Regionalmanagement und Regionalbudget
Zur Mobilisierung regionaler Innovations-, Wachstums- und Beschäftigungspotentiale werden bestehende und auf Dauer angelegte Regionalmanagementgesellschaften bei der Durchführung von Projekten unterstützt.
- Profilierung des Innovationsstandortes Hessen
- Projektförderung als Anteilsfinanzierung
- als nicht rückzahlbarer Zuschuss
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
Zur Mobilisierung regionaler Innovations-, Wachstums- und Beschäftigungspotentiale unterstützt das Land Hessen bestehende und auf Dauer angelegte Regionalmanagementgesellschaften bei der Durchführung von Projekten.
Mit der Bereitstellung eines Regionalbudgets können Regionalmanagementgesellschaften Projekte durchführen zur
- Verbesserung der regionalen Kooperation,
- Mobilisierung und Stärkung regionaler Wachstumspotentiale,
- Verstärkung von Maßnahmen des Regionalmarketings,
- Verbesserung der Fachkräfteversorgung.
Gefördert werden können Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Projekten einschließlich projektbezogener Personalausgaben.
Ergänzend ist die Förderung von innovationsorientierten Einzelprojekten möglich, die der Profilierung des Innovationsstandortes Hessen und der Umsetzung der hessischen Innovationsstrategie (www.hessische-innovationsstrategie-2020.de) dienen.
Als besonders förderwürdig gelten Projekte, die ergänzend zu einer ressourcenschonenden Produktion und Kreislaufwirtschaft und/oder zur Verminderung von CO2-Emmissionen beitragen.
Zuwendungsfähig sind Sachausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Projekte sowie direkte Ausgaben für Personal.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind bestehende und auf Dauer angelegte Regionalmanagementgesellschaften. Pro Region wird nur eine Regionalmanagementgesellschaft gefördert.
Vorhaben werden in den EFRE-Vorranggebieten unterstützt.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Mit dem Regionalbudget darf keine direkte Förderung einzelner gewerblicher Unternehmen erfolgen.
Aufwendungen für das Regionalmanagement dürfen nicht doppelt gefördert werden.
Wie sind die Konditionen?
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Zuwendung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Das Regionalbudget, mit dem eine Regionalmanagementgesellschaft unterstützt wird, beträgt bis zu 150.000 Euro pro Jahr.
Der Durchführungszeitraum für ergänzende Projektförderungen soll drei Jahre nicht überschreiten.
Rechtliche Hinweise
Die Zuwendungen für Regionalmanagement- und Regionalbudgetvorhaben fallen nicht unter Art. 107 ff. AEUV, sind also keine Beihilfen.
Wer sind die Kooperationspartner?
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Europäische Union
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zu stellen. Dies ist auch über das Onlineportal der WIBank möglich.
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Merkblätter
Förderrichtlinie
Weg zur Förderung
Anträge sind einzureichen über das Kundenportal.
Antragsprüfung durch die WIBank.
Ggf. Bewilligung mittels Zuwendungsbescheid durch die WIBank.
Die Projektbearbeitung für ESF und EFRE in Hessen wurde für die Förderperiode 2014 – 2020 abgeschlossen. Sollten Sie noch Rückfragen zu einzelnen Geschäftsvorfällen haben, setzen Sie sich gerne mit Ihrer Sachbearbeitung der WIBank in Verbindung. Für die Förderperiode 2021-2027 steht das neue Kundenportal zur Verfügung. Dieses erreichen Sie übern den unten angefügten Link. Bitte beachten Sie, dass hierüber keine Anträge aus dem alten Kundenportal der Förderperiode 2014-2020 eingesehen werden können.
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