bauen & wohnen Zuschuss

Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum (leichte Sprache)

Hilfe für einen Umbau, der behinderten Menschen das Leben erleichtern soll

Für den Umbau in der eigenen Wohnung oder dem Grundstück gibt es einen Zuschuss. Ein Zuschuss ist Geld, das nicht zurückgegeben werden muss.

  • Hilfe für behinderte Menschen
  • Zuschuss bis max. 15.000 Euro
  • für die eigene Wohnung oder das Haus

Was wird gefördert?

Damit sie wenig fremde Hilfe brauchen, müssen oft Menschen mit Behinderung ihre Wohnung oder ihr Grundstück umbauen. Türen müssen breiter gemacht werden. Treppen müssen durch Rampen ersetzt werden.

Dies kostet meist viel Geld, das die Menschen selbst bezahlen müssen. Damit dies nicht so teuer wird, kann die Wirtschafts- und Infrastruktur-Bank diesen Menschen Geld dafür schenken. Das Geld darf aber nur für den Umbau verwendet werden.

Die Wirtschafts- und Infrastruktur-Bank heißt auch WIBank.

Das geschenkte Geld heißt Zuschuss.

Wer wird gefördert?

Menschen oder deren Verwandte, denen eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück gehört, das umgebaut werden muss, können nach den Zuschuss fragen.

Auch Menschen denen die Wohnung oder das Haus nicht gehört, in dem sie leben, können nach dem Zuschuss für den Umbau fragen.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Der Umbau darf noch nicht beauftragt und begonnen sein 
Wenn nach dem Zuschuss gefragt wird, gibt es eine Entscheidung, ob das Geld geschenkt wird. Erst wenn es fest steht, dass es das Geschenk gibt, darf umgebaut werden. Wenn vor der Entscheidung schon gebaut oder beauftragt wurde, darf dafür kein Geld mehr geschenkt werden.

Es muss die eigene Wohnung sein oder Verwandte dürfen in der Wohnung leben
Auch wenn Verwandte in der Wohnung leben, kann nach dem Zuschuss gefragt werden. Die Verwandte dürfen die Eltern oder Geschwister sein. Auch Tanten und Onkel können in der Wohnung leben. Auch für Ur-Großeltern, Urenkel, Großonkel und Großtanten, Neffen und Nichten kann nach dem Zuschuss gefragt werden.

Nicht alles darf gebaut werden
Es darf nur das gebaut werden, was die Menschen, die in der Wohnung leben, auch brauchen. Wenn ein Mensch schlecht laufen kann, darf er sich Sachen einbauen, die ihm beim Laufen helfen. Doch er darf sich keine Sachen einbauen, die helfen, wenn jemand schlecht sehen kann.

Das darf gebaut werden
Es gibt eine Liste in der steht, was gebaut werden darf.

Wenn etwas nicht in der Liste steht, darf dafür kein Geld geschenkt werden.

Menschen kennen diese Liste. Diese Menschen entscheiden, ob es einen Zuschuss gibt.

Damit Rollstuhl-Fahrer besser zu ihrem Auto kommen, dürfen sie bauen. Damit sie sich besser in ihrer Wohnung bewegen können, dürfen sie bauen. Sie können Stufen und Treppen durch Rampen ersetzten. Sie können sich einen Aufzug einbauen lassen.

Wenn Menschen nicht gut laufen können, brauchen sie breitere Türen oder ein besonderes Bad. Solche Sachen dürfen sie bauen.

Wenn Menschen nicht gut sehen, tun sie sich oft weh, weil sie gegen Kanten oder Türen rennen. Diese Menschen dürfen sich ihre Wohnungen so umbauen lassen, dass sie weniger Kanten in der Wohnung haben.

Dafür gibt es keinen Zuschuss
Wenn sich jemand ein Haus oder eine Wohnung kauft und diese umbauen möchte, kann er dafür keinen Zuschuss bekommen.

Wenn jemand sein Haus oder seine Wohnung größer machen möchte, kann er keinen Zuschuss bekommen.

Wie viel Geld gibt es geschenkt?

Es gibt nicht jeden Betrag geschenkt. Sondern nur eine ganz bestimmte Summe. Diese Summe heißt Höchst-Betrag. Für den Umbau kann fast die Hälfte der Kosten geschenkt werden. Doch für manche Umbauten gibt es höchstens einen bestimmten Betrag und nicht mehr:


  

Bad: Um-/Einbau

5.500 Euro

Küche: Um-/Einbau

5.500 Euro

Lift-/Aufzugseinbau 

6.500 Euro

Alle anderen Umbauten,
für die es Geld geschenkt gibt:

3.000 Euro

Das Geld kann nur geschenkt werden, wenn die Kosten für den Umbau mehr als 1.500 Euro sind.

Wenn jemand selbst baut, dann kann er dafür kein Geld bekommen.

Wenn der Umbau mehr als 30.000 Euro kostet, kann das Geld nur für die 30.000 Euro geschenkt werden.  

Damit das Geld geschenkt werden kann, müssen Menschen arbeiten. Diese Arbeit der Menschen kostet auch Geld. Wenn jemand nach dem Geld-Geschenk fragt, muss er auch die Menschen bezahlen. Er muss mindestens 25 Euro bezahlen.

Je mehr Geld geschenkt werden soll, desto mehr muss dafür bezahlt werden. Wenn 25 Euro nicht reichen, muss mehr dafür gezahlt werden.

Das Geld wird erst geschenkt wenn der Umbau fertig ist. Dies müssen die Menschen wissen, die das Geld schenken. Sie müssen eine Rechnung für den Umbau bekommen.

Es gibt viele Menschen, die für einen Umbau Geld verschenken. Man muss sich entscheiden, vom wem das Geld geschenkt werden soll. Alle zusammen dürfen nicht schenken.

Gesetze

Niemand muss das Geld verschenken
Wenn kein Geld geschenkt wird, kann man nicht zum Anwalt gehen, damit der hilft. Ein Anwalt ist eine Person, die sich mit Gesetzen auskennt. In den Gesetzen steht nicht, dass Geld geschenkt werden muss.

Prüfung
Das geschenkte Geld darf nur für den Umbau genommen werden. Niemand soll Geld geschenkt bekommen wenn er nicht umgebaut hat. Dies wird geprüft.

Die Menschen, die Geld verschenkt haben, können andere Menschen mit der Prüfung beauftragen. Es müssen Rechnungen vorgelegt werden.

Prüfungen kommen von der Wirtschafts- und Infrastruktur-Bank.

Oder die Prüfungen kommen vom Landes-Rechnungs-Hof. Der Landes-Rechnungs-Hof prüft für das Land Hessen alle Geld-Geschenke die das Land den Menschen macht.

Das Land Hessen macht Gesetze für das Schenken von Geld,

Bei der Überprüfung müssen Gesetze des Landes Hessen beachtet werden.

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss bei einer Wohnungs-Bau-Förder-Stelle gestellt werden.

Dazu muss die zuständige Wohnungs-Bau-Förder-Stelle gefunden werden. Diese muss für den Ort zuständig sein, in dem die Wohnnung oder das Haus liegt.

Der Antrag auf das geschenkte Geld wird schnell geprüft.

Wenn Geld da ist und es verschenkt werden darf, bekommt die WIBank eine Nachricht. Sie darf dann das Geld verschenken.

Wenn kein Geld zum schenken da ist, wird der Antrag zurückgegeben.

Nachricht über das geschenkte Geld
Die WIBank schreibt die Person an die das Geld geschenkt haben möchte und sagt, ob das Geld geschenkt wird.



Wenn Sie die "Schlussabrechnung behindertengerechte Umbaumaßnahmen" ausfüllen wollen, speichern Sie diese bitte zuerst auf Ihrem Computer. Zum Ausfüllen öffnen Sie die Schlussabrechnung bitte dann von Ihrem Computer. Sonst kann es passieren, dass diese nicht richtig funktioniert. 

Vielen Dank.




Weg zur Förderung

Antrag stellen bei Wohnungsbauförderstelle.

Wohnungsbauförderstelle prüft Antragsvoraussetzungen und leitet Antrag an WIBank weiter.

WIBank übersendet ggf. nach erfolgreicher Prüfung Förderzusage.

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