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Wir über uns

Förderpolitik bedarf zuverlässiger und effizienter Umsetzung.

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen macht sich mit ihrer Arbeit stark für das Land Hessen - für eine bessere Lebensqualität, für die Zukunftssicherung und - da Investitionen stets mit Aufträgen für Unternehmen einhergehen - auch für die Wirtschaft.

In Hessen wird schon seit 1949 erfolgreiche Förderpolitik betrieben: bis zum 31.08.2009 durch die Investitionsbank Hessen (IBH) ist im Bereich der monetären Wirtschaftsförderung und durch die LTH - Bank für Infrastruktur im gesamten übrigen monetären Fördergeschäft.

_Kompetente Wirtschaftsförderung in Hessen

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen hat einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in der monetären Wirtschaftsförderung des Landes Hessen. Er konzentriert sich auf die (direkte und indirekte) Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Schaffung und Erhaltung zukunftsfähiger Strukturen und wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze.

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen arbeitet wettbewerbsneutral mit allen Banken und Sparkassen zusammen (Hausbankenprinzip).

Der Sitz befindet sich am Finanzplatz Frankfurt am Main, regional ist die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen mit Standorten in Kassel, Wetzlar und Wiesbaden vertreten.

Die Wirtschaftsförderung umfasst die Geschäftsfelder:

  • Kredite
  • Bürgschaften
  • Übernahme und Abwicklung von Förderprogrammen
  • Beteiligungen

 

Kreditgeschäft

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen vergibt in der Wirtschaftsförderung Kredite an den Mittelstand (kleine und mittlere Unternehmen) in Hessen. Im Rahmen einer engen Kooperation mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden überwiegend Darlehen auf der Basis der „Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen“ (GuW-Hessen) im Hausbankenverfahren ausgereicht. Dieses Produkt erfreut sich insbesondere wegen der von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen gewährten „Zinsverbilligung“ hoher Beliebtheit.

Bürgschaftsgeschäft

Im Auftrag des Landes bearbeitet die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen im Rahmen der Wirtschaftsförderung das Neugeschäft Bürgschaften und betreut übernommene Landesbürgschaften für Bankkredite. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund von Basel II und den höheren Ratinganforderungen der Banken gewinnen Bürgschaften weiter an Bedeutung.

Übernahme und Abwicklung von Förderprogrammen

Im Rahmen der monetären Wirtschaftsförderung bearbeitet die Wirtschafts- und Infrastrukturbank IBH Anträge auf öffentliche Finanzierungshilfen und deren Auszahlung und beteiligt sich an der laufenden Fortentwicklung von Förderprogrammen.

Die Aktivitäten in diesem Bereich umfassen insbesondere die Kreditvergabe im Rahmen spezieller Sonderprogramme sowie das Management einer Vielzahl von Landesprogrammen der Wirtschaftsförderung, von Umwelt- und Arbeitsmarktförderprogrammen sowie des der Arbeitsmarktförderung zuzurechnenden Europäischen Sozialfonds (ESF), soweit hierbei Mittel in Hessen verwendet werden.

Beteiligungsgeschäft

Im Beteiligungsgeschäft bedient sich die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zur Erfüllung ihrer Aufgaben der 100%-Tochter IBH Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbh (BM H). Diese nimmt die Geschäftsbesorgungs- und -betreuungsaufgaben für folgende Fördergesellschaften bzw. Fonds wahr:

  • MBGH Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH
  • TFH Technologiefinanzierungsgesellschaft Hessen mbH (TFH I)
  • TFH Technologiefinanzierungsfonds GmbH (TFH II)
  • Regionalfonds Mittelhessen GmbH (RegioMIT)

_Wohnraumförderung

Wohnen ist ein Grundbedürfnis des Menschen. DieWirtschafts- und Infrastrukturbank hessen fördert deshalb mit verschiedenen Wohnungsbauprogrammen die Bildung von Wohneigentum, den Bau von bedarfsgerechten Mietwohnungen sowie Energiespar- und Modernisierungsmaßnahmen. Auf diese Weise werden Familien ebenso wie Unternehmen und Kommunen unterstützt. Den Bedürfnissen von Menschen in besonderen Lebenslagen wird durch die Förderung der Anpassung von Wohnraum an die Belage schwer behinderter oder schwer kranker Menschen Rechnung getragen.

_Umwelt- und Klimaschutz

Ein wichtiges Ziel für effektiven Klimaschutz ist die Reduktion des CO2-Ausstoßes. Die Sanierung von Gebäuden leistet einen entscheidenden Beitrag zur Verringerung der CO2-Belastung der Umwelt. Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank fördert deshalb im Mietwohnungsbau Investoren und Unternehmen beim ökologischen Bauen und Modernisieren.

_Infrastruktur

Menschen und Unternehmen lassen sich gern dort nieder, wo die Infrastruktur stimmt. Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen unterstützt daher mit verschiedenen Finanzhilfeprogrammen des Landes, des Bundes und der EU die Kommunen dabei, ihre Angebote – öffentliche Einrichtungen und Verkehrswege - auf den neuesten Stand zu bringen und auszubauen.

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen bietet kommunalen Investoren zinsverbilligte Darlehen. Damit können trotz angespannter Haushaltslagen wichtige Projekte realisiert werden, zum Beispiel die Sanierung von Krankenhäusern und Schulen oder im öffentlichen Nahverkehr.

_Förderung der Patentverwertung - Bildungsfinanzierung

Der Fonds zur Finanzierung der Veredelung und Verwertung von Patenten der staatlichen Hochschulen Hessens gibt auf Basis des vorhandenen know-hows der hessischen Universitäten dem Forschungs- und dem Wirtschaftsstandort Hessen einen wichtigen, zukunftsträchtigen Impuls. Durch die Förderung aus diesem Fonds können Innovationen der Hochschulen schneller und effizienter in marktfähige Produkte und Dienstleistungen münden. Die Zuwendungsmitteln werden frei zum Zwecke der Steigerung der kommerziellen Verwertungsmöglichkeiten der Projektergebnisse genutzt. Es ist eine Förderung bis zu 160.000 Euro möglich.

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Am 17.06.2008 hat der Hessische Landtag die Einstellung der Gebührenpflicht für den Besuch hessischer Hochschulen beschlossen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die LTH - Bank für Infrastruktur im Auftrag des Landes Hessen Studiengebührenfinanzierung angeboten.
Dieses Gesetz zur Sicherstellung von Chancengleichheit an hessischen Hochschulen sieht jedoch keine Aufhebung der Rückzahlungspflicht für gewährte Studiendarlehen vor.
Die bestehenden Verträge werden daher, gemäß den bei Darlehensabschluss geltenden gesetzlichen Vorschriften, weiter geführt.
Der Studienbeitrag nach dem Hessischen Studienbeitragsgesetz wurde erstmals für das Wintersemester 2007/2008 und letztmals für das Sommersemester 2008 erhoben.
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen wickelt die Darlehen noch ab.