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Wohneigentum Neubau

_Zinssatz

Der Zinssatz liegt ca. 30% unter dem Kapitalmarktniveau und wird ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle garantiert, sofern der Antrag mit vollständigen Unterlagen innerhalb von 6 Wochen bewilligungsreif vorgelegt wird. Sinkt der Zinssatz bis zum Zeitpunkt der Darlehenszusage, wird der niedrigere Zinssatz zu Grunde gelegt.

_weitere Einzelheiten der Förderung

_Weitere Konditionen

 
  • Zinsfestschreibung 10 Jahre ab Zeitpunkt der Darlehenszusage
  • Anfangstilgung zwischen 1% und 2% p.a. bei 2 tilgungsfreien Jahren.
    Der Tilgungssatz ist abhängig vom jeweiligen Nominalzins.
  • Auszahlungskurs 100%
  • Bearbeitungsentgelt 1 % der Darlehenssumme
  • Bereitstellungszinsen 0,25% pro Monat beginnend 2 Bankarbeitstage und 4 Monate nach Zusage
  • Laufzeit ca. 35 Jahre
  • Einkommensüberprüfung: Die Darlehensnehmerin oder der Darlehensnehmer hat nach 5 Jahren einen Nachweis zu erbringen, dass ihr oder sein Einkommen die Einkommensgrenzen um nicht mehr als 20% überschreitet, anderenfalls wird die Zinsverbilligung eingestellt.
  • zusätzliche Zinsverbilligung für nochmals 5 Jahre ab dem 11. Jahr möglich (um ca. 20% bezogen auf den dann üblichen Kapitalmarktzins), wenn der Darlehensnehmer nachweist, dass sein Einkommen die Einkommensgrenze um nicht mehr als 20% übersteigt.
  • Auszahlung nach Baufortschritt, i.d.R. in 5 Raten
Finanzierungsbeispiel