Unterstützungsmöglichkeiten

gründen & investieren Darlehen

Hessen-Mikroliquidität

Dieses Programm kann nicht mehr beantragt werden

gründen & investieren Bürgschaft

WIBank-Bürgschaften (Covid-19)

Dieses Programm kann nicht mehr beantragt werden

gründen & investieren Beteiligung

Beteiligungen

  • Hessischer Mittelstand wird gefördert
  • Stille Beteiligung
  • Keine Sicherheiten erforderlich
gründen & investieren Beteiligung

Start-up-Initiative Säule II

Dieses Programm kann nicht mehr beantragt werden

gründen & investieren Beteiligung

Mikromezzaninfonds Deutschland

  • Stille Beteiligung
  • wirtschaftliches Eigenkapital / Mezzaninekapital
Infrastruktur finanzieren

Hessen Sofortliquiditätshilfe - Proficlubs

Dieses Programm kann nicht mehr beantragt werden

gründen & investieren Zuschuss

Sonderprogramm Gaststätten (2021 - 2023)

  • Fördersatz 45 Prozent, max. 200.000 Euro
  • 15.000 Euro Mindestinvestition für Investitionen u. Anschaffungen
  • Förderaufrufe 2023

Weitere Corona-Hilfen des Landes Hessen

Notfallkasse

Bis zu 100.000 Euro einmalige Zuwendung zur Abwendung der pandemiebedingten Härte. Antragsberechtigt sind hessische Unternehmen und nicht-öffentliche Institutionen, die bisher nicht über andere Corona-Hilfsprogramme unterstützt werden konnten oder denen der vertretbare Einsatz eigener Mittel bzw. die Inanspruchnahme von weiteren Finanzierungsalternativen nicht möglich ist.

Weitere Informationen unter https://rp-kassel.hessen.de/notfallkasse.

Förderprogramm für hessische Vereine

Hessischen Vereinen steht das Förderprogramm „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ zur Verfügung. Je nach Situation des einzelnen Vereins kann dieser bis zu 10.000 Euro finanzielle Unterstützung beantragen. Dabei ist zu beachten, dass finanzielle Notlagen, die bereits vor dem 11. März bestanden haben, nicht abgedeckt werden. Die Beantragung erfolgt bei dem jeweils fachlich zuständigen Ministerium. Nähere Informationen können Sie in der Pressemitteilung des Landes Hessen nachlesen: https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/foerderprogramm-zur-weiterfuehrung-der-vereins-und-kulturarbeit.

Kulturpaket

Zusätzlich zu den Hilfen des Bundes stellt das Land Hessen bis zu 50 Millionen Euro zusätzliche Mittel bereit. Das umfassende Unterstützungspaket hilft Künstlerinnen und Künstlern, Festivals und Kultureinrichtungen, die durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen zu überstehen und den Neubeginn zu meistern. Weitere Informationen: https://wissenschaft.hessen.de/foerderung/kulturfoerderung/das-kulturpaket-im-ueberblick

Erweiterung Beatmungskapazitäten in Krankenhäusern

Zur Sicherung der stationären Versorgung in hessischen Krankenhäusern, die Intensivkapazitäten vorhalten, werden ausgewählte Krankenhäuser mit insgesamt 10 Mio. Euro zur Beschaffung von Beatmungskapazitäten unterstützt.

Die Auswahl der Krankenhäuser ist durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) vorgenommen worden. Die selektierten Krankenhäuser haben einen Zuwendungsbescheid von der WIBank erhalten. Der Zuschuss kann nicht aktiv beantragt werden. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt durch die WIBank nach Vorlage von Auftragsbestätigungen über die Bestellung von Beatmungsgeräten.

Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser nach § 21 KHG

Wenn zugelassene Krankenhäuser zur Erhöhung der Bettenkapazitäten für die Versorgung von Corona-Patientinnen und Patienten, planbare Aufnahmen, Operationen und Eingriffe verschoben oder ausgesetzt haben, erhalten sie für die Ausfälle der Einnahmen, die seit dem 16. März 2020 entstanden sind, Ausgleichszahlungen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds.

Des Weiteren erhalten zugelassene Krankenhäuser, die mit Genehmigung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) zusätzliche intensivmedizinische Behandlungskapazitäten mit maschineller Beatmungsmöglichkeit durch das Aufstellen von Betten oder durch Einbeziehung von Betten aus anderen Stationen vorhalten, für jedes bis zum 30. September 2020 aufgestellte oder vorgehaltene Bett einmalig einen Betrag in Höhe von 50.000 Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds.

Voraussetzung ist die Aufnahme im Hessischen Krankenhausplan und die Meldung der Fallzahlen über das Portal der Hessen Agentur (https://ausgleichzahlung.hessen-agentur.de). Nach einmaliger Registrierung erfolgt die wöchentliche Eingabe der Fallzahlen. Auf dieser Basis erfolgt die Berechnung des Ausgleichsanspruchs durch die Hessen Agentur. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch die WIBank.

Unterstützungsmöglichkeiten des Bundes

Aktuelles von der Bundesregierung

Maßnahmen der Bundesregierung zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus-Pandemie: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus

Soforthilfe und Liquiditätshilfe des Bundes

Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen zinslos zu stunden: Steu­er­li­che Maß­nah­men zur Be­rück­sich­ti­gung der Aus­wir­kun­gen des Co­ro­na­vi­rus (CO­VID-19/SARS-CoV-2)

Überbrückungshilfe II für kleine und mittelständische Unternehmen

Die Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen wird verlängert. Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort ausschließlich über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer/vereidigten Buchprüfer gestellt werden. Die Antragsfrist wurde verlängert bis 31. März 2021. Hier finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen. Anträge können über www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de eingereicht werden. 

Corona-Novemberhilfe

Die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betreffen viele Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen direkt oder indirekt durch angeordnete Schließungen. Die Bundesregierung unterstützt deshalb alle diese Betroffenen mit einer „außerordentlichen Wirtschaftshilfe“, der sogenannten Novemberhilfe. Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 30.04.2021 gestellt werden. Hier finden Sie weitere Informationen zur Antragsstellung. Darüber hinaus gibt es eine Liste der häufigsten Fragen und Antworten zur Novemberhilfe.  

Dezemberhilfe und Überbrückungshilfe III

Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz erneut Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Tage der Schließungen im Dezember 2020 gewährt. Anträge auf Dezemberhilfe können bis zum 30.04.2021 gestellt werden. Weitere Informationen zur Antragstellung Dezemberhilfe finden Sie hier.

Die Überbrückungshilfe III und die Neustarthilfe für Selbstständige werden ebenfalls verbessert. Lesen Sie hier die Details zur Überbrückungshilfe III und zur Neustarthilfe.

 

Bundesagentur für Arbeit

Wer erfahren will, ob und wie Kurzarbeitergeld beantragt werden kann, sollte sich an die jeweils zuständige Agentur für Arbeit wenden.

Die Bundesagentur für Arbeit soll künftig 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns übernehmen, wenn ein Unternehmen Mitarbeiter in Kurzarbeit schickt. Zudem sollen Arbeitgeber anders als bisher die Sozialbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden voll erstattet bekommen.

Betriebe könnten Kurzarbeitergeld bereits dann nutzen, wenn nur 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Auch Leiharbeiter sollen vom Kurzarbeitergeld profitieren. Ebenso kann die Regierung leichter eine Verlängerung von 12 auf 24 Monate beschließen.

www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-arbeitgeber-unternehmen

Unternehmerhotline der Bundesagentur:

Tel.: 0800 45555 20

FAQ-Katalog der BStBK mit den häufigsten Fragen an Steuerberater

Rentenversicherung

Selbständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind und durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können auf Antrag ihre Beitragszahlung bis 31. Oktober 2020 aussetzen. Betroffene können sich unter Hinweis auf die Corona-Pandemie formlos an ihren Rentenversicherungsträger wenden und eine Aussetzung der laufenden Beitragszahlung beantragen.

Das kostenfreie Service-Telefon der Rentenversicherung steht unter der Nummer 0800 1000 4800 zur Verfügung.

Über die Online-Dienste unter www.deutscherentenversicherung.de ist die Rentenversicherung rund um die Uhr erreichbar.

KfW

Größere Unternehmen, welche die KMU-Schwellenwerte überschreiten, können Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aus dem Schutzschildprogramm des Bundes erhalten.

Informationen zum neuen KfW-Schnellkredit sowie zu weiteren Fördermöglichkeiten der KfW für alle Unternehmen finden Sie auf

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/KfW-Corona-Hilfe/

Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Mit dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen steht eine Unterstützung von Kulturveranstaltungen bis zu 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Sonderfonds ist dadurch für Künstlerinnen und Künstler und für die gesamte Kreativszene eine wichtige Ergänzung zu den bestehenden Hilfen der Bundesregierung, der Länder und der Kommunen.

Bei Fragen zur Registrierung und Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Service-Hotline unter 0800 6648430 oder per Mail an service@sonderfonds-kulturveranstaltungen.de

Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen 

Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen

Mit dem Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen steht eine Unterstützung für im Zusammenhang mit der Pandemie behördlich abgesagte Messen und Ausstellungen bis zu 600 Mio. € für die Veranstalter zur Verfügung. Der Sonderfonds stellt für diese Branche eine wichtige Ergänzung zu den bestehenden Hilfen der Bundesregierung, der Länder und der Kommunen dar.

Bei Fragen zur Registrierung und Antragstellung oder weiteren Einzelheiten wenden Sie sich bitte an die zuständige Service-Hotline 030 1200 21036 oder per Mail an bmwi-soma@snt-regiocom.com. Weiter Informationen finden sich auf https://sonderfonds-messe.de.

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0611 774-7333

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