von Machbarkeitsstudien zur Erarbeitung von Problemlösungen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Pilot- und Demonstrationsvorhaben sowie Schulungs- und Informationsveranstaltungen und Informationsmaterial in Hessen
| Folgende Maßnahmen werden gefördert: |
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| nach dem Programm und den Richtlinien zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen |
| Machbarkeitsstudien zur Erarbeitung von Problemlösungen |
Die Machbarkeitsstudien dienen durch die Erfassung von spezifischen Problemen und Rahmenbedingungen sowie durch die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen der Vorbereitung komplexer Entscheidungen.
Es werden Zuschüsse von max. 50% der förderfähigen Ausgaben gewährt. |
| Forschungs- und Entwicklungsvorhaben |
Die Vorhaben müssen der Gewinnung von Erfolg versprechenden Grundlagenkenntnissen dienen oder vorhandene Grundlagenkenntnisse weiterentwickeln.
Es werden Investitionskostenzuschüsse von max. 40% der förderfähigen Ausgaben gewährt. Bei Vorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen erhöht sich der Zuschuss auf max. 50% der förderfähigen Ausgaben. |
| Pilot- und Demonstrationsvorhaben |
Erfolg versprechende, neu entwickelte Techniken und Verfahren müssen zur Vorbereitung des kommerziellen Einsatzes erprobt und optimiert werden. Zur Vorbereitung der Markteinführung muss die Möglichkeit eines Erfolg versprechenden, kommerziellen Einsatzes in beispielhaften und mustergültigen Anlagen nachgewiesen werden.
Es werden Investitionskostenzuschüsse von max. 40 % der förderfähigen Ausgaben gewährt. Bei Vorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen erhöht sich der Zuschuss auf max. 50% der förderfähigen Ausgaben. |
| Schulungs- und Informationsveranstaltungen, Informationsmaterial |
Förderfähig sind Informationsmaterialien, Schulungs- und Informationsveranstaltungen zu technischen, ökonomischen, ökologischen und organisatorischen Fragen im Zusammenhang mit nachwachsenden Rohstoffen. |
| Antragstellung |
Der formlose Förderanstrag mit einer ausführlichen Beschreibung der Maßnahme und ergänzenden Unterlagen ist zu stellen bei:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Referat VIII 7 Mainzer Str. 80 65189 Wiesbaden |
| Ansprechpartner |
Frau Hofmann, Tel.: 0611 815-1807 Frau Schwall, Tel.: 0611 815-1846 |
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| nach den Richtlinien für die Förderung nach §§ 4 bis 8 Hessisches Energiegesetz |
Marktvorbereitungsförderung
(Teil II Ziffer 1 der Richtlinien) Energetisch optimierte Modernisierung |
Förderfähig sind Vorhaben zur Erprobung und Anwendung neuer Technologien zur Erhöhung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien. Ziel ist es, diese Vorhaben bis zur Marktreife zu entwickeln.
Im Rahmen Teil II Nr. 1 der Richtlinien werden Investitionsvorhaben zur nachhaltigen Verringerung von CO2-Emmissionen durch Modernisierungsmaßnahmen in Wohngebäuden und ausgewählten Nichtwohngebäuden:- Verwaltungsgebäuden
- Schulen
- Kindergärten und -tagesstätten
- Sporthallen in Verbindung mit Schulen
gefördert, wenn diese geeignet sind, den jährlichen Heizwärmebedarf auf maximal 25 kWh pro QWuadratmeter zu reduzieren. Nähere Einzelheiten können dem Merkblatt zur Förderung der energetisch optimierten Modernisierung entnommen werden. |
Entwicklungsmaßnahmen
(Teil II Ziffer 2 der Richtlinien) |
Entwicklungsvorhaben sind Vorhaben, die der Weiterentwicklung von Grundlagenkenntnissen mit dem Ziel der Anwendung neuer Techniken oder Verfahren dienen.
Gefördert werden können Entwicklungsvorhaben im Energiebereich mit den Schwerpunkten energiesparende Bauweise und nachhaltige energetische Modernisierung von Gebäuden, rationelle Elektrizitätsanwendung sowie Nutzung erneuerbarer oder vergleichbarer Energiequellen.
Es werden nur marktnahe Entwicklungsvorhaben gefördert. Sofern die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht selbst bereits in dem entsprechenden marktsegment tätig ist, bedarf es eines oder mehrerer entsprechender Projektpartner, die mindestens 30 v. h. der förderfähigen Ausgaben übernehmen.
Bevorzugt werden Vorhaben in den EFRE-Vorranggebieten unterstützt. (Teil I, Nr. 3 der Richtlinien)
Es werden Zuschüsse von in der Regel bis zu 50 v. H. der förderfähigen Ausbgaben gewährt. Eine Überschreitung des Fördersatzes ist in Ausnahmefällen möglich. Zum Teil werden die Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereitgestellt. |
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| Antragstellung |
Der Förderantrag mit einer ausführlichen Beschreibung der Maßnahme und ergänzenden Unterlagen ist zu stellen bei:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Referat VIII 3 und 4 Mainzer Landstr. 80 65189 Wiesbaden |
| Ansprechpartner: |
Frau Purper, Tel.: 0611 815-1804 Frau Müller, Tel.: 0611 815-1836 |