bilden & beschäftigen Zuschuss

Mobilitätsberatungsstellen

Hier fördert Hessen berufliche Auslandserfahrungen und interkulturelle Kompetenzen der Belegschaften kleiner und mittlerer Unternehmen.

  • Berufliche und interkulturelle Kompetenzen im Ausland erweitern
  • Duale Ausbildung wird durch Auslandsaufenthalte attraktiv, Arbeitgeber steigern ihre Wettbewerbsfähigkeit
  • Viele Informationen zu Fördermöglichkeiten und Programmen im Zusammenhang mit berufsbezogenen Auslandsaufenthalten

Wer und was gefördert wird

In erster Linie richtet sich das Angebot der Mobilitätsberatung an Auszubildende. Weiter werden Ausbildungsleitungen bzw. Schlüsselpersonen in Ausbildungsbetrieben und Personalverantwortliche informiert.

Ziele sind die Förderung grenzüberschreitender Mobilität bereits während der Ausbildung oder direkt im Anschluss daran, die Steigerung der Attraktivität der dualen Ausbildung und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMUs. 

Es werden Mobilitätsberatungsstellen gefördert, die Auszubildende, Fachkräfte und ihre Ausbildungsbetriebe über Auslandsaufenthalte beraten, für Auslandsaufenthalte motivieren und bei deren Umsetzung unterstützen.

Antragsberechtigte

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund)
  • Juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind

Antragsverfahren

Auf www.esf-hessen.de wird im Rahmen eines Förderaufrufs zur Antragstellung mit Fristsetzung aufgerufen. Der Antrag ist elektronisch über das Kundenportal zu stellen. Nähere Angaben zu den geförderten Themenbereichen, dem Projektumfang, erforderlichen Antragsinhalten und zum Antragsverfahren werden im Rahmen von Förderaufrufen mitgeteilt.

Die Förderaufrufe werden auch im Hessischen Staatsanzeiger und auf der Homepage des HMWEVW unter www.wirtschaft.hessen.de (Aus- und Weiterbildung) veröffentlicht.

In 2022 sind keine Antragsstellungen mehr möglich.

Programmverantwortliches Landesressort

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Referat Berufliche Bildung



Weg zur Förderung

Förderaufruf auf www.esf-hessen.de und Antragseinreichung über Kundenportal.

Antragsprüfung durch WIBank.

Ggf. Bewilligung mittels Zuwendungsbescheid durch WIBank.

Die Antragstellung und Projektbearbeitung für den ESF und EFRE in Hessen erfolgt in der Förderperiode 2021 - 2027 über ein neues Kundenportal. **Es ist nicht identisch mit dem Kundenportal für die Förderperiode 2014 - 2020.** Zur Nutzung des Kundenportals sind folgende technische Voraussetzungen zu erfüllen: Verwendung eines aktuellen Browsers; Aktivierung von JavaScript; Verwendung des Adobe Acrobat Readers. Bei technischen Problemen mit dem Kundenportal wenden Sie sich bitte an den Support. Diesen erreichen Sie direkt unter 069/9132-6299 oder per Mail: support.kundenportal@wibank.de.

Kundenportal für Förderperiode 2021-2027

Die Antragstellung und Projektbearbeitung für den ESF und EFRE in Hessen erfolgt über das Kundenportal. Zur Nutzung des Kundenportals sind folgende technische Voraussetzungen zu erfüllen: Verwendung des Internet Explorers; Aktivierung der Kompatibilitätsansicht für wibank.de; Aktivierung von JavaScript; Verwendung des Adobe Acrobat Readers.

Kundenportal für Förderperiode 2014-2020

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