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Förderangebote für Privatpersonen
Wohneigentum Neubau
Das Land Hessen fördert den Bau oder Kauf eines neuen Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung mit einem Hessen-Baudarlehen (HBD)
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Wohneigentum Bestandserwerb
Das Land Hessen fördert den Erwerb von Gebrauchtimmobilien zur Selbstnutzung (Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen) mit einem Hessen-Darlehen Bestandserwerb (HD)
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Behindertengerechter Umbau
Das Land Hessen fördert den behindertengerechten Umbau von selbst genutztem Wohneigentum. Die Wohnungen sollen baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen sowie selbstständig und unabhängig leben können. Weiterhin sollen die Wohngebäude und die Wohnungen barrierefrei erreichbar sein.
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Sozialer Mietwohnungsbau
Das Land Hessen fördert die Schaffung von Mietwohnraum mit zinsgünstigne Baudarlehen. Diese soziale Wohnraumförderung soll insbesondere der Versorgung von Haushalten dienen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.
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Landesprogramm Modernisierung
Das Landesprogramm zur Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen dient der Verbesserung der Wohnungsbestände, insbesondere für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.
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Energieeffizienz im Mietwohnungsbau
Das Landesprogramm Energieeffizienz im Mietwohnungsbau soll dazu dienen, die nachhaltige und hochwertige energetische Modernisierung von Mietwohnungen sowie den Neubau von hocheffizienten Mietwohngebäuden in Hessen zusätzlich zu den entsprechenden, zinsgünstigen Programmen der KfW - Förderbank zu fördern.
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Landesbürgschaft
Das Land Hessen übernimmt auf Antrag Bürgschaften zur Sicherung der Finanzierung des Wohnungsbaus insbesondere im Eigentumsprogramm des Landes und in Kombination mit Darlehen...
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Bildungsfinanzierung
_Aufhebung der Studiengebühren in Hessen - was bedeutet dies für bestehende Darlehensverträge?! Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen bietet im Auftrag des Landes...
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Biogasanlagen (Landwirtschaft)
Das Land Hessen fördert die Errichtung von landwirtschaftlichen Biogasanlagen
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Biomassefeuerungsanlagen
Das Land Hessen fördert die Errichtung von Biomassefeuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung ab 50 kW
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Nahwärmenetze
Das Land Hessen fördert Nahwärmenetze von mit Biomasse betriebenen Wärmeerzeugungsanlagen (z. B. Holzhackschnitzelfeuerungsanlagen oder Biogasanlagen), sofern diese Anlagen nach den Richtlinien zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen (Teil II, Nr. 4.) gefördert worden sind.
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Machbarkeitsstudien, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) fördert die sparsame und rationelle Energiewandlung und -nutzung sowie die Nutzung erneuerbarer Energien und die energetische Nutzung von Biorohstoffen, sofern die Einsatzstoffe nicht überwiegend aus der Land- und Forstwirtschaft stammen. Das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (HMULV) fördert die sparsame und rationelle Energiewandlung und -nutzung sowie die Nutzung erneuerbarer Energien im Bereich der energetischen Nutzung von Biorohstoffen (Biomasse und Biogas), sofern die Einsatzstoffe überwiegend aus der Land- und Forstwirtschaft stammen.
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