Liquiditätsbeteiligungen Hessen Kapital II

Was wird gefördert?

  • Die Beteiligung dient in erster Linie der Bereitstellung von Liquidität im Rahmen der Corona-Krise. Diese Ergänzungen der bestehenden Bedingungen der Hessen Kapital II GmbH gelten bis zum 31.12.2020.
  • Es werden stille und ausnahmsweise offene Liquiditätsbeteiligungen für Unternehmen mit tragfähigem Geschäftsmodell zur Verfügung gestellt.
  • Die finanzielle Unterstützung von Unternehmen in Schwierigkeiten ist ausgeschlossen (Stichtag: 31.12.2019). D.h. die Beteiligung darf nicht zur Sanierung der Finanzverhältnisse, d.h. alleinige vergangenheitsorientierte finanzielle Disposition zur Wiederherstellung eines intakten Eigenkapitals und einer angemessenen Kapitalstruktur dienen. Der Antragssteller hat ebenfalls zu bestätigen, dass kein Antrag zur Insolvenz vorliegt und dass das Unternehmen zum 31.12.2019 kapitaldienstfähig war.
  • Während der Laufzeit der Liquiditätsbeteiligung sind die Geschäftsführer-Gehälter in der Regel auf die fixen Vertragsbestandteile beschränkt (keine Zahlungen von Tantiemen, Boni, Ausschüttungen etc.).

Wer wird gefördert?

Es werden bereits gegründete Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Hessen oberhalb der KMU-Grenze in Hessen gefördert.

Antragsberechtigt sind

Mittelständische Unternehmen, die die EU-Definition (zurzeit weniger als 250 Beschäftigte, weniger als € 50 Mio. Umsatz oder weniger als € 43 Mio. Bilanzsumme, Unabhängigkeit von einem Großunternehmen) nicht vollständig erfüllen.

Es gelten in der Regel folgende Restriktionen:

a) Unabhängigkeit von einem Großunternehmen.

b) Umsatz bis maximal 50. Mio. Euro, maximal 75 Mio. Euro bei besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung.

c) Betriebsgröße bis maximal 499 Beschäftigte (analog dem derzeit geltenden ERP-Beteiligungsprogramm).

Wie sind die Konditionen?

Die einzelnen Konditionen sind bei der Fondsverwaltung nachzufragen.

Beteiligungshöhe

max. 800 TEUR. Dabei dürfen folgende Werte nicht überschritten werden:

  • maximal 25 % des Vorjahresumsatzes oder
  • der doppelten Lohn- und Gehaltssumme 2019 oder
  • Darstellung des Liquiditätsbedarfs über die kommenden 18 Monate
  • Die Höhe der Beteiligung ist auf das zum 31.12.2019 vorhandene Eigenkapital des Antragstellers inklusive der Gesellschafterdarlehen, Nachrangdarlehen und stillen Beteiligungen begrenzt. Zusätzlich können Eigenkapitaleinlagen von den Gesellschaftern und privaten Investoren ab dem 01.01.2020 bis einschließlich der Finanzierungsrunde im Rahmen der Antragstellung bei der maximalen Höhe der Beteiligung berücksichtigt werden. Dazu zählen auch Gesellschafterdarlehen, Nachrangdarlehen und stille Beteiligungen. Eigenkapitaleinlagen von öffentlichen Investoren bleiben hierbei unberücksichtigt.

Wo muss der Antrag gestellt werden?

  • Bei der BM H (Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH)
  • Eine gemeinsame Antragstellung von Unternehmen, Hausbank und/oder weiteren privaten Kapitalgebern, wie z.B. auch der MBG H, zur Darstellung einer Gesamtfinanzierung ist erwünscht.
  • In der Regel sind mit den Beteiligungsanträgen folgende Unterlagen einzureichen:
    • Nach § 4 (1) der geänderten Bundesregelung für Kleinbeihilfen 2020 hat das betreffende Unternehmen schriftlich in Papierform die bisher erhaltenen Kleinbeihilfen i. S. d. Vorschrift abzugeben.
    • Allgemeine Vorhabensbeschreibung – Zusammenfassung
    • letzter Jahresabschluss und aktuelle BWA
    • Business-Plan mit folgenden Bestandteilen:
      • Angaben zum bestehenden bzw. geplanten Unternehmen
      • Angaben zu den Gesellschaftern und deren Gesellschaftsanteilen
      • Beschreibung der Produkte, Dienstleistungen und Verfahren
      • Darstellung der Marktfähigkeit der Geschäfts- bzw. neuen Produktidee
      • technisch-wissenschaftlicher Hintergrund der Geschäftsidee
      • Patentsituation
      • Vorstellung des jetzigen und zukünftigen Unternehmerteams – Lebensläufe, Kompetenzen
      • Ggf. Darstellung der geplanten Gesellschaftsform
      • Auftragsbestand oder bereits vorliegende Auftragszusagen, LOIs
      • Umsatz- und Ertragsplanung sowie Finanzplan für die drei folgenden Geschäftsjahre
      • Liquiditätsplanung
      • Investitions- und Finanzierungsplan für die drei folgenden Geschäftsjahre
      • Arbeitsschritte zur Realisierung des Vorhabens
      • Selbstauskunft zur privaten Vermögenssituation der Unternehmer bzw. Unternehmensgründer
      • Bestätigung der Kapitaldienstfähigkeit zum 31.12.2019 und zur Insolvenzantragspflicht

Erstkontakt bei der BM H für Interessierte: Telefon 0611 949176-0, E-Mail info@bmh-hessen.de

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