Beteiligungen
Hessische Unternehmen von Start-ups bis zum Mittelstand werden über verschiedene Beteiligungsfonds mit stillen und offenen Beteiligungen unterstützt. Diese werden von der BM H - einer Tochtergesellschaft der Helaba, die über die WIBank konzeptionell in die Wirtschaftsförderung des Landes Hessen integriert ist - verwaltet.
- Start-ups
- Hessischer Mittelstand
- Offene und stille Beteiligungen - max. 10 Mio. EUR HessenFonds Beteiligungen
In Kooperation mit:
Hessische Unternehmen werden über verschiedene Beteiligungsfonds mit stillen und offenen Beteiligungen unterstützt. Die Verwaltung der Fonds erfolgt durch die BM H Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH – eine Tochtergesellschaft der Helaba –, welche zudem die Geschäfte der MBG H Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH führt. Die Beteiligungsprogramme dienen unterschiedlichen wirtschaftlichen Zwecken.
Welche Fonds gibt es?
- TFH IV Technologiefonds Hessen: Offene Kapitalbeteiligungen für innovative und technologieorientierte Start-ups und Unternehmen in Hessen zur Finanzierung und Begleitung von Wachstums- und Innovationsvorhaben in der Seed- bis zur Series-A-Phase.
- Hessen Kapital I: Investitionen in das Anlagevermögen und in Betriebsmittel, Anlaufkosten sowie Betriebsübergänge im Rahmen von Gründungen, Expansionsfinanzierungen oder Nachfolgeregelungen.
- HessenFonds Beteiligungen: Investitionen in innovative Unternehmen mit zukunftsweisenden Ideen für Technologien, Produkte oder Geschäftsmodelle sowie in KMU und Großunternehmen zur Bewältigung von Transformationsherausforderungen mit einer maximalen Beteiligungshöhe von 10 Mio. EUR.
Welche Beteiligungsprogramme für besondere Zwecke gibt es?
- Wachstums- und Innovationsprogramm: Investitionen in Anlagevermögen und Betriebsmittel für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F&E) und deren Markteinführung sowie zur Finanzierung von Nachfolgeregelungen.
- Kombiprogramm: Kombination eines durch die Bürgschaftsbank Hessen (BB H) verbürgten Hausbankkredits mit einer Eigenkapital stärkenden stillen Beteiligung der MBG H.
- Handwerksprogramm: Markteinführung neuer Produkte oder Verfahren sowie Investitionen im Rahmen der Geschäftsentwicklung, der Betriebserweiterung oder der Nachfolgeregelung.
- Mikromezzaninprogramm: Kleinvolumige Beteiligungen für kleine und junge Unternehmen.
Typische Beispiele für Beteiligungen
- Innovative und technologieorientierte Start-ups und Unternehmen in der Frühphase (Seed- bis Series-A-Finanzierung)
- Unternehmen, die zukunftsweisende Technologien, Produkte oder Geschäftsmodelle einführen oder Transformationsherausforderungen bewältigen
- Handwerksbetriebe bei der Markteinführung neuer Verfahren oder der Erweiterung ihres Betriebs
- Nachfolgeregelungen und Betriebsübergänge im unternehmerischen Bereich
- Kleine und junge Unternehmen, die ausbilden, aus der Arbeitslosigkeit gegründet wurden oder von Frauen oder Personen mit Migrationshintergrund geführt werden
- Gewerblich orientierte Sozialunternehmen sowie umweltorientierte Unternehmen
Antragsvoraussetzungen
Die Voraussetzungen für eine Förderung richten sich nach den spezifischen Ausprägungen des jeweiligen Beteiligungsprogramms.
Typische Anforderungen an Antragstellende und Vorhaben. Abhängig vom ausgewählten Beteiligungsprogramm
- Antragstellende: In Hessen ansässige Start-ups, kleine und junge Unternehmen (insbesondere ausbildende Betriebe, Gründungen aus der Arbeitslosigkeit, Führung durch Frauen oder Personen mit Migrationshintergrund), gewerblich orientierte Sozialunternehmen, umweltorientierte Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Großunternehmen.
- Vorhaben: Investitionen in Anlagevermögen und Betriebsmittel, Deckung von Anlaufkosten, Betriebsübergänge, Expansionsfinanzierungen, Nachfolgeregelungen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F&E) inklusive Markteinführung, Geschäftsentwicklung sowie die Bewältigung von Transformationen.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung (unter anderem im Rahmen von Hessen Kapital I, dem Wachstums- und Innovationsprogramm, dem Handwerksprogramm und dem Mikromezzanin-Programm) sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Aussagekräftiger Businessplan
- Letzter Jahresabschluss
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
- Beschreibung des Vorhabens
- Antragsformular inklusive aller dort aufgeführten ergänzenden Informationen (spezifisch für das Mikromezzanin-Programm)
Kooperationspartner
Abhängig vom ausgewählten Beteiligungsprogramm kooperieren folgende Institutionen:
- BM H Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH
- MBG H Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH
- Hessen Kapital
- Bürgschaftsbank Hessen GmbH
- Europäische Union
- Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlicher Raum
- Hessisches Ministerium der Finanzen
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
- KfW Bankengruppe
Kontakt
BM H Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH
Gustav-Stresemann-Ring 9
65189 Wiesbaden
Telefon: (0611) 949 176 - 0
Anfragen per E-Mail: beteiligungskapital@bmh-hessen.de
Weg zur Förderung
Beratungsgespräch
Die besonderen Ausprägungen der einzelnen Beteiligungsprogramme werden in einem persönlichen Gespräch mit den Mitarbeitenden der BM H erläutert.
Unterlagenvorbereitung
Zur Beantragung sind ein Businessplan, der letzte Jahresabschluss, eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung sowie eine Vorhabensbeschreibung auszuarbeiten. Für das Mikromezzanin-Programm ist zudem das spezifische Antragsformular inklusive aller dort geforderten ergänzenden Informationen bereitzustellen.
Antragstellung
Die Antragstellung für Hessen Kapital I, das Wachstums- und Innovationsprogramm, das Handwerksprogramm und das Mikromezzanin-Programm erfolgt direkt. Im Kombiprogramm wird der Antrag über die Hausbank an die Bürgschaftsbank Hessen (BB H) gerichtet.