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Mietwohnungen: Energieeffizient Sanieren

_Finanzierung der energetischen Sanierung von Mietwohngebäuden

Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden.

Der Sollzinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt. Zusätzlich gewährt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen eine weitere Zinsvergünstigung, so dass sich ein Sollzinssatz unterhalb des Endkreditnehmerzinses der KfW ergibt.

Außerdem wird bei Nachweis der Sanierung eines Gebäudes zum KfW-Effizienzhaus ein Teil der Darlehensschuld (Tilgungszuschuss) erlassen.

Falls zum Antragszeitpunkt Mittel aus dem Programm „Energieeffizienz im Mietwohnungsbau“  der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen vorhanden sind, kann darüber hinaus bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus eine zusätzliche Förderung durch weitere Zinsverbilligung beantragt werden.

Gefördert werden Maßnahmen an Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser.

Förderfähige Investitionskosten sind die durch die energetischen Maßnahmen unmittelbar bedingten Kosten einschließlich der Planungs- und Baubegleitungsleistungen sowie die Kosten notwendiger Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion des Gebäudes erforderlich sind (z. B. Erneuerung der Fensterbänke, Prüfung der Luftdichtheit).

Antragsformulare:

 

Nähere Informationen:

Selbstgenutzte Wohneinheiten können nicht finanziert werden.

Es besteht kein Anspruch auf Förderung.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass es die Sache beschleunigt, wenn Sie bei Interesse an den Förderkrediten mit unseren Ansprechpartnern eine Vorabstimmung durchführen. Wir bitten Sie, diese Möglichkeit zu nutzen!