gründen & investieren Zuschuss

Betriebsberatungen für KMU und Existenzgründer

Existenzgründungsberatung, Unternehmensberatung, Coaching und Check-Ups

  • Wissensvermittlung an Existenzgründer und KMU
  • Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit
  • Projektförderung als Anteilsfinanzierung

Was wird gefördert?

Zweck der Förderung sind die Wissensvermittlung sowie Maßnahmen zur Befähigung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Existenzgründern in wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung, um so deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit und die Gründungsbereitschaft zu steigern.

Gefördert werden Existenzgründungsberatungen, Unternehmensberatungen, Coachings und Check-Ups (zielgerichtete Unternehmensanalysen zur Ermittlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens) von KMU mit bestehender oder geplanter Betriebsstätte in Hessen.

Die Beratungen können sowohl von Einzelnen als auch von Gruppen von Existenzgründern und Unternehmen in Anspruch genommen werden. Als Gruppenberatung gilt die gemeinsame Beratung von mindestens drei Existenzgründern oder Unternehmen.

Förderfähig sind dabei folgende Beratungen:

  • Existenzgründungsberatungen von Gründern mit geplanter Betriebsstätte in Hessen
  • Check-Ups zur Unternehmenssicherung, auch bei Bürgschaftsfällen.
  • Beratungen im Zusammenhang mit Unternehmensübergaben
  • Designberatungen
  • Beratungen zur Umsetzung von betrieblichen Entwicklungskonzepten
  • Coaching (zeitlich begrenzte Betreuung von Unternehmen)
  • allgemeine Check-Ups zur Ermittlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens
  • Check-Ups zur Vorbereitung auf Ratings
  • Beratungen zu handwerksspezifischen Themen

Nicht förderfähig sind Beratungen, die

  • Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten beinhalten,
  • überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben,
  • überwiegend Architektur- und sonstige Planungen beinhalten,
  • überwiegend Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten zum Inhalt haben oder
  • mit Mitteln aus anderen öffentlichen Programmen zur Beratungsförderung gefördert werden (Kumulierungsverbot).

Nicht förderfähig sind zudem Beratungen von Unternehmen und Tätigkeiten, die nach Art. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 (De-minimis-Verordnung) vom Geltungsbereich der De-minimis-Verordnung ausgeschlossen sind.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Kammern, Verbände und Institutionen, die in Hessen flächendeckend die fachlich qualifizierte und neutrale Beratung von Unternehmen und Existenzgründern sicherstellen.

Vorrangig werden Maßnahmen in den EFRE-Vorranggebieten unterstützt. 

Welche Voraussetzungen gibt es?

Der Zuwendungsempfänger stellt sicher, dass

  • bei Existenzgründungsberatungen vor der Gründung die Unternehmensgründung des Beratenen bis zum Beginn des Vorhabens nicht erfolgt ist;
  • bei Check-Ups zur Unternehmenssicherung das beratene Unternehmen mindestens 12 Monate vor Beginn des Vorhabens gegründet worden ist;
  • bei Coaching und bei allgemeinen Check-Ups zur Ermittlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens das beratene Unternehmen mindestens 24 Monate vor Beginn des Vorhabens gegründet worden ist;

Beratungen zur Umsetzung von betrieblichen Entwicklungskonzepten, Coaching, allgemeine Check-Ups zur Ermittlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie Check-Ups zur Vorbereitung auf Ratings sind grundsätzlich nur förderfähig, wenn das beratene Unternehmen zuvor nachweislich eine dem Thema entsprechende Beratung nach der Rahmenrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Förderung des unternehmerischen Know-hows oder den Richtlinien über die Förderung der Beratungen von Handwerksunternehmen durch ihre Kammern und ihre Fachverbände in Anspruch genommen hat.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Existenzgründungs- und Unternehmensberatungen, Coaching und Check-Ups, die dazu führen, dass einem Förderberechtigten bzw. einem beratenen Unternehmen De-minimis-Beihilfen von mehr als 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren gewährt werden.

Die Projekte müssen im Land Hessen durchgeführt werden.

Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein.

Wie sind die Konditionen?

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben sind bis zu 60 Prozent förderfähig; bei Existenzgründungsberatungen im EFRE-Vorranggebiet bis zu 75 Prozent.

Bei Beratungen darf die Zuwendung 600 Euro (im EFRE-Vorranggebiet 650 Euro) pro Beratungstagewerk nicht übersteigen. Innerhalb von drei Jahren können je beratenem Unternehmen mit tatsächlicher oder geplanter Betriebsstätte in Hessen Zuwendungen bis zu 12.000 Euro (in EFRE-Vorranggebieten 13.000 Euro) gewährt werden.

Je Kalenderjahr und beratenem Existenzgründer oder Unternehmen sind bis zu fünf Beratungstagewerke förderfähig, bei Check-Ups zur Unternehmenssicherung bis zu zwei Beratungstagewerke.

Beratungen bis zu fünf Stunden gelten als halber Beratungstag. Coaching kann stundenweise berücksichtigt werden.

Sofern weitere öffentliche Fördermittel für dasselbe Vorhaben in Anspruch genommen werden, darf die höchste nach AGVO zulässige Beihilfeintensität bzw. der höchste nach AGVO geltende Beihilfebetrag nicht überschritten werden.

Rechtliche Hinweise

Die Förderung erfolgt für die beratenden Unternehmen als De-minimis-Beihilfe.

Für den Träger der Maßnahme (Zuwendungsempfänger) werden eine Begünstigung und damit ein eventueller Beihilfetatbestand durch eine bindende Auflage im Bewilligungsbescheid ausgeschlossen. Der Zuwendungsempfänger leitet den Fördervorteil an die zu beratenen Unternehmen weiter und hat dies spätestens mit dem eingereichten Verwendungsnachweis zu belegen.

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen schriftlich und elektronisch (über das Onlineportal der WIBank) zu stellen.

Bei Antragstellung ist das Einverständnis mit der Veröffentlichung aller erforderlicher Angaben zum Zwecke der Transparenz der Fördermaßnahmen zu erklären.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass es zielführend ist, bei Interesse an einer Förderung mit unseren Ansprechpartnern eine Vorabstimmung durchzuführen. Wir bitten Sie, diese Möglichkeit zu nutzen.

Downloads

Merkblätter


Weg zur Förderung

Anträge sind einzureichen über das Kundenportal.

Antragsprüfung durch die WIBank.

Ggf. Bewilligung mittels Zuwendungsbescheid durch die WIBank.

Die Antragstellung und Projektbearbeitung für den ESF und EFRE in Hessen erfolgt über das Kundenportal. Zur Nutzung des Kundenportals sind folgende technische Voraussetzungen zu erfüllen: Verwendung des Internet Explorers; Aktivierung der Kompatibilitätsansicht für wibank.de; Aktivierung von JavaScript; Verwendung des Adobe Acrobat Readers.

Kundenportal für Förderperiode 2014-2020

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Petra Eichelmann

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