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17.02.2026

Neues zinsvergünstigtes Darlehensprogramm für Kita-Ausbau

Die Landesregierung verfolgt im Bereich der frühkindlichen Bildung die Strategie der drei B: Bildung, Betreuung, Bauen. Nachdem den beiden ersten B mit einem Bündel erster Maßnahmen im Rahmen des Kita-Pakets und durch die Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendgesetzbuches (HKJGB) bereits Rechnung getragen wurde, rückt nun das Bauen in den Fokus: Mit einem speziellen Darlehens-Sonderprogramm mit einem Umfang von 100 Millionen Euro ermöglicht das Land Kommunen und freien Trägern jetzt zinsgünstig Gelder für den Ausbau oder Erhalt von Einrichtungen in Anspruch nehmen zu können – auch weil zeitnah keine weiteren Bundesmittel zur Verfügung gestellt werden. Hinzu kommt, dass diese mit Mitteln aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes kombiniert werden können.

„Wir als Hessische Landesregierung haben den Kommunen mit 4,7 Milliarden Euro so viel Geld aus dem Sondervermögen unmittelbar zur Verfügung gestellt wie kaum ein anderes Bundesland. Wir haben dabei bewusst keine Vorgaben zur Verwendung etwa im Bereich der frühkindlichen Bildung gemacht. Durch die Möglichkeit, ein zinsvergünstigtes Darlehen mit den Bundesmitteln zusammen nutzen zu können, werden Investitionen in Kita-Neubauten oder -Sanierungen nun besonders attraktiv. Die Kommunen haben damit die Freiheit, die Mittel dort einzusetzen, wo sie vor Ort am dringendsten benötigt werden“, führte Sozialministerin Heike Hofmann zur Begründung aus.

Mit den Regierungsfraktionen ist besprochen, dass es einen entsprechenden Änderungsantrag zum Haushalt 2026 geben wird, um das Programm als Teil des Hessischen Investitionsfonds (HIF) zu realisieren. HIF-Darlehen können grundsätzlich für kommunale Investitionsvorhaben und Investitionsfördermaßnahmen freier Jugendhilfeträger beantragt werden. Die Abwicklung erfolgt über die WIBank.

 

Die vollständige Pressemeldung des Hessischen Ministeriums für Arbeit und Integration, Jugend und Soziales finden Sie hier.  

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