Insbesondere zur Deckung eines verbleibenden Finanzierungsbedarfs von im Rahmen von weiteren Förderprogrammen finanzierten Bau- und Modernisierungsvorhaben von Mietwohnungen können als ergänzende Fördermaßnahme zu jeweils aktuellen Marktkonditionen zinsgünstige Kapitalmarktmittel bereitgestellt werden.