Studiengebührendarlehen
Finanzierung des Studienbeitrags für den Besuch einer hessischen Hochschule.
Dieses Programm kann nicht mehr beantragt werden
In Kooperation mit:
Das für die Darlehensnehmer eingerichtete Online-Konto wurde abgeschaltet.
Für alle von Ihnen benötigten Unterlagen oder für Informationen zu Ihrem aktuellen Darlehensstand wenden Sie sich bitte unter der Service-Nummer 069 9132 3333 oder studiendarlehen@wibank.de an die Sachbearbeitung. Die Unterlagen werden Ihnen gerne postalisch zur Verfügung gestellt.
Was wurde gefördert?
Es wurde ein Darlehen für den Besuch hessischer Hochschulen anfallenden Studienbeitrag nach dem Hessischen Studienbeitragsgesetz im Wintersemester 2007 / 2008 und Sommersemester 2008 angeboten. Der Studienbeitrag wurde erstmals für das Wintersemester 2007 / 2008 und letztmals für das Sommersemester 2008 erhoben.
Das am 17.06.2008 im Hessischen Landtag beschlossene Gesetz zur Sicherstellung von Chancengleichheit an hessischen Hochschulen hat den Besuch hessischer Hochschulen weiterhin gebührenfrei gestellt. Dieses Gesetz sieht jedoch keine Aufhebung der Rückzahlungspflicht für gewährte Studiendarlehen vor.
Die bestehenden Verträge werden daher, gemäß den bei Darlehensabschluss geltenden gesetzlichen Vorschriften, weiter geführt. Das heißt, die gewährten Darlehen müssen von den Studierenden wie in dem jeweiligen Einzelfall vorgesehen zu gegebener Zeit zurückgezahlt werden.
Wer wurde gefördert?
Studierende, die im WS 2007 / 2008 und / oder Sommersemester 2008 an Hessischen Hochschulen oder Universitäten eingeschrieben waren.
Wie sind die Konditionen?
Darlehen zur Finanzierung der ehemals zu entrichtenden Studiengebühren in Hessen.
Der Zinssatz des Studiendarlehens wird regelmäßig zum 15.05. und 15.11. eines jeden Jahres auf Basis des von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten 6-Monats-EURIBOR angepasst.
Aktuelle Konditionen Studiendarlehen | Stand: 16.05.2022 |
---|---|
6-Monats-EURIBOR (kaufmännisch gerundet) | -0,19 Prozent |
fester Aufschlag | 1,90 Prozent |
aktueller Zinssatz des Studiendarlehens für den Zeitraum 16.05.2022 bis 15.11.2022 | 1,71 Prozent |
Wer sind die Kooperationspartner?
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Hessisches Ministerium der Finanzen
Hessische Hochschulen oder Universitäten
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Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
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069 9132-3333
Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
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