Der Zinssatz liegt ca. 30% unter dem Kapitalmarktniveau und wird ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle garantiert, sofern der Antrag mit vollständigen Unterlagen innerhalb von 6 Wochen bewilligungsreif vorgelegt wird. Sinkt der Zinssatz bis zum Zeitpunkt der Darlehenszusage, wird der niedrigere Zinssatz zu Grunde gelegt.
| Darlehenshöhe: | Einkommensgrenzen: | Wohnflächen- und Kostenobergrenzen: |
| Die Darlehenshöhe beträgt maximal 120.000,-- €. | ||
|---|---|---|
| Beispiele | ||
| Grundförderung | Erhöhungsbetrag Grundstückskosten je m2 x 100 (inkl. Erschließung) |
Darlehensbetrag |
| 65.000,-- € | 150,-- € x 100 = 15.000,-- € | 80.000,-- € |
| 65.000,-- € | 330,-- € x 100 = 30.000,-- € | 95.000,-- € |
| 65.000,-- € | 500,-- € x 100 = 50.000,-- € | 115.000,-- € |
| Das höchstmögliche Gesamtdarlehen ist auf volle 5.000,-- € abzurunden. Bei Grundstückskosten von weniger als 150,-- € je Quadratmeter oder in Fällen von Schenkungen oder Erbschaften ist von einem Betrag von 150,-- € je Quadratmeter auszugehen. | ||
| Bei kinderreichen Familien (ab 3 Kindern) kann das Darlehen um weitere 5.000,-- € erhöht werden. | ||
| Insgesamt darf das Hessen-Baudarlehen 50% der Gesamtkosten nicht überschreiten. | ||