Liquiditätsbeteiligungen Hessen Kapital I

Was wird gefördert?

  • Die Beteiligung dient in erster Linie der Bereitstellung von Liquidität im Rahmen der Corona-Krise.
  • Für Unternehmen mit tragfähigem Geschäftsmodell
  • Die finanzielle Unterstützung von Unternehmen in Schwierigkeiten ist ausgeschlossen (Stichtag: 31.12.2019). Die Beteiligung darf nicht zur Sanierung der Finanzverhältnisse (alleinige vergangenheitsorientierte finanzielle Disposition zur Wiederherstellung eines intakten Eigenkapitals und einer angemessenen Kapitalstruktur) dienen. Der Antragssteller hat ebenfalls zu bestätigen, dass kein Antrag zur Insolvenz vorliegt und dass das Unternehmen zum 31.12.2019 kapitaldienstfähig war).
  • Während der Laufzeit der Liquiditätsbeteiligung sind die Geschäftsführer-Gehälter in der Regel auf die fixen Vertragsbestandteile beschränkt (keine Zahlungen von Tantiemen, Boni, Ausschüttungen etc.).

Finanzierungsfähige Ausgaben

  • insbesondere Aufwendungen in Betriebsmittel zur Liquiditätssicherung, zur Überbrückungsfinanzierung, zum Wiederhochfahren des Unternehmens,
  • aber auch Investitionen in das Anlagevermögen, Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, Investitionen und Aufwendungen für die Markteinführung und Markterschließung, Aufwendungen für Genehmigungs- und Prüfverfahren, Erstellung von Prototypen und Demonstrationsanlagen,
  • Anlaufkosten einer Gesellschaft sowie Expansionsfinanzierungen.

Wer wird gefördert?

Es werden Liquiditätsbeteiligungen für Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen, stille wie auch offene Beteiligungen, zur Verfügung gestellt.

Das Angebot richtet sich an bereits gegründete Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Hessen

Antragsberechtigt für stille Beteiligungen

  • Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß jeweils gültiger EU-Definition (zurzeit weniger als 250 Beschäftigte, weniger als € 50 Mio. Umsatz oder weniger als € 43 Mio. Bilanzsumme, Unabhängigkeit von einem Großunternehmen)
  • Für Start-ups und Kapitalgesellschaften in der frühen Unternehmensphase bis 5 Jahre nach Gründung besteht die Möglichkeit, eine Wandlungsoption zu vereinbaren.

Antragsberechtigt für offene Beteiligungen

  • Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen, deren Gründung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt (Eintrag ins Handelsregister) (KMU gemäß jeweils gültiger EU-Definition: zurzeit weniger als 250 Beschäftigte, weniger als € 50 Mio. Umsatz oder weniger als € 43 Mio. Bilanzsumme, Unabhängigkeit von einem Großunternehmen).

Wie sind die Konditionen?

max. 800 TEUR. Dabei dürfen folgende Werte nicht überschritten werden:

  • maximal 25 % des Vorjahresumsatzes oder
  • der doppelten Lohn- und Gehaltssumme 2019 oder
  • Darstellung des Liquiditätsbedarfs über die kommenden 18 Monate.
  • Die Höhe der Beteiligung ist auf das zum 31.12.2019 vorhandene Eigenkapital des Antragstellers inklusive der Gesellschafterdarlehen, Nachrangdarlehen und stillen Beteiligungen begrenzt. Zusätzlich können Eigenkapitaleinlagen von den Gesellschaftern und privaten Investoren ab dem 01.01.2020 bis einschließlich der Finanzierungsrunde im Rahmen der Antragstellung bei der maximalen Höhe der Beteiligung berücksichtigt werden. Dazu zählen auch Gesellschafterdarlehen, Nachrangdarlehen und stille Beteiligungen. Eigenkapitaleinlagen von öffentlichen Investoren bleiben hierbei unberücksichtigt.

Wo muss der Antrag gestellt werden?

  • Bei der BM H (Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH)
  • Eine gemeinsame Antragstellung von Unternehmen, Hausbank und/oder weiteren privaten Kapitalgebern, wie z.B. auch der MBG H, zur Darstellung einer Gesamtfinanzierung ist erwünscht. Das Unternehmen sollte zudem über ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügen.
  • Die einzelnen Konditionen sind bei der Fondsverwaltung nachzufragen.

Erstkontakt bei der BM H für Interessierte: Telefon 0611 949176-0, E-Mail info@bmh-hessen.de

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