Die LTH – Bank für Infrastruktur verschickt den ersten Bewilligungsbescheid für das neue Hessen-Darlehen: er lautet über 100.000 Euro und geht an eine Familie in Lorsch, die hiermit ein gebrauchtes Einfamilienhaus erwirbt.
Hierzu sagte Wohnungsbauminister Dr. Alois Rhiel: „Mit dem Hessen-Darlehen wendet sich die Hessische Landesregierung insbesondere an Familien mit Kindern: auch ihnen soll es möglich sein, Wohneigentum zu erwerben und somit ihre ansonsten aufzuwendenden Mieten in Investitionen für die Zukunft umzuwandeln. In gleicher Weise soll der Erwerb durch die Mieter unterstützt werden, wenn Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden (Mieterprivatisierung). Damit trägt das Land Hessen ganz erheblich zur Vermögensbildung von Familien bei und sichert auf längere Sicht auch ein Stück Lebensqualität sowie eine Versorgung im Alter.“
Das Hessen-Darlehen finanziert bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten, höchstens 100.000 €, beim Erwerb von bereits bestehendem Wohnraum(kein Neubau). Zu den Gesamtkosten gehören Kaufpreis, Nebenkosten (Notar- und Gerichtskosten sowie Grunderwerbsteuer) und Modernisierungs- bzw. Instandsetzungskosten. Der Vorteil gegenüber Finanzierungen des aktuellen Kapitalmarktes beträgt rd. 30 Prozent Ersparnis bei den Zinsen für die Dauer von zehn Jahren. Und das Darlehen wird nachrangig im Grundbuch gesichert, damit die meist noch erforderliche Finanzierung durch ein weiteres Bankdarlehen problemlos erfolgen kann.
In den Genuss des Hessen-Darlehens kommen bevorzugt Familien bzw. Haushalte mit Kindern sowie Haushalte, bei denen wegen der Behinderung einer zum Haushalt gehörigen Person ein besonderer baulicher Bedarf besteht. Für das Hessen-Darlehen gelten Einkommensgrenzen: bei einem Alleinstehenden-Haushalt mit einem Kind liegt die Einkommensgrenze bei 40.000 Euro brutto im Jahr, bei einem Paar-Haushalt mit zwei Kindern bei 60.000 Euro brutto im Jahr.
Den Antrag auf ein Hessen-Darlehen nehmen die Wohnungsbauförderstellen bei den Kreisverwaltungen bzw. bei den Stadtverwaltungen in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern entgegen.
Neben dem Hessen-Darlehen für gebrauchten Wohnraum fördert das Land Hessen nach wie vor auch den Neubau von Wohnraum mit dem Hessen-Baudarlehen zu ähnlich günstigen Konditionen.
Nähere Informationen sind im Internet unter www.lth.de erhältlich -
oder über das Info-Telefon (069) 9132-5559.
Zur LTH – Bank für Infrastruktur:
Am 01. Januar 2007 ist das Gesetz zur Errichtung der „Landestreuhandstelle Hessen - Bank für Infrastruktur - rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale“ in Kraft getreten. Das Land Hessen hat für diese neu errichtete Anstalt die Gewährträgerhaftung übernommen. Unter Wahrung der rechtlichen Kontinuität wird die LTH daher seit dem 01. Januar 2007 als
Landestreuhandstelle Hessen - Bank für Infrastruktur –
rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
bezeichnet, die Kurzbezeichnung lautet LTH - Bank für Infrastruktur. Sie ist ein wirtschaftlich und organisatorisch selbstständiger, rechtlich unselbstständiger Geschäftsbereich der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba) und bearbeitet das Fördergeschäft im Auftrag des Landes Hessen.
Die Geschäftsbereiche, in denen die LTH - Bank für Infrastruktur tätig ist bzw. sein wird, sind: