gründen & investieren Beteiligung

Mikromezzaninfonds Deutschland

Gefördert werden sämtliche Investitionen in die Errichtung eines neuen oder die Fortführung eines bestehenden Unternehmens. Auch Unternehmensnachfolgefinanzierungen oder Betriebsmittelfinanzierungen sind möglich.

  • Stille Beteiligung
  • wirtschaftliches Eigenkapital / Mezzaninekapital

Was wird gefördert? 

Gefördert werden sämtliche Investitionen in die Errichtung eines neuen oder die Fortführung eines bestehenden Unternehmens. Auch Unternehmensnachfolgefinanzierungen oder Betriebsmittelfinanzierungen sind möglich. 

Wer wird gefördert?

Anträge können kleine und junge Unternehmen stellen sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer. Besonders angesprochen sind Unternehmen, die ausbilden, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder die von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen können gefördert werden. Das Unternehmen muss eine ausreichende wirtschaftliche Tragfähigkeit und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen.

Welche Voraussetzungen gibt es? 

Antragsberechtigt sind bereits gegründete Unternehmen mit Sitz in Hessen. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der finanziellen Förderung ausgeschlossen.

Wie sind die Konditionen?

Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung über die MBG H. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 50.000 Euro bei einer Laufzeit von 10 Jahren. Für Zielgruppen-Unternehmen liegt die maximale Beteiligungshöhe bei 150.000 Euro, wobei die anfängliche Förderung auf 75.000 Euro begrenzt ist. Die Tilgung erfolgt ab dem 7. Jahr in 3 gleichhohen Jahresraten.

  • Ergebnisunabhängige Vergütung: 8% p.a., zahlbar jeweils vierteljährlich nachträglich; 6,5 % p.a. für Unternehmen, die bei Auszahlung über eine besonders gute Bonität verfügen.
  • einmaliges Bearbeitungsentgelt von 3,5% der Einlage, zahlbar bei Auszahlung.
  • variable Gewinnbeteiligung von maximal 1,5% p.a. der Einlage.

Es sind keine Sachsicherheiten zu stellen.

MBG-Beteiligungen können mit einer MMF-Beteiligung im Verhältnis 50:50 kombiniert herausgelegt werden. Diese Regelung ist befristet bis zum 31.12.2020.

Rechtliche Hinweise

Zu geringes Eigenkapital ist für sehr kleine Unternehmen und Unternehmensgründerinnen und -gründer oft ein Hindernis beim Zugang zu Kreditfinanzierungen. Um solchen Unternehmen bessere Finanzierungschancen zu eröffnen und ihre Risikotragfähigkeit zu erhöhen, wurde der Mikromezzaninfonds aufgelegt, der aus Mitteln des ERP-Sondervermögens (European Recovery Program) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) refinanziert ist.

Das Unternehmen muss zum 31.12.2019 kapitaldienstfähig gewesen sein. Unternehmen, die bereits vor der Corona-Krise schon in Schwierigkeiten waren, können nicht berücksichtigt werden.

Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Wo muss der Antrag gestellt werden? 

Bei den Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften, die in allen Bundesländern vertreten sind. Für Hessen ist dies die MBG H.

Die Antragsunterlagen finden Sie auf www.mikromezzaninfonds-deutschland.de. Zusätzlich zum ausgefüllten Antrag muss i.d.R. auch ein Businessplan eingereicht werden.



Weg zur Förderung

Kontaktaufnahme und Einreichung der Unterlagen.

Erstellung der Beteiligungsvorlage und Entscheidung.

Beteiligungsvertrag und Auszahlung.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Telefonzentrale WIBank

069 9132-03

Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

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