gründen & investieren Zuschuss

PIUS Beratung

Beratung - Innovationsförderprogramme, Digitalisierung und produktintegrierter Umweltschutz (PIUS)

Beratungen zum produktionsintegrierten Umweltschutz (PIUS), zur Digitalisierung und zur Antragstellung bei Innovationsförderprogrammen des Bundes und der EU können gefördert werden.

  • Beratung zu produktintegriertem Umweltschutz & Digitalisierung
  • Hilfe zur Antragstellung in Innovationsförderprogrammen
  • Projektförderung als Anteilsfinanzierung

Was wird gefördert?

Zweck der Förderung sind die Wissensvermittlung sowie Maßnahmen zur Befähigung von potentiellen Existenzgründern und KMU in wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung, um so deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit und die Gründungsbereitschaft zu steigern.

Gefördert werden Beratungen von Einzelnen oder Gruppen von Existenzgründern und Unternehmen. Als Gruppenberatung gilt die gemeinsame Beratung von mindestens drei Existenzgründern oder Unternehmen.

Beratungsthema:

  1. PIUS-Beratung - Beratungen zum produktintegrierten Umweltschutz
  2. Digitalisierung - Beratungen zur Digitalisierung insbesondere von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen (Strategie- und Umsetzungsberatung)
  3. Innovationsförderprogramme - Beratungen zur Antragstellung in Innovationsförderprogrammen des Bundes oder der EU (z.B. „Horizon 2020“)

Zuwendungsfähige Ausgaben sind mit der Durchführung des Projektes in Zusammenhang stehende

  • Ausgaben der Antragsberechtigten für eigenes Personal
  • Sachausgaben der Antragsberechtigten, die in unmittelbaren Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben stehen, inkl. Ausgaben für Honorare.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Kammern, Verbände und Institutionen, die in Hessen flächendeckend die fachlich qualifizierte und neutrale Beratung von Unternehmen und Existenzgründern sicherstellen.

Vorrangig werden Maßnahmen in den EFRE-Vorranggebieten unterstützt.

Nicht förderfähig sind u. a. Beratungen, die mit Mitteln aus anderen öffentlichen Programmen zur Beratungsförderung gefördert werden (Kumulierungsverbot).

Nicht förderfähig sind zudem Beratungen von Unternehmen und Tätigkeiten, die nach Art. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 (De-minimis-Verordnung) vom Geltungsbereich der De-minimis-Verordnung ausgeschlossen sind. 

Welche Voraussetzungen gibt es?

Die Projekte müssen im Land Hessen durchgeführt werden.

Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein 

Wie sind die Konditionen?

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent.

Bei Beratungen darf die Zuwendung 600 Euro (im EFRE-Vorranggebiet 650 Euro) pro Beratungstagewerk nicht übersteigen. Je Kalenderjahr und beratenem Existenzgründer oder Unternehmen sind bis zu zehn Beratungstagewerke förderfähig. Beratungen bis zu fünf Stunden gelten als halber Beratungstag.

Innerhalb von drei Jahren können je beratenem Unternehmen mit tatsächlicher oder geplanter Betriebsstätte in Hessen Zuwendungen bis zu 12.000 Euro (in EFRE-Vorranggebieten 13.000 Euro) gewährt werden.

Rechtliche Hinweise

Die Förderung erfolgt für die zu beratenden Unternehmen als De-minimis-Beihilfe.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Beratungen, die dazu führen, dass einem beratenen Unternehmen De-minimis-Beihilfen von mehr als 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren gewährt werden.

Für den Träger der Maßnahme (Zuwendungsempfänger) werden eine Begünstigung und damit ein eventueller Beihilfetatbestand durch eine bindende Auflage im Bewilligungsbescheid ausgeschlossen. Der Zuwendungsempfänger leitet den Fördervorteil an die zu beratenden Unternehmen weiter und hat dies spätestens mit dem eingereichten Verwendungsnachweis zu belegen. 

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen schriftlich und elektronisch (über das Onlineportal der WIBank) zu stellen.

Bei Antragstellung ist das Einverständnis mit der Veröffentlichung aller erforderlicher Angaben zum Zwecke der Transparenz der Fördermaßnahmen zu erklären.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass es zielführend ist, bei Interesse an einer solchen Förderung mit unseren Ansprechpartnern eine Vorabstimmung durchzuführen. Wir bitten Sie, diese Möglichkeit zu nutzen 

Downloads

Merkblätter


Weg zur Förderung

Anträge sind einzureichen über das Kundenportal.

Antragsprüfung durch die WIBank.

Ggf. Bewilligung mittels Zuwendungsbescheid durch die WIBank.

Die Antragstellung und Projektbearbeitung für den ESF und EFRE in Hessen erfolgt über das Kundenportal. Zur Nutzung des Kundenportals sind folgende technische Voraussetzungen zu erfüllen: Verwendung des Internet Explorers; Aktivierung der Kompatibilitätsansicht für wibank.de; Aktivierung von JavaScript; Verwendung des Adobe Acrobat Readers.

Kundenportal für Förderperiode 2014-2020
Das hessische PIUS-Fördersystem
© Hessen Trade & Invest GmbH Technologieland Hessen

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Petra Eichelmann

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