bilden & beschäftigen Zuschuss

Qualifizierung Strafgefangener

Berufliche Qualifizierung Strafgefangener

Strafgefangene sollen an berufliche Tätigkeiten herangeführt und für kontinuierliche Arbeit motiviert werden. Dadurch sollen sie beruflich und sozial integriert werden.

Dieses Programm kann nicht mehr beantragt werden

Was wird gefördert?

Durchführung beruflicher Vollzeit- und Teilzeitqualifizierungsmaßnahmen für Strafgefangene (Zwischenprüfung, Facharbeiterbrief, Gesellenbrief,  Meisterzertifikat, IHK und HWK-Bescheinigungen etc.).

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Träger von außerbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen; Einrichtungen sozialer Verbände und Vereine;  Bildungseinrichtungen von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sowie Einrichtungen gemeinnütziger freier Träger und Vereine.

Wie sind die Konditionen?

Es handelt sich um einen Zuschuss zu den Ausgaben im Rahmen der Fehlbedarfsfinanzierung. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des ESF Hessen www.esf-hessen.de.

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Anträge sind einzureichen über das ESF-Kundenportal.

 


Weg zur Förderung

Anträge sind einzureichen über das Kundenportal.

Antragsprüfung durch die WIBank.

Ggf. Bewilligung mittels Zuwendungsbescheid durch die WIBank.

Die Antragstellung und Projektbearbeitung für den ESF und EFRE in Hessen erfolgt über das Kundenportal. Zur Nutzung des Kundenportals sind folgende technische Voraussetzungen zu erfüllen: Verwendung des Internet Explorers; Aktivierung der Kompatibilitätsansicht für wibank.de; Aktivierung von JavaScript; Verwendung des Adobe Acrobat Readers.

Kundenportal für Förderperiode 2014-2020

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Alexandra Giehl

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