gründen & investieren Zuschuss

Betriebliche Investitionen

Betriebliche Investitionen (Einzelbetriebliche Förderung)

Insbesondere KMU können eine Förderung von betrieblichen Investitionen beantragen.

  • Verbesserung der Arbeitsplatzsituation
  • Förderung von betrieblichen Investitionen
  • Projektförderung als Anteilsfinanzierung

Was wird gefördert?

Gefördert werden volkswirtschaftlich besonders förderungswürdige gewerbliche Investitionen, die geeignet sind, durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer zu erhöhen.

Zuwendungsfähig sind Investitionen insbesondere von KMU in materielle und immaterielle Vermögenswerte im Zusammenhang mit

  • der Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen),
  • der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen),
  • der Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte,
  • der grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte.

Ferner wird auch der Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte gefördert, sofern diese geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre und sofern die Vermögenswerte von einem Investor erworben werden, der in keiner Beziehung zum Verkäufer steht.

Näheres regeln u. a. die Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung i. v. m. dem Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

Besonders förderungswürdig sind Investitionen, die in besonderem Maße zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und damit zu einer Verbesserung der Chancengleichheit sowie zu einer ressourceneffizienter Produktion und Kreislaufwirtschaft und/oder zur Verminderung von CO2-Emissionen beitragen. Das gleiche gilt für Investitionen im Zusammenhang mit Existenzgründungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Mit dem Investitionsvorhaben müssen neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden. Ausbildungsplätze können wie Dauerarbeitsplätze gefördert werden.

Für die Förderung kommen nur solche Investitionen in Betracht, die ausgehend vom Investitionsvolumen oder von der Zahl der geschaffenen Dauerarbeitsplätze eine besondere Anstrengung des Antragsstellers erfordern. In der zu fördernden Betriebsstätte müssen Güter hergestellt oder Leistungen erbracht werden, die überwiegend, d. h. zu mehr als 50 Prozent des Umsatzes, regelmäßig überregional abgesetzt werden (siehe auch Positivliste, Anhang 8 des Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“).

Der Eigenbeitrag des geförderten  Unternehmens zur Finanzierung des Investitionsvorhabens aus Eigen- oder Fremdmitteln muss mindestens 25 Prozent  betragen. Dieser Mindestbetrag darf keine öffentlichen Finanzierungshilfen enthalten.

Wie sind die Konditionen?

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss und/oder als rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Investitionsausgaben gewährt. Sie beträgt abhängig von dem Fördergebiet und der Größe des Unternehmens zwischen 10 Prozent und bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben.

Sofern weitere öffentliche Fördermittel für dasselbe Vorhaben in Anspruch genommen werden, wird deren Subventionswert auf den Förderhöchstsatz und/oder den Beihilfehöchstbetrag angerechnet. Der jeweils zulässige Höchstwert darf nicht überschritten werden.

Landesmittel werden in der Regel als rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Rückzahlung erfolgt in einer Summe nach zehn Jahren beginnend mit der ersten Auszahlung für das geförderte Investitionsvorhaben.

Rechtliche Hinweise

Die Gewährung einer Zuwendung erfolgt nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) oder nach der De-minimis-Verordnung.

Rückzahlbare Zuschüsse werden in voller Höhe als Beihilfe bei der Subventionswertberechnung berücksichtigt, solange keine von der EU-Kommission genehmigte Methode zur Berechnung des Beihilfewerts vorliegt.

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen schriftlich und elektronisch (über das Onlineportal der WIBank) zu stellen.

Bei Antragstellung ist das Einverständnis mit der Veröffentlichung aller erforderlicher Angaben zum Zwecke der Transparenz der Fördermaßnahmen zu erklären.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass es zielführend ist, bei Interesse an einer solchen Förderung mit unseren Ansprechpartnern eine Vorabstimmung durchzuführen. Wir bitten Sie, diese Möglichkeit zu nutzen.

Downloads

Merkblätter


Weg zur Förderung

Anträge sind einzureichen über das Kundenportal.

Antragsprüfung durch die WIBank.

Ggf. Bewilligung mittels Zuwendungsbescheid durch die WIBank.

Die Antragstellung und Projektbearbeitung für den ESF und EFRE in Hessen erfolgt in der Förderperiode 2021 - 2027 über ein neues Kundenportal. **Es ist nicht identisch mit dem Kundenportal für die Förderperiode 2014 - 2020.** Zur Nutzung des Kundenportals sind folgende technische Voraussetzungen zu erfüllen: Verwendung eines aktuellen Browsers; Aktivierung von JavaScript; Verwendung des Adobe Acrobat Readers. Bei technischen Problemen mit dem Kundenportal wenden Sie sich bitte an den Support. Diesen erreichen Sie direkt unter 069/9132-6299 oder per Mail: support.kundenportal@wibank.de.

Kundenportal für Förderperiode 2021-2027

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Dieter Billing

Kontakt

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Dieter Billing

Verwendung von Cookies

Die WIBank setzt beim Besuch der Website und der Nutzung des Chatbots gelegentlich essentielle Cookies ein. Außer den essentiellen Cookies verwendet die WIBank keine Cookies. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert. Sie dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher zu machen - beispielsweise damit ein vorgeschalteter Disclaimer nicht mehrmals von Ihnen bestätigt werden muss. Solche von uns verwendeten Cookies sind sogenannte "Session-Cookies", weil sie nach Ende Ihres Besuchs automatisch zurückgesetzt werden. Unsere essentielen Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Wenn Sie keine Cookies erlauben möchten, können Sie das in den Einstellungen Ihres Browsers jederzeit unterbinden oder bereits gesetzte Cookies löschen. Unter Umständen sind dann nicht alle Funktionen unserer Website nutzbar.

Datenschutz