gründen & investieren Zuschuss

Maßnahmen zur Steigerung der Gründungsbereitschaft

Förderung von Projekten zur Stärkung der Gründungsbereitschaft, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Verbesserung unternehmerischer Qualifikation.

  • Wissensvermittlung an Existenzgründer und KMU
  • Befähigung in Fragen der Unternehmensführung
  • Projektförderung als Anteilsfinanzierung

Aktuell sind noch keine Bewilligungen der EFRE-Programme möglich.


Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte, die zur Stärkung der Gründungsbereitschaft, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Verbesserung unternehmerischer Qualifikation in Hessen geeignet sind.

Dazu zählen beispielsweise: 

  • regionale Gründungsoffensiven
  • Gründungs- und Geschäftsplanwettbewerbe
  • Workshops
  • Aktionen
  • Initiativen
  • andere Maßnahmen zur Informationsvermittlung, Beratung und Begleitung

Zweck der Förderung sind die Wissensvermittlung sowie Maßnahmen zur Befähigung von potentiellen Existenzgründern und KMU in wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung, um so die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit und die Gründungsbereitschaft zu steigern.

Zuwendungsfähige Ausgaben sind mit der Durchführung des Projektes in Zusammenhang stehende

  • Ausgaben der Antragsberechtigten für eigenes Personal
  • Sachausgaben der Antragsberechtigten, die in unmittelbaren Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben stehen, inkl. Ausgaben für Honorare.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts. Soweit es sich um EFRE-kofinanzierte Vorhaben handelt, sind Kammern, Verbände, Regionalmanagements sowie Institute antragsberechtigt. Eingetragene Vereine und Gesellschaften mit beschränkter Haftung gelten als Institute.

Vorrangig werden Maßnahmen in den EFRE-Vorranggebieten unterstützt.

Projekte, die mit Mitteln aus anderen öffentlichen Programmen zur Beratungsförderung gefördert werden, sind von der Förderung ausgeschlossen (Kumulierungsverbot).

Welche Voraussetzungen gibt es?

Im Falle einer Förderung aus EFRE-Mitteln müssen die Projekte

  • zu über 50 Prozent der Stärkung der Gründungsbereitschaft dienen,
  • eine größere Anzahl von Gründern und Unternehmen erreichen sowie
  • allen Interessierten offen stehen.

Die Projekte müssen im Land Hessen durchgeführt werden.

Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein.

Wie sind die Konditionen?

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Zuwendung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, soweit ausschließlich EFRE-Mittel eingesetzt werden. Werden zusätzlich Landesmittel eingesetzt, kann die Förderung bis zu 90 Prozent betragen.

Rechtliche Hinweise

Projekte zur Stärkung der Gründungsbereitschaft, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Verbesserung unternehmerischer Qualifikation erfüllen nicht den Tatbestand der „Begünstigung bestimmter Unternehmen“ und sind daher beihilfefrei.

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen schriftlich und elektronisch (über das Onlineportal der WIBank) zu stellen.

Bei Antragstellung ist das Einverständnis mit der Veröffentlichung aller erforderlicher Angaben zum Zwecke der Transparenz der Fördermaßnahmen zu erklären.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass es zielführend ist, bei Interesse an einer Förderung mit unseren Ansprechpartnern eine Vorabstimmung durchzuführen. Wir bitten Sie, diese Möglichkeit zu nutzen.

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Weg zur Förderung

Anträge sind einzureichen über das Kundenportal.

Antragsprüfung durch die WIBank.

Ggf. Bewilligung mittels Zuwendungsbescheid durch die WIBank.

Die Antragstellung und Projektbearbeitung für den ESF und EFRE in Hessen erfolgt über das Kundenportal. Zur Nutzung des Kundenportals sind folgende technische Voraussetzungen zu erfüllen: Verwendung des Internet Explorers; Aktivierung der Kompatibilitätsansicht für wibank.de; Aktivierung von JavaScript; Verwendung des Adobe Acrobat Readers.

Kundenportal für Förderperiode 2014-2020

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Petra Eichelmann

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