Mobilitätsberatungsstellen
Mobilitätsberatungsstellen verfolgen das Ziel, als wirtschaftsnahe Unterstützungsstrukturen, grenzüberschreitende Mobilität bereits während der Ausbildung oder im Anschluss daran zu realisieren.
- Interkulturelle Kompetenzen und Fremdsprachenkenntnisse ausbauen
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte
- Anteilsfinanzierung
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
Hessenweit werden insgesamt 6 Stellen für Mobilitätsberater/innen, unter Berücksichtigung der regionalen Präsenzen, gefördert. Sie arbeiten unter der Dachmarke „Arbeiten und lernen in Europa – Mobilitätsberatung der hessischen Wirtschaft“ zusammen. Zu ihren Aufgaben gehören:
- die Beratung zu allen Themen, Programme und Fördermöglichkeiten in Zusammenhang mit berufsbezogenen Auslandsaufenthalten
- die Unterstützung bei der Suche nach Betrieben im Ausland
- Hilfestellung bei der Planung, Organisation und Durchführung von Auslandspraktika und
- die Durchführung von Informationsveranstaltungen zu Auslandspraktika.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund), sowie juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.
Wie sind die Konditionen?
Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben auf Basis eines Ausgaben- und Finanzierungsplans gewährt. Die Förderung kann aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie aus Landesmitteln erfolgen. Der Fördersatz beträgt in der Regel 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des ESF Hessen www.esf-hessen.de.
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Zur Antragstellung wird über Projektaufrufe des HMWEVW aufgefordert, die im Hessischen Staatsanzeiger, auf der Homepage des HMWEVW unter www.wirtschaft.hessen.de (Aus- und Weiterbildung) und der Homepage des ESF Hessen unter www.esf-hessen.de veröffentlicht werden.
Downloads
Weg zur Förderung
Anträge sind einzureichen über das Kundenportal.
Antragsprüfung durch die WIBank.
Ggf. Bewilligung mittels Zuwendungsbescheid durch die WIBank.
Die Antragstellung und Projektbearbeitung für den ESF und EFRE in Hessen erfolgt über das Kundenportal. Zur Nutzung des Kundenportals sind folgende technische Voraussetzungen zu erfüllen: Verwendung des Internet Explorers; Aktivierung der Kompatibilitätsansicht für wibank.de; Aktivierung von JavaScript; Verwendung des Adobe Acrobat Readers.
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