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07.11.2017

Investitionsprogramm zur HESSENKASSE vorgestellt

Finanzminister Dr. Schäfer und Innenminister Beuth stellen konkrete Ausgestaltung und erste Zahlen für Kommunen vor

„Die HESSENKASSE ermöglicht unseren Kommunen nicht nur einen Neustart, in dem zum 1. Juli 2018 auf einen Schlag bis zu 6 Milliarden Euro ihrer Kassenkrediten abgelöst werden. Bestandteil der HESSENKASSE ist auch das Investitionsprogramm zur Förderung kommunaler Investitionen in Höhe von mindestens 510 Millionen Euro. Das bedeutet: Noch mehr Geld vom Land für Hessens Kommunen als bislang geplant! Wir stocken das Investitionsprogramm um zunächst 10 Millionen Euro auf. Zudem wird es für Kommunen, die am Investitionsprogramm teilnehmen, einen Mindestbetrag geben, von dem insbesondere kleinere Kommunen deutlich profitieren. Das Investitionsprogramm ermöglicht allen unseren teilnehmenden Kreisen, Städten und Gemeinden im Land wichtige Zukunftsinvestitionen!“, sagten Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer und Innenminister Peter Beuth. Beide Minister stellten heute die konkrete Ausgestaltung des Investitionsprogramms sowie erste vorläufige Zahlen für die Kommunen vor.

„Mit dem Investitionsprogramm der HESSENKASSE möchten wir die Kommunen belohnen, die trotz knapper Kassen gut gehaushaltet haben, jeden Euro zweimal rumgedreht und ohne Kassenkredite ausgekommen sind. Nicht nur das Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE, sondern auch das dazugehörige Investitionsprogramm ist bundesweit einmalig!“, erklärten der Finanzminister und der Innenminister.

Niedrige Hürden für Antragsberechtigung

„Antragsberechtigt im Investitionsprogramm der HESSENKASSE sind grundsätzlich jene Kommunen, die ohne Kassenkredite zum Stichtag 30.06.2018 auskommen und finanz- oder strukturschwach sind“, erläuterte Finanzminister Thomas Schäfer die zentralen Kriterien. Nach bisheriger Auswertung der Daten werden 208 Kommunen voraussichtlich auch nach dem 30.06.2018 noch Kassenkredite haben, 236 Kommunen dagegen voraussichtlich nicht. Auf Basis der genannten Kriterien sind von diesen 236 Kommunen nach vorläufigen Berechnungen insgesamt 200 Kommunen im Investitionsprogramm der HESSENKASSE antragsberechtigt. Ausgeschlossen von der Teilnahmeberechtigung sind – nach vorläufiger Auswertung –  lediglich 11 sogenannte dauerhaft abundante Kommunen – also ganz besonders steuerstarke Kommunen in einem Betrachtungszeitraum von 15 Jahren – sowie 25 nicht finanz- oder strukturschwache Kommunen.

Auch für Kommunen, die aufgrund der Höhe ihrer Kassenkredite nach dem Ergebnis der Kreditprüfer zunächst für eine Entschuldung bei den Kassenkrediten in Frage kommen, kann im Einzelfall die Teilnahme am Investitionsprogramm eröffnet werden, wie Thomas Schäfer heute betonte: „Nämlich dann, wenn für eine Kommune eine Teilnahme am Investitionsprogramm deutlich wirtschaftlicher erscheint, als eine Teilnahme am Entschuldungsprogramm. In diesen Fällen werden wir gemeinsam mit den jeweiligen Kommunen an der bestmöglichen Lösung arbeiten, indem wir eine Günstigerprüfung vornehmen.“ Sollte diese Günstigerprüfung zu einem erhöhten Mittelbedarf im Investitionsprogramm führen, so werden auch diese Mittel zusätzlich zur Verfügung gestellt und erhöhen die vorgesehenen 510 Millionen Euro weiter.

„Das Investitionsprogramm der HESSENKASSE zeichnet sich durch niedrige Hürden für die Antragsberechtigung aus. Das haben wir ganz bewusst so gehalten, um möglichst vielen Kommunen, die nicht ihre Girokonten überzogen haben, die Teilnahme am Investitionsprogramm zu ermöglichen. Das Programm ist als ein gerechter Ausgleich und als Anerkennung einer soliden Haushaltsführung gedacht. Denn es wäre ungerecht, wenn die Kommunen die sparsam gehaushaltet haben, nun aufgrund ihrer eigenen Anstrengungen keine weitere Hilfe des Landes bekämen. Dass die HESSENKASSE ihren Namen zu Recht trägt, wird im Übrigen auch daran deutlich, dass nach aktuellem Stand 92 Prozent der hessischen Kommunen entweder im Investitionsprogramm oder im Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE antragsberechtigt sind!“, berichtete Finanzminister Dr. Schäfer. Eine Teilnahme an der Hessenkasse und damit eine Teilnahme an einem der beiden Programmpunkte sei freiwillig, wie der Minister betonte.

Weiter Förderbereich bei Investitionen

„Mit dem Geld aus dem Investitionsprogramm können unsere Kommunen wichtige Investitionen stemmen. Es wird den Kommunen als Zuschuss zur Verfügung gestellt und weit überwiegend vom Land finanziert“, sagte Thomas Schäfer. 90 Prozent der Kosten einer konkreten Fördermaßnahme übernimmt die HESSENKASSE. Die jeweilige Kommune beteiligt sich an dem Projekt mit einem Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent. „Für alle Kommunen, die den Eigenanteil nicht erbringen können, legen wir zudem ein Darlehensprogramm der Wirtschafts- und Infrastrukturbank auf. Die Zinsen für diese Darlehen übernimmt das Land“, so der Finanzminister.

 „Das Investitionsprogramm hat nicht nur niedrige Hürden bei der Antragsberechtigung. Es steht ebenso für einen weiten Förderbereich bei den Investitionen“, erläuterte der Finanzminister, der weiter sagte: „Die bewilligten Mittel sollen für kommunale Infrastrukturinvestitionen eingesetzt werden. Dabei machen wir ganz bewusst keine Vorgaben, welchem Bereich die jeweilige Maßnahme zuzuordnen ist. Eine breite Verwendungsmöglichkeit der Gelder ist Grundvoraussetzung, dass die Gelder da eingesetzt werden, wo sie am dringendsten benötigt werden – etwa an Schulen und Kindergärten oder für die Sanierung von Straßen- und Gehwegen. Das Investitionsprogramm der HESSENKASSE ist ein Programm für die Menschen in unserem Land – sie sollen davon im Alltag profitieren.“

Verteilung der Fördermittel: Erste vorläufige Zahlen liegen vor

Beide Minister präsentierten erste vorläufige Zahlen und damit eine mögliche Verteilung der Fördermittel auf die einzelnen Kommunen. Die Höhe des jeweiligen Kontingents einer Kommune bemisst sich grundsätzlich an nach Finanzkraft gewichteten Einwohnern. „Wir möchten jeder Kommune einen Mindestbetrag – unsere Fachleute sprechen von einem Sockelbetrag – in Höhe von 750.000 Euro garantieren. Davon profitieren besonders die einwohner- und finanzschwachen kleinen Kommunen in unserem Land. Auch auf diese Art und Weise sorgen wir für Gerechtigkeit bei der Verteilung der Kontingente. Dafür habe ich mich von Anfang an stark gemacht!“, so Dr. Thomas Schäfer. 

Das Investitionsprogramm und das Entschuldungsprogramm – beide Teile bilden die HESSENKASSE und hängen eng miteinander zusammen. Auch deshalb wiesen beide Minister drauf hin: „Alle Berechnungen zum Investitionsprogramm der HESSENKASSE sind zunächst vorläufig, da noch keine abschließenden Entscheidungen zur Übernahme von Kassenkrediten erfolgt sind. Die Frage, welche Kassenkredite von der HESSENKASSE übernommen werden und damit auch, wer letztendlich im Investitionsprogramm antragsberechtigt ist, kann erst nach Abschluss der Gespräche mit den Kommunen und dem Abschluss der einzelnen Entschuldungsverträge entschieden werden.“

Der weitere Fahrplan: Enger Dialog mit der Kommunalen Familie

„Die HESSENKASSE macht einmal mehr deutlich, dass wir uns als Partner der Kommunen verstehen und bereit sind, davon nicht nur in Sonntagsreden zu sprechen, sondern für sie auch Geld in die Hand zu nehmen. Wir helfen mit der HESSENKASSE den Kommunen aber nicht nur in beträchtlichem Maß mit Landesgeld bei der Tilgung kommunaler Schulden, sondern wir liefern ein Gesamtpaket. Wer Kunde der HESSENKASSE wird, bekommt neben Geld auch Betreuung, Beratung und Organisation durch uns und die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen: ein umfassendes Service-Angebot“, erklärten Finanzminister Dr. Thomas Schäfer und Innenminister Peter Beuth.

In den vergangenen Monaten haben sich die Kassenprüfer der HESSENKASSE – bestehend aus Experten des Finanz- und Innenministeriums sowie der Wirtschafts- und Infrastrukturbank – in Zusammenarbeit mit den Kommunen einen genauen Überblick über die tatsächlichen Kassenkredite der Kommunen in Hessen verschafft. „Nun werden wir in einem weiteren Schritt bis voraussichtlich zum Jahresende mit den rund 260 Kommunen, die derzeit Kassenkredite haben, Gespräche führen oder ihnen zumindest individuell schriftlich unterbreitet haben, mit welchen Summen sie in die HESSENKASSE aufgenommen werden können oder warum eine Teilnahme an dem Entschuldungsprogramm im Einzelfall nicht möglich ist“, erläuterte Thomas Schäfer das weitere Vorgehen. Eine Antragsstellung der Kommunen zum Entschuldungsprogramm kann dann Ende des ersten Quartals 2018 erfolgen. Erst nach Abschluss der Entschuldungsverträge können die endgültigen Kontingente für die Kommunen, die am  Investitionsprogramm teilnehmen, festgelegt werden. In der zweiten Jahreshälfte des nächsten Jahres startet dann das Antragsverfahren zum Investitionsprogramm.

„Das Interesse an der HESSENKASSE ist überaus groß. Bis auf eine Handvoll haben alle 447 Kommunen in Hessen uns kurzfristig die notwendigen Daten über die vorhandenen Kassenkredite zur Verfügung gestellt. Für die reibungslose Kooperation möchte ich den Verantwortlichen auf kommunaler Ebene ausdrücklich danken. Der Dank gilt aber auch den Fachleuten meines Ministeriums, den Fachleuten des Innenministeriums und der Wirtschafts- und Infrastrukturbank – ihre Arbeit ist derzeit ein Kraftakt, von dem am Ende die Kommunen und damit vor allem die Bürgerinnen und Bürger profitieren werden“, erklärte der Finanzminister, der im Sommer dieses Jahres alle hessischen Kommunen persönlich anschrieb und darum bat, die erforderlichen Informationen zum jeweiligen Kassenkreditbestand zu melden.

„Wir haben das Grundprinzip der HESSENKASSE in einem engen Dialog mit der Kommunalen Familie entwickelt. In verschiedenen Gesprächsrunden in Innen- und Finanzministerium wurden Entschuldungs- und  Investitionsprogramm ausführlich besprochen. Auf diesen engen Dialog mit der Kommunalen Familie setzen wir selbstverständlich auch weiterhin. Deshalb werden wir ab heute in mehreren Regionalkonferenzen in ganz Hessen den örtlichen Entscheidungsträgern in den Kommunen die HESSENKASSE ausführlich erläutern und für Fragen zur Verfügung stehen“, kündigten Schäfer und Beuth an. Die beiden Minister sagten: „Wir haben auch alle kommunalpolitischen Organisationen der im Landtag vertretenen Parteien eingeladen, ihren Mitgliedern auf Wunsch in eigenen Veranstaltungen über die HESSENKASSE zu berichten. Auch hier sind die ersten Termine bereits vereinbart. Uns ist es außerordentlich wichtig, dass die Beteiligten vor Ort möglichst umfassend informiert sind sowie ihre Fragen zur Teilnahme an der HESSENKASSE stellen können.“

Die vorläufige Verteilung der Fördermittel für jede Einzelne der 200 antragsberechtigten Kommunen sind nachzulesen unter www.hessenkasse.de.

 


 

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