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13.06.2022

Innovative und schnell wachsende Unternehmen können weiter auf den Innovationskredit Hessen bauen

Die aktuellen globalen Herausforderungen verlangen der hessischen Wirtschaft ein hohes Maß an Flexibilität und Mut zur Veränderung ab. Innovative Unternehmen können dieser Herausforderung besser begegnen.  Das Hessische Wirtschaftsministerium hat gemeinsam mit dem Hessischen Finanzministerium und der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) die erneute Verlängerung des Förderprodukts Innovationskredit Hessen bis zum 31. Dezember 2022 beschlossen, um hessische Unternehmen hierbei weiterhin zu unterstützen.

Beim Innovationskredit Hessen wird die durchleitende Hausbank zu 70 Prozent vom Ausfallrisiko entlastet. Diese Risikoteilung ermöglicht die Finanzierung von erfolgversprechenden Vorhaben, die ohne eine solche Senkung des Risikos gegebenenfalls nicht zustande käme.

Der Innovationskredit Hessen unterstützt innovative und schnell wachsende mittelständische Unternehmen sowie innovative Gründungsvorhaben. Es können Betriebsmittel sowie materielle und immaterielle Investitionen finanziert werden. Hierunter fallen beispielsweise Forschungs- und Entwicklungskosten, Investitionen für die Markteinführung neuer Produkte oder Investitionen in Digitalisierungsvorhaben. Unternehmensübertragungen von bzw. an innovativen Unternehmen sind ebenso förderfähig, wie die Kosten für die Einführung neuer Prozesse im Unternehmen.

„Innovationen sind Investitionen in die Zukunft. Insbesondere in Anbetracht der Transformation unserer Wirtschaft ist neues und kreatives Denken ein Wettbewerbsvorteil: ob bei der Digitalisierung, der Kreislaufwirtschaft, Klima- und Energiepolitik, der neuen Ausrichtung von Lieferketten oder anlässlich der Folgen des demografischen Wandels. Mit der Verlängerung des Innovationskredits Hessen unterstützen wir die innovativen Köpfe unseres Landes und ihre Ideen auch weiterhin, dabei haben wir vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen im Blick“, sagten Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Finanzminister Michael Boddenberg.

„Wir freuen uns sehr, dass wir zukunftsorientierte Firmen mit dem Innovationskredit Hessen weiterhin auf ihrem Weg begleiten können. Der Innovationskredit hat vielfältige Einsatzmöglichkeiten und er kann sowohl als alleinige Finanzierung als auch in Kombination mit anderen öffentlichen oder privaten Finanzierungen genutzt werden“, erklärt Dr. Michael Reckhard, Mitglied der Geschäftsleitung der WIBank.

Für den Innovationskredit Hessen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition der EU, mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitenden (Small MidCaps) sowie natürliche Personen und Angehörige freier Berufe antragsberechtigt. Der Kreditbetrag beläuft sich auf 100.000 Euro bis 7,5 Millionen Euro und wird über die Hausbanken ausgereicht.

Der Innovationskredit Hessen wird von der InnovFin KMU-Kredit-Garantiefazilität des Horizon 2020- Programms der Europäischen Union (Rahmenprogramm für Forschung und Innovation) und dem unter der Investitionsoffensive für Europa errichteten Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) ermöglicht. Zweck des EFSI ist es, die Finanzierung und Durchführung produktiver Investitionen in der Europäischen Union zu fördern sowie den verbesserten Zugang zu Finanzierungen sicherzustellen. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der WIBank, für die unter anderem zinsgünstige Refinanzierungsmittel der Europäischen Investitionsbank (EIB) eingesetzt werden. Das Land Hessen unterstützt das Programm durch eine Risikopartnerschaft mit der WIBank.

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