Arbeitsmarktbudget
Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter Personen durch geeignete Beratungs- und Qualifizierungsangebote zu erhöhen.
Dieses Programm kann nicht mehr beantragt werden
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
Die Projekte müssen sich auf die in den Fördergrundsätzen festgelegten sieben Maßnahmearten beziehen. Das Förderspektrum umfasst sozialpädagogische und sozialpsychiatrische Beratung und Begleitung, Schuldner-, Sucht- und psychosoziale Beratung bis hin zu Maßnahmen / Projekten, die innovative (sozialräumliche) Beratungsansätze erproben.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die Projektträger, die im Rahmen der regionalen Steuerung und Zielvereinbarung zwischen dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration und den Landkreisen und kreisfreien Städten in Hessen definiert wurden.
Wie sind die Konditionen?
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung im Rahmen der Projektförderung auf der Grundlage des eingereichten Finanzierungsplans festgesetzt. Erstattet werden nur nachgewiesene, zuwendungsfähige und zweckentsprechend verwendete Ausgaben. Der Förderzeitraum kann bis zu 24 Monate umfassen. Die Anteilsfinanzierung kann bis zu 50 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben umfassen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des ESF Hessen www.esf-hessen.de.
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Anträge sind einzureichen über das ESF-Kundenportal.
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Weg zur Förderung
Anträge sind einzureichen über das Kundenportal.
Antragsprüfung durch die WIBank.
Ggf. Bewilligung mittels Zuwendungsbescheid durch die WIBank.
Die Projektbearbeitung für ESF und EFRE in Hessen wurde für die Förderperiode 2014 – 2020 abgeschlossen. Sollten Sie noch Rückfragen zu einzelnen Geschäftsvorfällen haben, setzen Sie sich gerne mit Ihrer Sachbearbeitung der WIBank in Verbindung. Für die Förderperiode 2021-2027 steht das neue Kundenportal zur Verfügung. Dieses erreichen Sie über den unten angefügten Link. Bitte beachten Sie, dass hierüber keine Anträge aus dem alten Kundenportal der Förderperiode 2014-2020 eingesehen werden können.
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Stefanie Knapp
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