Infrastruktur finanzieren Darlehen

Hessischer Investitionsfonds

Förderung von kommunalen Investitionen

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  • Finanzierung kommunaler Investitionsprojekte
  • Unterschiedliche Darlehensvarianten
  • Zinsvergünstigung durch das Land Hessen

Was wird gefördert?

Abteilung A

Investitionen der Hessentag-Städte, die im Zusammenhang mit der Ausrichtung des Hessentages stehen.

Abteilung B und C

Alle kommunalen Investitionen und in besonderen Einzelfällen auch Investitionsförderungsmaßnahmen. Investitionsförderungsmaßnahmen sind Projekte, bei denen ein nichtkommunaler Träger (Dritter) ein Investitionsvorhaben durchführt, das an die Stelle einer kommunalen Maßnahme tritt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der Landeswohlfahrtsverband Hessen.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Abteilung A

Darlehen stehen ausschließlich den Hessentag-Städten für Investitionen im Zusammenhang mit der Ausrichtung des Hessentages zur Verfügung. 

Abteilung B und C

Maßnahmen in Abteilung B dürfen zum Zeitpunkt der Darlehenszusage zwar begonnen, aber noch nicht fertiggestellt worden sein. Darlehen der Abteilung C können nur für Maßnahmen bereitgestellt werden, deren Baubeginn unmittelbar bevorsteht bzw. die bereits vor kurzem begonnen wurden.

Eine Änderung des Verwendungszwecks ist grundsätzlich möglich und muss rechtzeitig beantragt werden.

Wie sind die Konditionen?

Abteilung A

  • Zinsfreies Darlehen
  • Auszahlung: 100 Prozent
  • Tilgung in gleichbleibenden halbjährlichen Raten
  • Laufzeit: 20 Jahre


Abteilung B

Die Vertragssummen der nachstehenden Darlehensvarianten sollen gem. § 10 InvFondsG wenigstens EUR 50.000,00, höchstens EUR 2.500.000,00 im Einzelfall betragen.

Darlehen mit Ansparzeitraum nach § 11 InvFondsG

  • Darlehensnehmer spart zunächst 20 Prozent des zugesagten Darlehens an
    • Ansparzeitraum: im Jahr der Darlehenszusage und in den frei folgenden Kalenderjahren
    • Ansparraten: acht Halbjahresraten von jeweils 2,5 Prozent der Darlehenssumme
  • Auszahlung: 100 Prozent nach Baubeginn und Vorlage des unterschriebenen Schuldscheins, frühestens am 02. Januar des vierten auf die Darlehenszusage folgenden Jahres
  • Tilgung in gleichbleibenden halbjährlichen Raten
  • Laufzeit: 20 Jahre


Darlehen mit Ansparzeitraum als Sofortvariante nach § 12 InvFondsG

  • Darlehensnehmer spart 20 Prozent des zugesagten Darlehens an
    • Ansparzeitraum: im Jahr der Darlehenszusage und in den frei folgenden Kalenderjahren
    • Ansparraten: acht Halbjahresraten von jeweils 2,5 Prozent der Darlehenssumme
  • Auszahlung: 100 Prozent nach Baubeginn und Vorlage des unterschriebenen Schuldscheins
    • Bei vorzeitiger Auszahlung ist die Verrechnung noch nicht gezahlter Ansparraten mit dem auszuzahlenden Darlehen möglich
    • Für jedes Jahr der vorzeitigen Auszahlung ist ein Sonderbeitrag von 2,5 Prozent der Vertragssumme im Anschluss an die Tilgungszeit zu erbringen
  • Tilgung in gleichbleibenden halbjährlichen Raten
  • Laufzeit: 20 Jahre


Darlehensvariante nach § 13 InvFondsG

  • Darlehen mit günstigem Zinssatz, fest für 22 Jahre (Zinssatz entspricht jeweils den aktuellen Kapitalmarktbedingungen)
  • Auszahlung: 100 Prozent im Jahr des Vertragsabschlusses der bewilligten Darlehenssumme an einem einheitlichen Termin
  • Tilgung in gleichbleibenden halbjährlichen Raten
  • Laufzeit: 22 Jahre


Abteilung C

  • Kapitalmarktdarlehen mit verbilligtem Zinssatz durch einen Zinszuschuss des Landes, fest für die gewählte Laufzeitvariante
  • Auszahlung: 100 Prozent im Jahr des Vertragsabschlusses der bewilligten Darlehenssumme an einem einheitlichen Termin
  • Tilgung in gleichbleibenden halbjährlichen Raten
  • Laufzeit: 10 Jahre, 20 Jahre und 30 Jahre

Rechtliche Hinweise

Die Verwendung der Darlehen ist nach Abschluss der geförderten Vorhaben nach den Bedingungen des Schuldscheins gegenüber der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen nachzuweisen. Für die Darlehen der Schulbaupauschale muss kein Verwendungsnachweis geführt werden.

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Die Antragstellung im Hessischen Investitionsfonds erfolgt im Kundenportal der WIBank.

Sie erreichen das Kundenportal über folgenden Link: https://foerderportal.wibank.de/site/

Bitte verwenden Sie für das WIBank-Kundenportal aktuelle Browser wie z.B. EDGE, Firefox, Chrome, Safari etc.. Die Anwendung wird vom Internet Explorer nicht unterstützt. Des Weiteren empfehlen wir bei Verwendung von EDGE die “automatische Übersetzung“ zu deaktivieren (im Browser unter Einstellungen - Sprache).

Für die Beantragung über das WIBank-Kundenportal ist eine Registrierung erforderlich. Eine entsprechende Anleitung finden Sie unter dem Punkt Downloads (siehe unten) - ebenso wie weitere wichtige Dokumente zum Hessischen Investitionsfonds.

Sie haben Fragen zur Registrierung im Kundenportal? Bei diesen oder anderen technischen Problemen wenden Sie sich bitte an den Support. Diesen erreichen Sie direkt unter 069 9132-6299 oder per Mail: support.kundenportal@wibank.de.

Fragen zur Antragstellung im Hessischen Investitionsfonds können Sie jederzeit wie gewohnt an folgendes Postfach richten: HIF@wibank.de

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Verena Szatmári

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Verena Szatmári

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