Förderung innovativer Energievorhaben - experimentelle Entwicklung
Förderung innovativer Energievorhaben im Sinne von Art. 25 Ziff. 3 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der jeweils geltenden Fassung oder beihilfefrei
- erneuerbare Energien
- Energieeffizienz und Energieeinsparung
In Kooperation mit:
Eine Antragstellung ist jetzt möglich.
Die abschließende Entscheidung über die Bewilligung kann allerdings erst erfolgen, sobald die EFRE-Förderrichtlinie im Staatsanzeiger des Landes Hessen veröffentlicht und in der Folge in Kraft gesetzt wurde.
Was wird gefördert?
Wissenschaftliche Erarbeitung von Strategien und Lösungen zur Weiterentwicklung und Umsetzung von Grundlagenkenntnissen.
Ziel ist die Anwendung neuer Technologien oder Verfahren zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung, zur Speicherung von Energie oder zur Netzintegration.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen
- Universitäten
- Hochschulen
- Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen
- kommunale Gebietskörperschaften
- Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften
- Verbände
- Vereine
- Stiftungen und Genossenschaften
Ansprechpersonen
Allison McNeill
Tel.: 0611 774-7607
Mail: allisonlaraine.mcneill@wibank.de
Annika Mayer
Tel.: 0611 774-7341
Mail: annika.mayer@wibank.de
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Kundenportal für Förderperiode 2021-2027