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Umwelt und Energie

Das Land Hessen fördert
  • die Verwendung nachwachsender Rohstoffe
  • Maßnahmen nach dem Gesetz über die Förderung rationeller und umweltfreundlicher Energienutzung.
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen als Bewilligungsstelle gewährt nach Maßgabe der einschlägigen Richtlinien Zuschüsse für Maßnahmen und Vorhaben, die der umweltverträglichen Energiegewinnung durch nachwachsende Rohstoffe aus der Land- und Forstwirtschaft bzw. der rationellen und umweltverträglichen Energienutzung dienen.
Verwendung nachwachsender Rohstoffe:

Das Land Hessen fördert durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) aus Gründen der Emissionsminderung, der ökologischen Nachhaltigkeit und zwecks Förderung des ländlichen Raums die Verwendung nachwachsender Rohstoffe bis zu ihrer Etablierung auf dem Markt (im Rahmen der Richtlinien zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen vom 01.04.2008.
Maßnahmen nach dem Gesetz über die Förderung rationeller und umweltfreundlicher Energienutzung:

Darüber hinaus fördert das Land Hessen Maßnahmen nach dem Gesetz über die Förderung rationeller und umweltfreundlicher Energienutzung in Hessen (Hessisches Energiegesetz) und den dazu ergangenen Richtlinien für die Förderung nach §§ 4 bis 8 Hessisches Energiegesetz vom 21.10.2008 - Förderrichtlinien - (StAnz. 2008, S. 2817)
Quick-Info
Was wird gefördert
Maßnahmen und Vorhaben, die der umweltverträglichen Energiegewinnung duch nachwachsende Rohstoffe aus der Land- und Forstwirtschaft und dem stofflichen Einsatz nachwachsender Rohstoffe in Hessen dienen.

Darüber bewilligt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen auch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Pilot- und Demonstrationsvorhaben. Hierbei werden Maßnahmen gefördert zur sparsamen und rationellen Energiewandlung und -nutzung sowie die Nutzung erneuerbarer Energien und die energetische Nutzung von Biorohstoffen, sofern die Einsatzstoffe nicht überwiegend aus der Land- und Forstwirtschaft stammen.
Gefördert werden können
Fördergebiet Gefördert werden grundsätzlich Vorhaben, die im Land Hessen durchgeführt werden
Antragsberechtigte
 
Antragsberechtigt sind alle öffentlichen und privaten Träger.

Ausgeschlossen von der Antragstellung sind Hersteller von Anlagen und deren Komponenten sowie mit Vertrieb und Einbau befasste Unternehmen.
Dies gilt nicht, wenn derartige Unternehmen als Energiedienstleister auftreten.
Art der Förderung Nahwärmenetze werden im Wege der Festbetragsfinanzierung gefördert, die anderen Maßnahmen werden im Wege eines Zuschusses zu den zuschussfähigen Kosten gefördert. Bei Biogasanlagen, Biomassefeuerungsanlagen und Nahwärmenetzen können 50% der zu bewilligenden Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bereit gestellt werden, wenn die zu fördernde Maßnahme in einer LEADER-Region liegt. Bei den zu bewilligenden Zuschüssen handelt es sich um "de-minimis"-Beihilfen. Ein Unternehmen kann innerhalb des laufenden Jahres und den beiden vorangegangen Jahren "de-minimis" Beihilfen im Umfang bis zu 200.000,-€ erhalten.
Antragstellung Eine Förderung kann nur für Vorhaben gewährt werden, die noch nicht begonnen worden sind.