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Länderspezifisches Marktberatungsprogramm Hessen (LMH)

Betriebsberatung mit länderspezifischen Marktberatungen.

  • Entwicklung neuer Märkte im Ausland
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen
  • Projektförderung als Anteilsfinanzierung

Was wird gefördert?

Mit dem Länderspezifischen Marktberatungsprogramm Hessen (LMH) steht ein Instrument der Wirtschaftsförderung zur Verfügung, um kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Angehörigen der Freien Berufe bei der Entwicklung neuer Märkte im Ausland durch zusätzliche Beratungsangebote zu unterstützen. Es werden länderspezifische Marktberatungen von Einzelnen oder Gruppen von Unternehmen gefördert. Außerdem können Workshops, Seminare und Veranstaltungen gefördert werden.

Die länderspezifische Marktberatungen werden von freiberuflich tätigen Beratern und Beratungsgesellschaften oder von den deutschen Auslandshandelskammern durchgeführt.

Sie umfassen Beratungen:

  • zur firmenindividuellen Markterkundung
  • für den Auf- oder Ausbau eines Exportmarktes
  • zum Auf- oder Ausbau einer Präsenz vor Ort

KMU folgender Wirtschaftszweige können beraten werden:

  • produzierende Gewerbe
  • Handwerk, handwerksähnliche Betriebe und Unternehmen für Montagedienstleistungen
  • Groß- und Einzelhandel
  • Dienstleistungen und Freie Berufe.

Die geförderten Workshops, Seminare und Veranstaltungen sollen die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen stärken und zur unternehmerischen Qualifizierung zur Erschließung internationaler Märkte beitragen.

 

Von der Förderung ausgeschlossen sind Beratungen, Workshops, Seminare und Veranstaltungen zugunsten von Unternehmen, die nach Art. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 (De-minimis-Verordnung) vom Geltungsbereich der De-minimis-Verordnung ausgeschlossen sind. 

Ferner sind Beratungen ausgeschlossen, die begonnen werden

  • bevor die Auskunft des Antragsberechtigten zur Fördermöglichkeit der beabsichtigten Beratung bei dem Unternehmen eingegangen ist,
  • bevor der Förderantrag des Antragsberechtigten bei der WIBank eingegangen ist.

Als Beginn der Beratung gilt der Abschluss des Beratungsvertrages.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt zur Durchführung von länderspezifischen Marktberatungen sind die Arbeitsgemeinschaft der hessischen Industrie und Handelskammern (ARGE), einzelne Kammern, Verbände sowie öffentliche oder private Institutionen, die in Hessen flächendeckend eine fachlich qualifizierte und neutrale Beratung sicherstellen.

Antragsberechtigt zur Durchführung von Workshops, Seminaren und Veranstaltungen in Hessen können Kammern, Verbände und als öffentliche oder private Institutionen geltende Wirtschaftsfördereinrichtungen sein. 

Maßnahmen in den EFRE-Vorranggebieten werden mit Vorrang gefördert.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Die Berater müssen für die länderspezifische Marktberatung von KMU ihre Eignung mit Referenzen wie der Vorlage von Qualifikationsnachweisen (Zeugnisse), der Benennung von Referenzkunden und der Vorlage ausgewählter Beratungsunterlagen nachweisen.

Die Projekte müssen im Land Hessen durchgeführt werden.

Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein.

Die staatlichen Mittel, die dem Zuwendungsempfänger zur Verfügung gestellt werden, dürfen ausschließlich den beratenen Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen. Die Weiterleitung der Zuwendung an die beratenen Unternehmen hat innerhalb von 30 Arbeitstagen zu erfolgen. Näheres regeln u. a. die Richtlinien des Landes Hessen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung.

Wie sind die Konditionen?

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

Zuwendungsfähige Ausgaben sind die den beratenen Unternehmen je Beratungstag in Rechnung gestellten Honorare der Berater, die die länderspezifische Marktberatung in Hessen durchführen.

Die Zuwendung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei der Beratung von Unternehmen mit einer Betriebsstätte in einem EFRE-Vorranggebiet bis zu 65 Prozent.

Beratungen bis zu fünf Stunden gelten als halber Beratungstag.

Der von den beratenen Unternehmen selbst zu tragende Anteil der Beratungskosten ist die Differenz zwischen den ihnen in Rechnung gestellten Beratungskosten und der Zuwendung.

Bei Einzelberatungen sind je beratenem Unternehmen und Kalenderjahr bis zu 5 Beratungstage förderfähig. Die Zuwendung beträgt bis zu 600 Euro (im EFRE-Vorranggebiet 650 Euro) je Beratungstag und beratenem Unternehmen, bis zu 9.000 Euro innerhalb von drei Kalenderjahren.

Bei Gruppenberatungen beträgt die Zuwendung bis zu 700 Euro (im EFRE-Vorranggebiet 750 Euro) je Beratungstag und beratenem Unternehmen.

Bei Workshops, Seminaren und Veranstaltungen beträgt die Zuwendung aus EFRE-Mittel grundsätzlich bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ausnahmsweise kann die Förderung bis zu 90 Prozent betragen, soweit zusätzlich  Landesmittel eingesetzt werden.

Beratungen, die aus anderen öffentlichen Förderprogrammen gefördert werden, sind von der Förderung ausgeschlossen (Kumulierungsverbot).

Rechtliche Hinweise

Die Förderung der länderspezifischen Marktberatung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

Für den Träger der Maßnahme (Zuwendungsempfänger) werden eine Begünstigung und damit ein eventueller Beihilfetatbestand durch eine bindende Auflage im Bewilligungsbescheid ausgeschlossen. Der Zuwendungsempfänger leitet den Fördervorteil an die zu beratenden Unternehmen weiter und hat dies spätestens mit dem eingereichten Verwendungsnachweis zu belegen.

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen schriftlich und elektronisch (über das Onlineportal der WIBank) zu stellen.

Bei Antragstellung ist das Einverständnis mit der Veröffentlichung aller erforderlicher Angaben zum Zwecke der Transparenz der Fördermaßnahmen zu erklären.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass es zielführend ist, bei Interesse an einer Förderung mit unseren Ansprechpartnern eine Vorabstimmung durchzuführen. Wir bitten Sie, diese Möglichkeit zu nutzen.


Weg zur Förderung

Anträge sind einzureichen über das Kundenportal.

Antragsprüfung durch die WIBank.

Ggf. Bewilligung mittels Zuwendungsbescheid durch die WIBank.

Die Antragstellung und Projektbearbeitung für den ESF und EFRE in Hessen erfolgt über das Kundenportal. Zur Nutzung des Kundenportals sind folgende technische Voraussetzungen zu erfüllen: Verwendung des Internet Explorers; Aktivierung der Kompatibilitätsansicht für wibank.de; Aktivierung von JavaScript; Verwendung des Adobe Acrobat Readers.

Kundenportal für Förderperiode 2014-2020

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Petra Eichelmann

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