gründen & investieren Darlehen

Innovationskredit Hessen

Stärkt schnell wachsende und/oder innovative Unternehmen und Gründer mit zinsgünstigen Förderkrediten und entlastet die durchleitenden Banken zu 70 Prozent vom Ausfallrisiko.

Dieses Programm kann nicht mehr beantragt werden

Neue Anträge stellen Sie bitte ausschließlich im Nachfolgeprogramm Innovationskredit 2023 (Bitte klicken Sie hier.)

Was wird gefördert?

Der Innovationskredit Hessen unterstützt innovative und/oder schnell wachsende mittelständische Unternehmen und Gründer. Sie können mit seiner Hilfe materielle und immaterielle Investitionen sowie Betriebsmittel finanzieren. Hierunter fallen auch Investitionen in Digitalisierungsvorhaben. Außerdem sind Unternehmensübertragungen von bzw. an innovativen Unternehme/n förderfähig. Alle Vorhaben können mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben unterstützt werden. Die Mindestkredithöhe beträgt 100.000 Euro, der Höchstbetrag 7,5 Mio. Euro.

Kombinationsmöglichkeit

Der Innovationskredit Hessen ist kombinierbar mit dem Förderprogramm PIUS-Invest, wobei die Möglichkeit besteht, dabei von der Anwendung des öffentlichen Vergaberechts befreit zu bleiben. So können Investitionsvorhaben zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes in gewerblichen Unternehmen im Rahmen von Prozess- und/ oder Organisationsinnovationen mit einem öffentlichen Zuschuss von bis zu 30 Prozent, maximal jedoch mit 500.000 Euro anteilig gefördert werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, mit dem Innovationskredit Hessen die verbleibenden förderfähigen Ausgaben bis zu 100 Prozent zu finanzieren. Weitere Informationen finden Sie hier

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition der EU, mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern (Small MidCaps) sowie natürliche Personen, die eine freiberufliche Existenz bzw. ein Unternehmen gründen oder übernehmen. Ebenso können Angehörige Freier Berufe einen Antrag stellen.
Ausgeschlossen sind u. a. börsennotierte Unternehmen, Unternehmen mit dem Schwerpunkt auf das Klonen von menschlichen Stammzellen sowie Unternehmen bestimmter zusätzlicher Branchen bzw. die  in den Bereichen wie Waffenhandel, Drogen, Alkohol, Pornografie tätig sind (siehe Merkblatt).

Welche Voraussetzungen gibt es?

Mindestens eines der festgelegten Innovationskriterien muss erfüllt sein. Diese können im Detail dem Merkblatt Innovationskredit Hessen entnommen werden. Auch wenn Sie in den letzten drei Jahren einen Digital-Zuschuss, eine Förderung aus PIUS-Invest oder PIUS-Innovativ, aus dem KMU-Instrument der EU oder aus anderen Innovationsförderungsprogrammen erhalten haben, ist das Innovationskriterium erfüllt.

Die Vorhaben lassen grundsätzlich einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten und die Gesamtfinanzierung ist gesichert. Das geförderte Unternehmen muss in Deutschland gegründet sein. Die Maßnahme muss einen positiven Hessen-Effekt haben und/ oder den Firmensitz in Hessen haben.

Das Darlehen ist vor Vorhabensbeginn bei der Hausbank zu beantragen.

Wie sind die Konditionen?

Die Laufzeit für Betriebsmittelfinanzierungen kann drei (endfällig) oder fünf Jahre betragen. Für Investitionsfinanzierungen werden Laufzeiten von fünf, sieben oder zehn Jahren angeboten.

Mit Ausnahme der endfälligen Variante werden die Darlehen als Ratentilgungsdarlehen mit gleichhoher vierteljährlicher Tilgung herausgelegt. Bei Darlehen mit einer Laufzeit von fünf, sieben oder zehn Jahren ist ein tilgungsfreies Jahr verbindlich. Darlehen mit einer Laufzeit von zehn Jahren können auch mit zwei tilgungsfreien Jahren beantragt werden. Außerplanmäßige Tilgungen sind unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Der Zinssatz ist fest für die gesamte Darlehenslaufzeit. Einzelheiten zur Ermittlung des kundenindividuellen Zinssatzes können dem Merkblatt der WIBank zum „Risikogerechten Zinssystem“ entnommen werden.

Konditionen Innovationskredit Hessen

Rechtliche Hinweise

Ein Rechtsanspruch auf ein Darlehen aus diesem Programm besteht nicht.
Die Darlehen werden nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (Amtsblatt der EU L 352/1 vom 24.12.2013) vergeben.
Für dasselbe Vorhaben ist die Kombination mit anderen Förderprogrammen der WIBank und der KfW möglich, soweit die maßgeblichen Beihilfewerte der EU nicht überschritten werden.

Wer sind die Förderpartner?

Das Programm wird von der InnovFin KMU-Kredit-Garantiefazilität des Horizon 2020-Programm der Europäischen Union (Rahmenprogramm für Forschung und Innovation) und dem unter der Investitionsoffensive für Europa errichteten Europäischen Fonds für strategische Investitionen („EFSI“) ermöglicht. Zweck des EFSI ist es, die Finanzierung und Durchführung produktiver Investitionen in der Europäischen Union zu fördern sowie den verbesserten Zugang zu Finanzierungen sicherzustellen.

Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der WIBank, für die unter anderem zinsgünstige Refinanzierungsmittel der Europäischen Investitionsbank (EIB) eingesetzt werden. Das Land Hessen unterstützt das Programm durch eine Risikopartnerschaft mit der WIBank.

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag für das Darlehen der WIBank ist auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen und von diesem, gegebenenfalls über ein Zentralinstitut, der WIBank zuzuleiten.
Das Vorliegen der KMU, bzw. Small Midcap-Eigenschaft sowie die Erfüllung von mindestens einem der Innovationskriterien ist auf den hierfür vorgesehenen Formularen zu bestätigen. Die WIBank sagt der Hausbank bzw. dem Zentralinstitut die Refinanzierung des an den Endkreditnehmer auszureichenden Darlehens in Verbindung mit der Haftungsfreistellung zu.



Weg zur Förderung

Antragsformular(e) zusammen mit der Hausbank ausfüllen.

Antragsprüfung durch die WIBank.

Ggf. Darlehenszusage.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Harald Meyer

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