Rechtlicher Rahmen
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Rechtlicher Rahmen

_Rechtsstellung

Mit dem am 1. September 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuordnung der monetären Förderung in Hessen vom 16.07.2009 hat das Land Hessen die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen errichtet und für diese die Gewährträgerhaftung übernommen. Unter Wahrung der rechtlichen Kontinuität wird die LTH-Bank für Infrastruktur und die Investitionsbank Hessen seit dem 1. September 2009 als „Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen – rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale“ bezeichnet.

_Aufgaben

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen kann Fördergeschäfte u. a. in den folgenden Bereichen übernehmen:
  1. Förderung der einzelbetrieblichen, gewerblichen Wirtschaft
  2. Förderung der Ansiedlung von Unternehmen,
  3. Förderung von Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik,
  4. Förderung des Wohnungswesens,
  5. Förderung des Kommunalbaus,
  6. Förderung des Städtebaus und der Stadtentwicklung,
  7. Förderung durch Bereitstellung von Risikokapital,
  8. Förderung des technischen Fortschritts, insbesondere Technologie- und Innovationsfinanzierung,
  9. Förderung von Infrastrukturmaßnahmen,
  10. Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung strukturschwacher Gebiete
  11. Förderung von Land- und Forstwirtschaft, des ländlichen Raums sowie des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes,
  12. Förderung im Rahmen international vereinbarter Förderprogramme,
  13. Förderung von wirtschaftlichen Belangen bei Kultur und Bildung,
  14. Förderung von Maßnahmen rein sozialer Art einschließlich Konsortialfinanzierung,
  15. Finanzierungen für Gebietskörperschaften und öffentlich-rechtliche Zweckverbände.

_Schwerpunkte

Die Schwerpunkte der Tätigkeit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen liegen auf Förderaufgaben im staatlichen Auftrag; dazu gehören die Förderung der gewerblixchen Wirtschaft, des Wohnungswesens, der Landwirtschaft, des Kommunalbaus, der Umwelt und der Energieeinsparung sowie die Verwaltung der Fördermittel.
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen steht nun aber auch als kompetente Partnerin bei der Finanzierung von Infrastrukturvorhaben für Kommunen, kommunalnahe Unternehmen und andere öffentliche Einrichtungen zur Verfügung. Das Angebot der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen umfasst neben der Finanzierung auch die Beratung bei Infrastrukturprojekten.

Denn, ausgestattet mit der Gewährträgerhaftung kann die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen die aus den günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten generierten Vorteile an ihre Kunden weitergeben.

_Sicherstellung der Wettbewerbsneutralität

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen arbeitet wettbewerbsneutral und diskriminierungsfrei, d. h. die Leistung wird jedem zu gleichen Konditionen zur Verfügung gestellt, und nach folgenden Grundsätzen:

  • Hausbankenprinzip, z. B. bei der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung oder in Bürgschaftsprogrammen

  • Fördermittel werden unabhängig von der Hausbank zur Verfügung gestellt. Wahl der Hausbank obliegt dem Fördermittelempfänger, z. B. Wohnungsbauförderung
  • Angebot an alle Kreditinstitute, z. B. Globaldarlehen für Kreditinstitute

Wettbewerbsneutralität am Beispiel Wohnungsbau:

Zusammenarbeit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen mit anderen Finanzinstituten im Rahmen der Wohnungsbauförderung von 2004 bis 2009

 

  Anzahl der Finanzierungen
Private Geschäftsbanken 1.084
Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute 954
Genossenschaftssektor 899
Bausparkassen und Versicherungen 730

 

Wettbewerbsneutralität am Beispiel Gründungs- und Wachstumsfinanzierung:

Zusammenarbeit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen mit anderen Finanzinstituten im Rahmen der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung im Geschäftsjahr 2009

 

  Anzahl der Finanzierungsanträge
Private Geschäftsbanken 54
Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute 342
Genossenschaftssektor 509