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Wohneigentum Neubau

_Förderfähige Bauvorhaben

Fördermittel können nur bereitgestellt werden, wenn mit dem Bau noch nicht begonnen bzw. der notarielle Kaufvertrag noch nicht abgeschlossen wurde. Die zuständige Wohnungsbauförderstelle kann einen vorzeitigen Baubeginn zulassen.

Der Ausbau und die Erweiterung bestehender selbstgenutzter Ein- und Zweifamilienhäuser um eine weitere Wohnung, die im Rahmen des generationenverbundenen Wohnens zur Nutzung durch Angehörige bestimmt ist, können ebenfalls gefördert werden, wenn die Baumaßnahme auf Grund ihres Bauaufwands mit einem Neubau vergleichbar ist und eine vollständige Wohnung entsteht.

_Eigenkapital und Eigenleistung

Es sollen mindestens 15% der Gesamtkosten als Eigenleistung (Eigenkapital, Wert des eigenen Baugrundstücks sowie Selbst- und Verwandtenhilfe) erbracht werden.

Geldmittel oder der Wert des eigenen Baugrundstücks sind dabei mindestens in Höhe von 10% der Gesamtkosten nachzuweisen.

_Belastungsgrenzen

Förderungsmittel können nur bewilligt werden, wenn nach Abzug aller Verpflichtungen noch genügend verfügbares Einkommen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes verbleibt.

Für die erste und zweite Person im Haushalt müssen netto mindestens 1.000,- EUR monatlich und für jede weitere Person 180,- EUR monatlich zur Verfügung stehen.

Die Belastung darf 25% des Gesamteinkommens nicht unterschreiten.

_Antragstellung

Bitte stellen Sie den Antrag auf Gewährung von Fördermitteln bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle.

Entscheidend für die Zuständigkeit der Wohnungsbauförderstelle ist der Ort, in dem das Haus oder die Wohnung liegt.

In Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern ist die Wohnungsbauförderstelle bei der Stadtverwaltung angesiedelt, in allen anderen Orten finden Sie die Wohnungsbauförderstelle bei der Kreisverwaltung (Landratsamt).

Die Wohnungsbauförderstelle leitet Ihren Antrag an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen weiter.

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen garantiert den bei Antragstellung geltenden Zinssatz nur, wenn ihr die zur Bewilligung erforderlichen Unterlagen innerhalb von 6 Wochen nach Antragstellung vollständig vorliegen.

_Kombinationsmöglichkeiten

Darlehensmittel aus dem Wohneigentumsprogramm der KfW können zusätzlich zum Hessen-Baudarlehen nicht in Anspruch genommen werden.

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