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21.02.2018

Gemeinsamer Antrag Agrarförderung – Hinweise zur Antragstellung mit „HELENA 2018“

Mit HELENA 2018 bleibt die Antragstellung für Landwirte komfortabel.

Rund 21.000 Landwirtinnen und Landwirte, die im Jahr 2017 einen gemeinsamen Antrag zur flächenbezogenen Landwirtschaftsförderung (u.a. mit Betriebsprämie, Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete) gestellt haben oder eine Verpflichtung für das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM) eingegangen sind, erhalten auf dem Postweg in der ersten Märzhälfte 2018 einen personalisierten USB-Stick mit der Antragssoftware „HELENA 2018“. HELENA („Hessische Elektronische Antragstellung“) ist die Antragstellungssoftware in Hessen, mit der flächenbezogene Agrarzahlungen beantragt werden können.

Auch in diesem Jahr gibt es wieder ein paar Neuerungen, die den Umgang mit HELENA noch einfacher machen sollen.  So verfügt HELENA 2018 jetzt über eine Installationsroutine, die das Programm automatisch auf dem eigenen PC installiert. Dadurch muss das Programm nicht mehr direkt vom USB-Stick aus geöffnet werden und technische Fehler im Umgang mit der Software werden reduziert.

Weitere Neuerungen in 2018 sind unter anderem:

  • Die Beantragung von Flächen außerhalb Hessens fällt ab sofort weg (außerhessische Flächen müssen ab 2018 im entsprechenden Bundesland angegeben werden)
  • Die Nutzungscodes für Dauergrünland  sind bereits in den individuellen Antragsformularen eingetragen
  • vereinfachtes Erstellen des Antrags

Im kartographischen Teil (Flächen- und Nutzungsnachweis (FNN)) erhalten die Antragsteller wie gewohnt die verifizierten Schläge des Vorjahres, einschließlich dazugehöriger Landschaftselemente sowie Fremdschlaginformationen und -updates übersichtlich angezeigt.

Die bekannten Hinweis- und Merkblätter sind als separate PDF-Dateien auf dem USB-Stick abgespeichert und zusätzlich aus der Software heraus aufrufbar. Ebenfalls enthalten sind wieder Bedienungsanleitungen in Form von Schulungsfilmen.

Für die Bedienung von HELENA 2018 sind keine über die üblichen PC-Anwender-Grundkenntnisse hinausgehenden EDV-Erfahrungen erforderlich. Wer sich unsicher ist und Rückfragen hat, kann jederzeit das Schulungs- und Beratungsangebot des zuständigen Landratsamtes in Anspruch nehmen. Dafür kann der noch nicht abgeschlossene Antrag auf dem USB-Stick zwischengespeichert, mitgenommen und an einem anderen PC bequem wieder aufgerufen werden.

Am 20. Februar fand die Auftaktveranstaltung im Bürgerhaus in Gießen statt, bei der rund 150 Mitarbeiter der jeweiligen Bewilligungsstellen in Hessen zu HELENA 2018 geschult wurden.

HELENA wurde 2017 eingeführt und ist eine Weiterentwicklung der bisherigen digitalen Antragstellungssoftware und ersetzt künftig die Antragstellung in Papierform.

Im vergangenen Jahr wurden rund 20.800 hessische Landwirtinnen und Landwirte  mit einer Summe von  ca. 273 Mio. Euro im Rahmen der flächenbezogenen Programme gefördert. Die Gelder hierfür stammen vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft, dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums sowie aus Mitteln von Land und Bund. Die WIBank fungiert primär als Zahlstelle für die Landwirtschaftsfonds.

Landwirtschaft Zuschuss

HALM2

  • Unterschiedliche Maßnahmen förderfähig
  • Besonders nachhaltige Landwirtschaftsbewirtschaftung
  • jährliche Auszahlungsbeantragung zum 15.05.

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