Ansprechpartner bei der Hessen Agentur: 

Frau Dr. Arnélida Gorrín
HA Hessen Agentur GmbH
Tel.: +49 611 / 95017 - 8489
E-Mail: arnelida.gorrin@hessen-agentur.de


Nach vollständigem Eingang Ihres Antrags im Kundenportal der WIBank werden Sie von der HA Hessen Agentur GmbH als fachtechnische Dienststelle kontaktiert und zu inhaltlichen sowie formalen Fragen beraten. Bei positiver Begutachtung der Unterlagen folgt eine Bewertung des Vorhabens durch ein Beratungsgremium. Nach erfolgter Einschätzung des Gremiums folgt die formale Prüfung des Antrags durch die WIBank.

Ansprechpersonen / Kontakt der WIBank

Herr Cenk Kurun
Tel.:+49 611 774-7231
E-Mail: Cenk.Kurun@wibank.de


Die Antragstellung und Projektbearbeitung für den ESF und EFRE in Hessen erfolgt in der Förderperiode 2021 - 2027 über ein neues Kundenportal. **Es ist nicht identisch mit dem Kundenportal für die Förderperiode 2014 - 2020.** Zur Nutzung des Kundenportals sind folgende technische Voraussetzungen zu erfüllen: Verwendung eines aktuellen Browsers; Aktivierung von JavaScript; Verwendung des Adobe Acrobat Readers. Bei technischen Problemen mit dem Kundenportal wenden Sie sich bitte an den Support. Diesen erreichen Sie direkt unter 069/9132-6299 oder per Mail: support.kundenportal@wibank.de.

Kundenportal für Förderperiode 2021-2027

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