bilden & beschäftigen Zuschuss

Arbeitsmarktbudget

Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter Personen durch geeignete Beratungs- und Qualifizierungsangebote zu erhöhen.

Dieses Programm kann nicht mehr beantragt werden

Was wird gefördert?

Die Projekte müssen sich auf die in den Fördergrundsätzen festgelegten sieben Maßnahmearten beziehen. Das Förderspektrum umfasst sozialpädagogische und sozialpsychiatrische Beratung und Begleitung, Schuldner-, Sucht- und psychosoziale Beratung bis hin zu Maßnahmen / Projekten, die innovative (sozialräumliche) Beratungsansätze erproben.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind die Projektträger, die im Rahmen der regionalen Steuerung und Zielvereinbarung zwischen dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration und den Landkreisen und kreisfreien Städten in Hessen definiert wurden. 

Wie sind die Konditionen?

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung im Rahmen der Projektförderung auf der Grundlage des eingereichten Finanzierungsplans festgesetzt. Erstattet werden nur nachgewiesene, zuwendungsfähige und zweckentsprechend verwendete Ausgaben. Der Förderzeitraum kann bis zu 24 Monate umfassen. Die Anteilsfinanzierung kann bis zu 50 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben umfassen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des ESF Hessen www.esf-hessen.de.

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Anträge sind einzureichen über das ESF-Kundenportal.

 


Weg zur Förderung

Anträge sind einzureichen über das Kundenportal.

Antragsprüfung durch die WIBank.

Ggf. Bewilligung mittels Zuwendungsbescheid durch die WIBank.

Die Antragstellung und Projektbearbeitung für den ESF und EFRE in Hessen erfolgt über das Kundenportal. Zur Nutzung des Kundenportals sind folgende technische Voraussetzungen zu erfüllen: Verwendung des Internet Explorers; Aktivierung der Kompatibilitätsansicht für wibank.de; Aktivierung von JavaScript; Verwendung des Adobe Acrobat Readers.

Kundenportal für Förderperiode 2014-2020

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Stefanie Knapp

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