gründen & investieren Darlehen

Bankenrefinanzierung zur Förderung der hessischen Wirtschaft

Darlehen an Kreditinstitute zur Bereitstellung zinsgünstiger Mittel zur Refinanzierung von unternehmerischen Vorhaben des größeren gewerblichen Mittelstandes

  • Bis zu 100 Prozent Förderung
  • Bereitstellung von Einzel- und Globaldarlehen
  • Zinsgünstige Refinanzierungsmittel

Was wird gefördert? 

Förderfähig sind vornehmlich unternehmerische Investitionen der Endkreditnehmer in Hessen. Die Refinanzierung der WIBank kann dabei bis zu 100 % der Vorhabenskosten umfassen.
Es werden sowohl Einzel-, als auch Globaldarlehen gewährt:

  • Der hessische Finanzierungsanteil von Einzeltransaktionen beläuft sich i.d.R. auf 5 Mio. Euro bis maximal 25 Mio. Euro. 
  • Globaldarlehen sollten, je nach geplanter Stückelung, ein Volumen zwischen 10 Mio. Euro und 50 Mio. Euro aufweisen.

Die Refinanzierungsdarlehen sind auch für den Ankauf von Schuldscheindarlehen geeignet.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Kreditinstitute. 

Die mit der Bereitstellung der Refinanzierungsmittel begünstigten Endkreditnehmer sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe, die dem größeren gewerblichen Mittelstand zugeordnet werden können (bis 3.000 Mitarbeiter), die Investitionsmaßnahmen in Hessen durchführen

Welche Voraussetzungen gibt es?

Das refinanzierte Kreditinstitut muss sicherstellen, dass der durch die WIBank generierte Refinanzierungsvorteil unter Berücksichtigung einer angemessenen Abwicklungsmarge an die Endkreditnehmer weitergeleitet wird.

Zur Absicherung der Refinanzierungsdarlehen sind von dem refinanzierten Kreditinstitut wirtschaftlich werthaltige Sicherheiten zu stellen, nominal mindestens in Höhe der jeweiligen Restvaluta. Hierfür ist die Abtretung der Ansprüche aus dem jeweiligen Finanzierungsverhältnis mit dem Endkreditnehmer vorgesehen.

Das refinanzierte Kreditinstitut muss die von der WIBank abgerufenen Fördermittel innerhalb von 6 Monaten nach Vollauszahlung für den vereinbarten Verwendungszweck vollständig einsetzen und deren Einsatz nachweisen.

Hierüber ist ein Verwendungsnachweis (Belegungs- und Zessionsliste) vorzulegen.

Wie sind die Konditionen?

Die zinsgünstigen Refinanzierungsmittel werden von der WIBank zum aktuellen Interbankenmarktswapsatz zzgl. eines Aufschlages in Abhängigkeit von der Bonität des antragstellenden Kreditinstitutes und der jeweiligen Kapitalmarktsituation ausgereicht.

Je nach Kapitalmarktsituation und dem zu fördernden Vorhaben bietet die WIBank Zinsfestschreibungen oder auch Zinsbindungen auf Euribor-Basis zwischen 1 und 10 Jahren an. Bei Mittelabruf sind die gewünschte Auszahlungsstruktur und die gewünschte Zinsbindung anzugeben.

Im Vorfeld erhält das Kreditinstitut mit der Finanzierungszusage einen indikativen Finanzierungssatz. Der abschließende Refinanzierungszinssatz wird am Tag des Abrufs der Refinanzierungsmittel unter Berücksichtigung des Ratings des zu finanzierenden Kreditinstitutes durch die WIBank festgelegt.

Unter Maßgabe der beihilferechtlichen Regelungen der EU muss das refinanzierte Kreditinstitut bei der Festlegung der Hausbankenmarge risikogerechte Obergrenzen einhalten (risikogerechtes Zinssystem der KfW). Sämtliche Kreditbearbeitungs- und Verwaltungskosten des antragstellenden Kreditinstituts sind mit dieser Marge abgegolten.

Die Refinanzierungsmittel können während der vereinbarten Zinsbindung nicht vorzeitig zurückgezahlt werden. Sofern die WIBank im Ausnahmefall einer außerplanmäßigen Tilgung zustimmt, hat das Kreditinstitut denjenigen Schaden zu ersetzen, der der WIBank aus der vorzeitigen Rückzahlung entsteht (Vorfälligkeitsentschädigung).

Rechtliche Hinweise

Das refinanzierte Kreditinstitut verpflichtet sich, auf die Einbeziehung von Mitteln der WIBank in dem Darlehensvertrag mit dem Endkreditnehmer hinzuweisen.

Die Refinanzierung erfolgt beihilfefrei.

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Die Refinanzierungsmittel sind bei der WIBank formlos per E-Mail zu beantragen.

Der Abruf der zugesagten Refinanzierungsmittel bzw. einzelner Tranchen erfolgt mittels Abrufformular.



Weg zur Förderung

Formlose Anfrage bei der WIBank.

Antragsprüfung und Zinsindikation durch die WIBank.

Ggf. Abschluss eines Refinanzierungsvertrags.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Daniel Vater

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