Sonderprogramm für Eigenheime "Sanieren, sparen, Klima schonen"
Hessisches Sonderprogramm zur Förderung der hocheffizienten Modernisierung von privaten Wohngebäuden (Ein- und Zweifamilienhäuser) oder Eigentumswohnungen
Hocheffiziente energetische Modernisierung bestehender Eigenheime in Hessen in Ergänzung einer KfW-Förderung
- Aufstockung KfW-Förderung bei energetischer Sanierung zum Effizienzhaus
- Zuschuss bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit
- Für private Eigentümer
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
Die Wirtschaft- und Infrastrukturbank Hessen gewährt Zuschüsse für hocheffiziente energetische Modernisierungsmaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden (Ein- und Zweifamilienhäuser) oder in bestehenden Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Förderung im hessischen Sonderprogramm erfolgt auf der Grundlage einer bereits durch die KfW zugesagten Förderung in den Programmen 430 oder 151.
Nach Modernisierung muss mindestens der Effizienzhausstandard 85 erreicht werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Gebäudeeigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie als Eigentümer von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Hessen.
Welche Voraussetzungen gibt es?
- Bereits zugesagte Förderung der KfW nach dem Programm 430 oder 151
- Datum der Zusage der KfW/Kreditvertrag mit der Hausbank nach dem 08.02.2021
- Effizienzhaus (EH) – Standard nach Modernisierung als EH 55 (oder besser), EH 70 oder EH 85
- keine Fördermöglichkeit von Einzelmaßnahmen (wie z. B. nur die Außenwanddämmung oder nur die Dachdämmung oder nur der Fensteraustausch)
Mit der Maßnahme kann begonnen werden, sobald dies nach den Regelungen der KfW-Programme 430 oder 151 zulässig ist.
Wie sind die Konditionen?
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt für:
- KfW-Effizienzhaus 55 (oder besser): 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben*, max. 12.000 Euro je Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 70: 5% der zuwendungsfähigen Ausgaben*, max. 6.000 Euro je Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 85: 2,5% der zuwendungsfähigen Ausgaben*, max. 3.000 Euro je Wohneinheit
* die zuwendungsfähigen Ausgaben entsprechen den förderfähigen Kosten der KfW. Sie sind bei der Förderung nach dem KfW Programm 151 Energieeffizient Sanieren – Kredit allerdings auf die Höhe des KfW-Kredits begrenzt.
Rechtliche Hinweise
Rechtsanspruch
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht.
Anzuwendende Vorschriften
Es findet das HVwVfG, das HVwKostG, die LHO und die VV zur LHO Anwendung. Auf die Förderrichtlinie wird verwiesen.
De-minimis-Beihilfen
Die Förderung von vermietetem Wohneigentum wird als Beihilfe nach Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Art. 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) auf De-minimis-Beihilfen gewährt. Die Sicherstellung der Einhaltung beihilferechtlicher Anforderungen obliegt in diesen Fällen dem Antragsberechtigten.
Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen
Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen nach § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) oder für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c EStG sind aufgrund der öffentlichen Förderung nach dieser Richtlinie nach § 35a Abs. 3 Satz 2 bzw. § 35c Abs. 3 Satz 2 EStG nicht zusätzlich möglich. Dies gilt auch bei Aufteilung in Materialkosten und Arbeitsleistung.
Wer sind die Kooperationspartner?
- Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
- KfW
- Landesenergieagentur (LEA)
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Bitte fügen Sie dem Antragsformular eine Kopie der Zuschuss-Zusage der KfW bzw. des Kreditvertrags der Hausbank bei.
Ansprechpartnerin für Fragen und Beratungen zu diesem Förderprogramm ist die Landesenergieagentur (LEA)
Das Team der Fördermittelberatung:
- Frau Cigdem Yalcin
- Frau Inga Freund
- Herr Richard Ferlemann
ist erreichbar
von Montag bis Freitag 09-16 Uhr
unter Telefon: + 49 611 95017 8440
E-Mail: foerdermittelberatung@lea-hessen.de
https://www.hessen-macht-50-50.de/faq-sonderprogramm-eigenheim/
Förderanträge zu diesem Sonderprogramm sind über das Antragsformular (siehe Downloads) bei der
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen - WIBank
Kaiserleistraße 29 - 35
63067 Offenbach
im Original per Post einzureichen.
Weg zur Förderung
Nach erfolgter Zusage der KfW kann ein Zusatz-Antrag bei der WIBank gestellt werden
KfW-Zusage oder KfW-Kreditvertrag mit der Hausbank dem WIBank-Antrag beifügen
Nach erfolgreicher Prüfung übersendet die WIBank den Zuwendungsbescheid