„Das Kyrill-Darlehen-Sonderprogramm der Hessischen Landesregierung ist gestartet: Die hessischen Privatwaldbesitzer können ab sofort Anträge auf zinsverbilligten Darlehen stellen“, sagte Forstminister Dietzel heute in Wiesbaden.
In Zusammenarbeit mit der Landestreuhandstelle Hessen (LTH) - Bank für Infrastruktur - und der Landwirtschaftlichen Rentenbank steht den geschädigten privaten Waldbesitzern ein zinsverbilligtes Kreditvolumen von bis zu 30 Millionen Euro zur Verfügung. Der zinsgünstige Kredit auf der Basis von Sonderkreditprogrammen der Landwirtschaftlichen Rentenbank wird mit insgesamt 2,4 Millionen Euro durch das Land Hessen unterstützt; dadurch kann eine Zinsverbilligung um 3 Prozentpunkte von derzeit 4,8 Prozent auf 1,8 Prozent erreicht werden. „So versetzt die Landesregierung die Privatwaldbesitzer in die finanzielle Lage, die erforderlichen Maßnahmen der Sturmschadensbewältigung durchzuführen. Dazu gehört insbesondere die Holzaufarbeitung und die Flächenräumung“, so der Minister. Insgesamt hilft das Land Hessen den Privatwaldbesitzern bei der Bewältigung der Sturmschäden mit 8,4 Millionen Euro.
Aus dem Kyrill-Darlehen-Sonderprogramm können solche Betriebsmittel finanziert werden, die zur Bewältigung der Sturmschäden erforderlich sind. Als Richtgröße für die Darlehenshöhe kann von 25 Euro je Festmeter (m3) Sturmholz ausgegangen werden.
Antragsberechtigt sind private Unternehmen der Forstwirtschaft. Die Antragsberechtigung sowie die Höhe des Betriebsmittelbedarfs müssen auf dem Antragsformular vom zuständigen Forstamt bestätigt werden. Der Antrag ist bei der Hausbank des Antragstellers einzureichen und muss bis spätestens 30. April 2007 der Landwirtschaftlichen Rentenbank vorliegen. Die LTH - Bank für Infrastruktur bewilligt die Darlehen in der Reihenfolge des Antragseingangs. Das Darlehen kann dann nach der Refinanzierungszusage der Landwirtschaftlichen Rentenbank bei der jeweiligen Hausbank unverzüglich abgerufen werden.
Die Darlehenshöhe bewegt sich zwischen 5.000 Euro und 1.000.000 Euro. Es kann pro Unternehmen nur ein Kyrill-Darlehen bereitgestellt werden. Die Laufzeit des Darlehens beträgt rund 4 Jahre bei einem tilgungsfreien Jahr. Der Zinssatz beträgt derzeit 4,8 Prozent und wird durch die unterstützenden Mittel der Hessischen Landesregierung um 3 Prozentpunkte auf dann nur noch 1,8 Prozent verbilligt. Für „Junglandwirte“ ermäßigt sich dieser Satz auf derzeit 1,65 Prozent. Er gilt für die gesamte Darlehenslaufzeit.
Wie bei einer Förderung aus öffentlichen Geldern allgemein üblich, muss die zweckentsprechende Verwendung des Darlehens gegenüber der Hausbank nachgewiesen werden. Bei nicht zweckentsprechender Verwendung des Darlehens oder Teilen davon entfällt die Zinsverbilligung; bereits ausgezahlte Zinsverbilligungsmittel müssen anteilig zurückgezahlt werden. Das Darlehen ist dann zu unverbilligten Konditionen zu verzinsen.
Für die Beantwortung von Fragen zur Darlehensgewährung aus dem Kyrill-Darlehen-Sonderprogramm stehen Ansprechpartner bei der LTH - Bank für Infrastruktur telefonisch unter der Rufnummer
069 / 9132 - 4004
zur Verfügung. Die Antragsvordrucke, sowie das aktuelle Merkblatt stehen bei den Hausbanken sowie als Download unter www.LTH.de zur Verfügung.